STAATSMINISTERIUM FÜR UVIWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l005l0 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18668 Thema: Strategische Maßnahmen angesichts der Borkenkäfer- und Forstschutzsituation Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Waldbesitzer sind gem. $16 SächsWaldG u.a. verpflichtet, den Wald im Rahmen seiner Zweckbestimmung nach anerkannten forstlichen Grundsätzen nachhaltig ($ 17) und pfleglich, sachkund¡g (S 23) sowie unter Beachtung ökologischer Grundsätze (S 24) zu bewirtschaften, gesund, leistungsfähig und stabil zu erhalten, ztJ sanieren und vor Schäden zu bewahren (ordnungsgemäße Forstwirtschaft). Diese Verpflichtungen gelten im Rahmen einer nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ordnungsgemäß geführten Wirtschaft. Die Waldbewirtschaftung beinhaltet u.a., Forstschädlinge rechtzeitig und ausreichend nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften zu bekämpfen. Der Waldbesitzer ist nach Maßgabe seines Leistungsvermögens zur pfleglichen Bewirtschaftung der Waldbestände verpflichtet. Die Forstbehörde kann für die Ausführung der im Absatz I genannten Maßnahmen eine angemessene Frist setzen. Fördermittel und Beratung allein reichen hier gegenwärtig nicht, insbesondere, wenn Kleinprivatwaldbesitzer direkte technische Hilfe bräuchten. Nun rächt es sich, dass Sachsenforst kaum noch eigene Waldarbeiter mehr hat und der Holzeinschlag zu 82% durch Unternehmer und nur zu 14% durch eigene Waldarbeiter und Regietechnik bewerkstelligt wurde vgl. Geschäftsbericht Sachsenforct2OlT (publikationen.sachsen.de/bdb I artlkell32O38/documents/49432, S. 61 ).Es gibt zu diversen Sachverhalten Erlasse, ermessensleitende Hinweise und Handlungsempfehlungen des SMUL. Ein Beispiel für eine Lenkung von Maßnahmen nach Katastrophenfällen ist der Erlass Nachhaltige Beseitigung von Hochwasserschäden (,,Wiederaufbau- Erlass"). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 22. August 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t668 Dresden, 1 9. SEP, 2019 s¡mu[+ lo cf)(.J c\¡s o) o(\ bùniùê'¡eßtuùl@trùd ffi f s)ft MACH- WAS - WICHTIGES Arbeiten im óffentlichen 0ienst Sachsen Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 'l 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befi nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte be¡m Pfortend¡enst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf wwr¡v. smul. sachsen. deSeite I von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Solches ist auch im Fall der gegenwärtig sich weiter ausbreitenden Massenvermehrungssituation bei Rindenbrütern im Forst ratsam - und nichtdurch einen Programmentwurf zu ersetzen (vgl. https ://www.med ienservice.sachsen. de/med ien/assets/down load/1 2295 1 )Ein staatliches Vorkaufsrecht bei nicht handlungsfähigen oder unbekannten Waldeigentümern scheint angesichts der gegenwärtigen Situation ein probates Mittel zu sein, um Forstschutzmaßnahmen flächendeckend durchsetzen zu können," Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche wie lautenden Handreichungen und dgl. dienen bei der Einschätzung des Leistungsvermögens der jeweiligen Waldbesitzer (vgl. S l8 ll SächsWaldG) bzw. welche wie lautenden Kriterien sollen für diese Beurteilung herangezogen werden? ln $ 18 Absatz 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) werden Kriterien pfleglicher Waldbewirtschaftung beschrieben. ln S 18 Absatz 2 Satz 1 SächsWaldG wird die Pflicht zur Erfüllung der Kriterien auf das Maß eingeschränkt, das dem Leistungsvermögen des jeweiligen Waldbesitzers entspricht. Auf das Leistungsvermögen eines Waldbesitzers haben verschiedene Faktoren Einfluss. Für Wald im öffentlichen Eigentum wird eine höhere Leistungsfähigkeit vorausgesetzt als für Wald in privatem Eigentum. Dies spiegelt sich in den für Staatsund Körperschaftswald gesondert in S 45 und S 46 SächsWaldG formulierten Zielstellungen wider. Ein anderer Maßstab als der des wirtschaftlich Vertretbaren gilt hinsichtlich des individuellen Leistungsvermögens der Waldbesitzer bei der pfleglichen Waldbewirtschaftung nicht (siehe Brockmann/Sann, Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, Kommentar, Rd. 12zu $ 18 Absatz 2). Die Einschätzung wirtschaftlicher Vertretbarkeit ist im jeweiligen Einzelfall zu treffen Eine Handreichung hierfür gibt es nicht. Frage 2: ln welchen Fällen wurden im Jahr 2019 wann und mit welchem konkreten Zweck Maßnahmen ggt¡. Waldbesitzern (bitte unter Angabe der jeweils bewirtschafteten Waldfläche) nach S 18 ll SächsWaldG durch welche staatliche Stelle angeordnet? lm Jahr 2019 wurden zur Vorbeugung von Schäden durch Borkenkäferbefall im Wald durch die unteren Forstbehörden der Landkreise Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Mittelsachsen und Zwickau Allgemeinverfügungen erlassen. Zweck der Allgemeinverfügungen war es, eine Ausbreitung der Borkenkäfer durch regelmäßige Kontrolle der Waldbestände und rechtzeitige Sanierung befallener Bäume zum Schutz benachbarter Bestände zu verhindern. Die Allgemeinverfügungen richteten sich an alle privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer im Bereich des jeweiligen Landkreises. Für den Vogtlandkreis erfolgte die Aufforderung der Waldbesitzer zur Kontrolle und Sanierung borkenkäferbefallener Bäume im Rahmen von Einzelanordnungen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Die Pflicht zur Bekämpfung von Schadinsekten ergibt sich unmittelbar aus dem Pflanzenschutzrecht, das im konkreten Fall das speziellere und damit einschlägige Recht gegenüber dem SächsWaldG ist. Aus diesem Grund ergehen die Allgemeinverfügungen und Einzelanordnungen auf Grundlage des Pflanzenschutzrechts (unter Zuhilfenahme und Verweis auf die waldgesetzlichen Vorschriften). Gemäß S 4 Absatz 1 der Sächsischen Pflanzenschutzverordnung sind Waldbesitzer unter anderem zur Bekämpfung von zur Massenvermehrung neigenden Schadorganismen verpflichtet. Zusätzlich zu den angeordneten Maßnahmen haben die unteren Forstbehörden auch forstaufsichtl iche H inweise gegen ü ber Wa ldbesitzern ertei lt. Frage 3: Welche Vorgaben etwa zum Führen von Befallskarten bei Rindenbrüterbefall gibt es im Privat- und Körperschaftswald und warum ist solches ggf. verzichtbar? Für private oder körperschaftliche Waldbesitzer gibt es keine Vorgaben zum Führen von Befallskarten bei Rindenbrüterbefall. lm Privat- und Körperschaftswald führen die unteren Forstbehörden und der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Befallskarten bei Rindenbrütern. Auf Ebene der unteren Forstbehörden werden die Karten zur Ausübung der Forstaufsicht und auf Ebene des SBS zur Beratung, Betreuung und zum forstlichen Revierdienst eingesetzt. Die Eintragung von Rindenbrüterbefall in Karten visualisiert die Befallsorte und fördert die systematische Sanierung. lnsofern ist deren Führung besonders in großen Flächeneinheiten ein wichtiges lnstrument der Schadprävention. Frage 4: ln welcher Form wurden wann und wo Hinweise zur Sinnhaftigkeit von Fallen- und Fangsystemen und zttÍ Dichteabsenkung bei Rindenbrütern, insbesondere auch unter Zuhilfenahme von lnsektiziden erteilt und verschriftlicht? Hinweise zur Sinnhaftigkeit von Fallen- und Fangsystemen und zur Dichteabsenkung bei Rindenbrütern, insbesondere unter Zuhilfenahme von lnsektiziden, werden unter anderem bei Beratungen, bei fachlichen Aus- und Fortbildungen, in Fachzeitschriften oder in lnternetbeiträgen erteilt. Die Hinweise ergehen durch unterschiedliche Personengruppen wie zum Beispiel staatliche Stellen, Forstdienstleister, Fachhandel, Hersteller von Waldschutzprodukten, Universitäten oder Fachverbände. Die Hinweise werden nur zum Teil verschriftlicht. Sie können in Bezug auf Zeitpunkt und Ort nicht umfassend dargestellt werden. Beispielhaft für den Umfang ergangener lnformationen ist der Antwort auf Frage 4 als Anlage eine tabellarische Auflistung des SBS für das Jahr 2Q19 beigefügt. Demnach wurden bereits in der ersten Jahreshälfte 127 Fortbildungsveranstaltungen mit dem beherrschenden Thema der Waldschutzsituation durchgeführt. Seit dem Jahr 2018 wurden fortlaufend aktuelle Borkenkäferinformationen im lnternet bereitgestellt sowie in Fachzeitschriften und einer Sonderauflage der kostenfreien Waldbesitzerzeitung ,,Waldpost" des SBS Hinweise verschriftlicht. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN * Frage 5: lnwiefern wurden Maßnahmen ergriffen, die im Falle von unbekannten oder nicht handlungsfähigen Waldbesitzern (bspw. Erbengemeinschaften ) dennoch die Umsetzung dringend erforderlicher Forstsch utzmaßnahmen erm öglichen? lm Jahr 2019 wurde im Falle nicht handlungsfähiger Waldbesitzer bisher in 22 Fällendie Beseitigung des Borkenkäferbefalles durch die unteren Forstbehörden vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen T fr*^ Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 4 von 4 DRUCKSACHE 6/18668 Quelle: Sachsenforst Forstliche Fachzeitschrift "Forstmaschinen-Profi", Anlage "2O19-08-ForstmaschinenProfi Strategien-gegen-Borkenkaefer', https://www.smul.sachsen.de/foerderuns/download/20190708 Merkblatt Besuenstiste GAK Kaefer.odf Bewilligungsbehörde, Forstbez¡rke und Großschutzgebiete zur lnformat¡on der Waldbesitzer httos://ww.sbs.sach ldÞost 1-2019 Anlasen.pdf ln Forstbezirken/Schutzgebietsverwaltungen, händische Verteilung an bekannte Waldbes¡tzerinnen und waldbesitzer Schutzgeme¡nschaft Deutscher Wâld Wald für Sachsen Såchsischen anerkannten Bund sachsen Forstvere¡n und Land und Forst Sachsen und Landwirtschaft und LfULG und kre¡sfreien Stådte und Schutzgebietsverwãltungen von Sachsenforst Wam Ausgabe August 2019 08.07.2019 08.07.2019 12.0¿1.2019 07.02.2019 08.(X.2019 15.01.2019 15.01.2019 15.01.2019 15.O1.2019 1s.01.2019 15.01.2019 15.01.2019 15.o1.2019 15.01.2019 15.01.2019 15.01.2019 15.01.2019 15.01.2019 15.01.2019 1s.01.2019 15.01.2019 lfd-; ¡m 1. Halbjahr 2019 fanden ¡nsg. 127 Veranstaltungen d¡eser Art statt, bei der Mehrzahl der Veranstaltungen war die Waldschutzs¡tuation das bestimmende Theme laufend aktualisiert se¡t 2018 Form Fachartikel "Gefahr zw¡schen Baum und Borke - Sachsenforst ¡nformierte über Strategien gegen Borkenkäfer Auslegungsh¡nwe¡se Ergãnzung des E¡nführungserlasses zur RL WuF/2014 vorn 7. März 2019 Anlage: Merkblatt zum Antrag auf Förderung von Waldschutzmaßnahmhen nach Te¡12 der RL WuFl2014 (stand s.7.2019) Auslegungsh¡nwe¡se Ergånzung des Einführungserlâsses zur RL WuF/2O14 vom 7. Mårz 2019 Anlage: Merkblatt zum Antrag auf Förderung von Waldschutzmaßnahmhen nach Te¡12 der R[ WuF/2014 (stand s.7.2019) lnternetseite "Aktuelle S¡tuation 2019" [ink ¡m Waldbes¡tzerportal auf einen ¡n der Waldpost 2016/17 veröffentl¡chten Artikel "Borkenkáfer - Hinweise fúr Waldbesitzer" L¡nk im Waldbes¡tzerportal auf den Praxisleitfaden "Fichten-Borkenkäfer Erkennen - Bekåmpfen - Vorbeugen aus NRW" Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkåfer besteht auch 2019" Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkåfer besteht auch 2019" Anlase Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019" m¡t Anlage Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkåfer besteht auch 2019" m¡t AnlaEe Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019" m¡t Anlace Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019' mit Anlase Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019" m¡t Anlafe Êxtrâblatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkàfer besteht auch 2019" mit Anlaße Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Eorkenkäfer besteht auch 2019" m¡t Anlage Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkâfer besteht auch 2019" m¡t Anlace txtrablatt Waldpost "Ênorme cefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019" m¡t Anlase Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019' mit Anlage Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019' m¡t Anlace Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019' m¡t Anlace Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkäfer besteht auch 2019" mit A¡la8e Extrablatt Waldpost "Enorme Gefahr durch Borkenkåfer besteht auch 2019" m¡t AnlaÊe Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Waldbesitzer¡nnen und Waldbes¡tzer, Waldbesitzerueranstaltungen; teilwe¡se wurden Präsentationen als Handre¡chungen ausgegeben Waldbesitzerportal: Borkenkäfer{nfos: Borkenkäfer 2019 - Verl¡eren S¡e keine Zeit! 2019-09-19T13:41:07+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes