STAATSIVilNISTBRIU'M FÜR SOZIALES UND VERBRAliCHERSCHilTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-15/301 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LIN- Iß-Juli2015 KE Drs.-Nr.: 6/1867 Thema: "Zwangsverrentung" nach § 12a SGB II in Sachsen 2012 - 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen wurden im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 gemäß § 12a SGB II in Sachsen verpflichtet, die Vorrangigkeit ihrer Renten wegen Alters zu prüfen und in wie vielen Fällen wurde im Anschluss dieser Prüfung ein Wechsel des Leistungsträgers vorgenommen? (bitte nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Jahresscheiben aufschlüsseln)? Frage 2: In wie vielen Fällen wurden die Vorrangigkeitsbestimmungen gerichtlich angefochten und in wie vielen Fällen wurde zugunsten der Klagenden entschieden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Frage 3: In wie vielen Fällen haben Sächsische Jobcenter in den Jahren 2012 -2014 selbst eine Anspruchsprüfung der Vorrangigkeit einer Rente wegen Alters veranlasst und einen Antrag auf Altersrente veranlasst (bitte nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Jahresscheiben aufschlüsseln)? Frage 4: In wie vielen Fällen haben Menschen in Sachsen in den Jahren 2012 -2014 auf Grund des § 12a SGB II Leistungen der Rente beantragt und erhielten nachfolgend zusätzlich Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII? Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINiSTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Die erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst. Frage 5: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, demzufolge im Rahmen der Sächsischen Jobcenter verstärkt auf eine Verrentung nach § 12a SGB II gesetzt wird? Der Sächsischen Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass verstärkt auf eine Verrentung nach § 12a SGB II gesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 1/131