STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18710 Thema: Konzert der extrem rechten Hooligan-Band „Kategorie C“ in Wurzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am Wochenende 17.I 18. August 2019 soll im Objekt Dresdner Straße 40 in Wurzen ein Konzert der extrem rechten Hooligan-Band Kategorie C stattgefunden haben. Auf der Bühne zeigte sich währenddessen auch der Wurzner Stadtrat und Freefighter Benjamin Brinsa.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff der „extrem rechten Hooligan-Band“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: lnwieweit hatten sächsische Behörden Kenntnis von diesem Konzert? Frage 2: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse bezüglich einer Anmeldung des Konzertes bei den zuständigen Behörden sowie im Hinblick auf ggf. notwendige Genehmigungen vor? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über in diesem Rahmen weitere auftretende Bands, Redner*innen‚ Zahl der Teilnehmer*innen‚ verübte Straftaten? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3688 Dresden, 27. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Staatsregierung sind Informationen bekannt, wonach am 17. und 18. August 2019 in Wurzen ein rechtsextremistisches Konzert mit der Band ,,Kategorie C" stattgefunden haben soll. Darüber hinaus liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellungen vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Eigentumsverhältnisse des Objektes in der Dresdner Straße 40 und Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten? Wird das Objekt als „rechtsextrem genutzte Immobilie“ kategorisiert ? Der Staatsregierung ist die Person des Eigentümers nicht bekannt. Es handelt sich nicht um eine rechtsextremistisch genutzte Immobilie im Sinne der Fragestellung. Mi undlicheärüßen '1 »] Ä. Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-09-27T09:23:33+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes