STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage def Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18731 Thema: Sammelabschiebung nach Afghanistan am 27. August 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele in Sachsen lebende afghanische Geflüchtete wurden im Rahmen der Sammelabschiebung abgeschoben, wie lange hielten sich die Betroffenen in Sachsen auf, wie war ihr aufenthaltsrechtlicher Status und wo war der Ort der letzten Unterbringung (bitte einzeln auflis— ten)? Im Rahmen der Sammelabschiebung nach Afghanistan am 27. August 2019 wurden drei Personen aus dem Freistaat Sachsen abgeschoben. Sie hielten sich in den Zuständigkeitsbereichen der unteren Ausländerbehörden der Landeshauptstadt Dresden, der Stadt Leipzig und des Vogtlandkreises auf. Die Betroffenen besaßen den Status von abgelehnten, vollziehbar ausreise— pflichtigen Asylbewerbern. Die abgeschobenen Personen hielten sich jeweils seit dem 3. August 2015, dem 29. Oktober 2015 und dem 12. Novem— ber 2015 im Freistaat Sachsen auf. Frage 2: Inwiefern geh6rten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäter *innen‚ Gefährder*innen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der ldentitätsklärung verweigern“? Welche Ermittlungsverfahren und Vorstrafen lagen vor, welche belastbaren Hinweise gab es darauf, dass es sich um so genannte „Gefährder“ handelt oder inwiefern haben die Betroffenen „hartnäckig“ die Klärung ihrer Identität verhindert? (bitte pro Person in Verbindung mit dem Ort der letzten Unterbringung zuordnen) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/202 Dresden, 27. September 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi‘sachsende Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 5, 7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Bei der Person aus dern Zuständigkeitsbereich der unteren Ausländerbehörde der Stadt Leipzig handelt es sich um einen verurteilten Straftäter, der aus der Strafhaft abgeschoben wurde. Die übrigen Personen gehörten keiner der Gruppen an. Frage 3: Standen die Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn ja, in welchem, sind den jeweils zuständigen Ausländerbehörden Anhaltspunkte bekannt, wonach die betroffenen Menschen Lebensgefährt*innen‚ Verlobte oder Ehepartner *innen haben könnten und wussten die jeweils zuständigen Ausländerbehörden von etwaigen Erkrankungen der betroffenen Menschen? Keine der Personen ging zum Zeitpunkt der Abschiebung einer Beschäftigung nach. Es waren keine Anhaltspunkte bekannt, wonach eine der Personen eine/n Partnerl—in im Sinne der Fragestellung hatte. Auch über Erkrankungen der abgeschobenen Personenlagen keine Informationen vor. Frage 4: Wo wurden die Menschen jeweils von der Polizei aufgegriffen? Die abgeschobenen Personen wurden jeweils in der Justizvollzugsanstalt Waldheim, in der Ausländerbehörde im Landratsamt Vogtlandkreis sowie in einem Wohnhaus in Dresden aufgegriffen. Mi ndlichen Grüßeni444 Roland Wöiler Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-09-27T09:24:13+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes