STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51-15/303 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1866 Thema: Bestattungskultur Dcesden, ff Ml 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviele islamische Bestattungen wurden im Jahr 2014 in Sachsen durchgeführt? Frage 2: Wieviele hinduistische Bestattungen wurden im Jahr 2014 in Sachsen durchgeführt? Frage 3: Wieviele buddhistische Bestattungen wurden im Jahr 2014 in Sachsen durchgeführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Der Staatsregierung ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich, da sie keinen Überblick über die Anzahl der religiösen Bestattungen auf sächsischen Friedhöfen hat. Die gewünschten Angaben werden nicht statistisch erfasst. Auch enthält die Todesbescheinigung keine Angaben zur Religionszugehörigkeit des Verstorbenen, um Rückschlüsse auf eine religiöse Bestattung ziehen zu können. Von einer Erhebung wurde abgesehen: Die Gemeinden haben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbständig für ihre Bestattungsplätze zu sorgen. Der staatlichen Aufsicht unterliegen dabei nur die Gemeindefriedhöfe bzw. städtischen Friedhöfe (ca. 500) nicht jedoch die kirchlichen Friedhöfe. In Sachsen befinden sich ungefähr 1.220 Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft, welche der Aufsicht der kirchlichen Aufsichtsbehörden unterliegen. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre ZuHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN ständigkeit fallen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Mit den Angaben zu Gemeindefriedhöfen lässt sich die Fragestellung nicht vollständig beantworten. Zudem ist die Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht) gehalten, von ihrem Informationsrecht nach §113 SächsGemO nur dann Gebrauch zu machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Que-cke/Schmid, SächsGemO, R.dn. 3 zu § 113 SächsGemO). Bei der parlamentarischen Anfrage handelt es sich um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wäre eine Erhebung nicht vom Institut der Rechtsaufsicht gedeckt (Brenner, Reichweite und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts, 2009, Seite 60). Frage 4: Welche Möglichkeiten gibt es für Angehörige der nichtchristlichen Weltreligionen ihre Bestattungskultur auszuüben (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Religion)? Die Bestimmungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG) stehen dem Grundrecht der Glaubensfreiheit nicht entgegen. Im Freistaat Sachsen ist eine Bestattung nach den jeweiligen religiösen Vorschriften grundsätzlich möglich. Den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht es regelmäßig frei, bei Bestattungen und Totengedenkfeiern nach ihren Ordnungen und Bräuchen zu verfahren (§ 7 Abs. 2 SächsBestG). In der Praxis stellen die Träger der ca. 1.220 kirchlichen und ca. 500 kommunalen Friedhöfe in Sachsen von den ausreichend vorhandenen Bestattungsflächen einen Teil für nichtchristliche Bestattungen zur Verfügung. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, statistisch zu erfassen, ob und ggf. nach welchen religiösen Vorschriften eine Bestattung erfolgt. Mit freundlicf Grüßen Barbara Kfepsch Seite 2 von 2