STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18707 Thema: Hetzjagden in Chemnitz — Bericht des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/14710 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In seiner Regierungserklärung am 05.09.2018 äußerte Ministerpräsident Michael Kretschmer zu den Vorkommnissen in Chemnitz: ‚Es gab keinen Mob, es gab keine Hetzjagd, es gab keine Pogrome in dieser Stadt.‘ (Quelle: https:Ilwww.zeit.delpolitikldeutschlandl2018-09Iregierungserklaerung -chemnitz-sachsen-michae|-kretschmer, zuletzt aufgerufen am 12.09.2018) In der Süddeutschen Zeitung vom 26.08.2019 ist zu lesen: ‚Nun kommt das sächsische Landeskriminalamt in einem vertraulichen Bericht zu der Einschätzung, die Demonstrationen seien durch ‚eine hohe Gewaltbereitschaft gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten, Personen mit tatsächlichem oder scheinbaren Migrationshintergrund, politischen Gegnern, sowie Journalisten‘ geprägt gewesen. In Chats, die von Handys bekannter Rechtsextremer aus dem Großraum Chemnitz stammen, sollen sich zahlreiche Formulierungen und Dialoge finden, die die Ermittler als Verabredungen zu Gewalt gegen Migranten und Prahlereien über angeblich erfolgreiche Jagd auf Ausländer deuten.‘ (Quelle: https:IIwww.sueddeutsche.de/politiklchemnitz-rechtsextremis-mushetzjagden -maassen-1.4577009, zuletzt aufgerufen am 27.08.2019) Die Staatsregierung beantwortete die Kleine Anfrage in Drs. 6/15651 so: ‚Die Generalstaatsanwaltschaft [hat] mitgeteilt, dass sie bei Presseanfragen zu möglichen ‚Hetzjagden‘ von folgender Definition ausgegangen sei: Unter Zugrundelegung des allgemeinen Sprachgebrauchs sowie der für das Jagdwesen geltenden Definition einer ‚Hetzjagd‘, wo- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/83/150 Dresden, 26. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUNI DES iNNERN nach die Beute — unter Umständen durch eine Gruppe — so lange verfolgt wird, bis sie nicht mehr entweichen kann, weil sie entweder erschöpft ist oder eingeholt wurde, ist im vorliegenden Kontext für eine ‚Hetzjagd‘ auf Menschen aus hiesiger Sichtjedenfalls zu fordern, dass ein Mensch gegen seinen Willen mit einer gewissen Geschwindigkeit über eine gewisse Strecke verfolgt wird, sodass dieser unter erheblicher körperlicher Anstrengung fliehen muss, um nicht durch seine(n) Verfolger gestellt zu werden.“‘ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann hat die Staatsregierung Kenntnis von dem internen Bericht des LKA? Die Kenntnis besteht seit dem 26. August 2019. Frage 2: Sind der Staatsregierung Chatprotokolle bekannt, in denen sich mutmaßlich Rechtsextremisten zu „Hetzjagden“ verabredeten und über erfolgreiche „Hetzjagden “ in Chemnitz im Zeitraum vom 25.08. bis 05.09.2018 austauschten? Frage 3: Sind der Staatsregierung ,,Hetzjagden“ gemäß dem Begriffsverständnis der Generalstaatsanwaltschaft (vgl. Drs. 6/15651) aus Chemnitz im Zeitraum vom 25.08. bis 05.09.2018 bekannt? Frage 4: Sind der Staatsregierung verabredete bzw. mutmaßlich verabredete Handlungen mehrerer Personen, die umgangssprachlich als „Hetzjagden“ bezeichnet werden oder bezeichnet werden können, bekannt, bei denen ausländischen oder ausländisch aussehenden Personen im Zeitraum vom 25.08. bis 05.09.2018 in Chemnitz mit dem Ziel nachgestellt wurde, diese zu verletzten oder sonst zu schädigen? Frage 5: Hält die Staatsregierung an der Einschätzung fest, „es gab keine Hetzjagd“ in Chemnitz im Zeitraum vom 25.08. bis 05.09.2018? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher |edig|ich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen . Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSNHNlSTERIUMDES INNERN Die Fragen betreffen ein laufendes Ermittlungsven‘ahren der Bundesanwaltschaft. Mi ndlichen Grüßen Prof Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-09-26T10:30:59+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes