STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18669 Thema: Datenabfrage der sächsischen Polizei bei Leipziger Hotels zu rumänischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die LVZ berichtete, dass sich die Leipziger Polizei im Zusammenhang mit dem Highfield Festival an Hotels gewandt und um Mitteilung gebeten habe, ob rumänische Staatsbürgerinnen und -bürger untergebracht worden seien.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 3: Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage erfolgt die Bitte um Mitteilung ? Frage 4: Wie viele Mitteilungen sind aufgrund des Schreibenslder Ansprache wann bei der Polizei eingegangen und wurden ggf. auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert bzw. wann gelöscht? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/114 Dresden. 19. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/18664 venNiesen. Frage 2: Wann und wie viele Hotels oder sonstige Einrichtungen wurden im Zusammenhang mit dem Highfield Festival aufgesucht oder sonst (wie) kontaktiert und um Mitteilung gebeten? Es wird auf Satz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/18666 venNiesen. Frage 5: inwieweit hat die sächsische Polizei in den vergangenen 18 Monaten ähnliche SchreibenlAnsprachen an welche anderen HotelsIEinrichtungen in welchem Zusammenhang gerichtet? Durch die sächsische Polizei wurden in den letzten 18 Monaten keine ähnlichen Schreiben an andere Hotels/Einrichtungen gerichtet. Mündliche Anfragen im Einzelfall werden weder statistisch erfasst, noch sind sie elek— tronisch recherchierbar. Im Weiteren wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit— betroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen ein— zelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staats— regierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Maßnahmen im Sinne der Fragestellung werden weder statistisch erfasst noch sind sie recherchierbar. Insofern können einzelne Maßnahmen im Rahmen von Ermittlungsverfahren nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten allein für das Jahr 2018 insgesamt 278.796 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 139.000 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40—Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter über 3.400 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Poiizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES 1NNERN zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. h/AjtÖeundlichen Grüßenp/LJL r f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-09-19T10:04:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes