STAATSMlNiSTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18650 Thema: Straftaten unter Venivendung von Waffen und Sprengstoffen in Bautzen, Stadtteil Westvorstadt 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Im Weiteren wird auf den letzten Satz der Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/18476 verwiesen. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen im Stadtteil Westvorstadt und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tat6rtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurde eine entsprechende Straftat im Bereich Bautzen, Stadtteil Westvorstadt, im Oktober 2015 erfasst. In diesem Fall handelte es sich um das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB. Als Tatörtlichkeiten wurden in diesem Fall „Sonstige Tatörtlichkeit im Freien“ und „Mehrfamilienhaus“ erfasst. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/9797 Dresden. 18. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht recherchierbar vor. lm Sachverhalt gab es keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik. Einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) konnte diese Straftat nicht zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in Bautzen im Stadtteil Westvorstadt und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe" oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft z. B. Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung. Insgesamt wurde im 0. 9. Zeitraum eine Straftat in Bautzen im Stadtteil Westvorstadt erfasst, bei der „Waffen“ als Tatmittel eingetragen wurde. Bei dieser Straftat, einem Verstoß gegen das Waffengesetz gemäß § 52 Waffengesetz, wurde als Tatmittel eine Schusswaffe verwendet. Einem Phänomenbereich der PMK konnte diese Straftat nicht zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen im Stadtteil Westvorstadt im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen aufgrund von Aussonderungs— und Löschfris— ten keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich für das Jahr 2015 wie folgt auf: Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTEmUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 2 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB 2 Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB 2 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Mfigfre ndlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-09-18T10:37:24+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes