STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18652 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in verschiedenen Stadtteilen Bautzens 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Strafiaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beant— wortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen in den Stadtteilen Teichnitz, Nadelwitz, Burk, Oberkaina, Niederkaina und Stiebitz im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden zwei entsprechende Straftaten in Bautzen im Stadtteil Burk im Januar 2015 und Juni 2015 erfasst. In beiden Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/9999 Dresden. 18. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNiSTERIUM DES INNERN Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Asylbewerberheim/FIüchtlingsunterkunft 2 - Hotel 1 _ Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht recherchierbar vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge ergab, dass es sich in den beiden Fällen um das Mitführen oder Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -|inks— wurde eine Straftat zugeordnet. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in Bautzen in den Stadtteilen Teichnitz, Nadelwitz, Burk, Oberkaina, Niederkaina und Stiebitz unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmitte|“ die Werte ,,Hiebwaffe“, ,,Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft z. B. Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gern. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine vaiiden Angaben mehr zur Verfügung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum drei Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ ais Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Stadtteile wie folgt auf: Stadtteile 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Burk 1 Nadelwitz 1 Stiebitz 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* 2 Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Diebstahl unter erschwerenden Umständen — Sonstige Straflatbestände (StGB)* — Strafrechtliche Nebengesetze 1 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Stichwaffen 3 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Keine der drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen in den Stadtteilen Teichnitz, Nadelwitz, Burk, Oberkaina, Niederkaina und Stiebitz im Jahr 2015 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen keine vaiiden Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Die anderen Straftatbestände gliedern sich wie folgt auf: Bautzen, Stadtteil Teichnitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DES INNERN Stadtteil Burk Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB N— ‘ I Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Stadtteil Nadelwitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 174, 176 ff. StGB N N I Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Stadtteil Stiebitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB r f. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-09-18T10:36:39+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes