STAATSMINISTERIUM DES lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18654 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in verschiedenen Stadtteilen Freital 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili- Chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf , Niederhäslich, Pesterwitz, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden acht entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/101101 Dresden. 18. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUiVIDES iNNERN SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB August 2015 4 1 September 2015 - 1 November 2015 - 1 Dezember 2015 1 - Die Verteilung nach Stadtteilen ist in der Tabelle dargestellt: Stadtteile SprengG § 308 StGB Deuben 1 1 Niederhäslich 2 - Somsdorf 1 — Zauckerode 1 2 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Büroraum 1 Kleingartenanlage 2 Mehrfamilienhaus 2 Parkplatz 1 Vereinsgebäude/Par‘teizentrale 1 Wiese/Brachland 1 Wochenendhaus/Bungalow 2 Wohngebiet/Siedlung 1 Recherchefähige Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Straftaten ergab, dass es sich in fünf Fällen um den Besitz oder Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In drei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- wurden drei Straftaten zugeordnet. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeid „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaf‘fe“ oder „Schusswaffe" enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft z. B. Seite 2 von 5 FreistaatSACHSENSTAATSMlNiSTERiUMDES iNNERN Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Deiikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum acht Straftaten registriert, bei denen ,,Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Stadtteile wie folgt auf: Stadtteile 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Deuben 4 Somsdorf 1 OT Zauckerode 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 2 sönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - — Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* 2 Strafrechtiiche Nebengesetze 4 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen 1 Stichwaffen 3 Schusswaffen 3 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 _ Dem Phänomenbereich der PMK -rechts- wurde eine Straftat zugeordnet. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz , Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode im Jahr 2015 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: Birkigt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Deuben Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 11 Nötigung gem. § 240 StGB 6 Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB 2 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Niederhäslich Straftatbestand Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Pesterwitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gern. § 240 StGB NU ‘ I I Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB _}I Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Schweinsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB _\. I Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Somsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Zaukerode Straftatbestand Raubgem.§§249fi.s«33 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 174, 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Mit freundlichen Grüßen 0. Dr.RolandWöller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-09-18T09:52:43+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes