STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAÄTSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8389 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden,^. November Herrn Dr. Matthias Rößler 2014 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/188 Thema: Aufmärsche des so genannten „Bündnis Patriotische Europäer gegen Islamisierung des Abendlandes“ in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Unter der Bezeichnung .Bündnis Patriotische Europäer gegen Islamisierung des Abendlandes1 (PEGIDA) fanden am 20. und erneut am 27. Oktober 2014 Versammlungen in Dresden statt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem jeweiligen Umfang haben nach Kenntnis der Staatsregierung an den o. g. Versammlungen Personen teilgenommen, bei denen es sich um Anhänger welcher Bestrebungen der extremen Rechten handelt? Der Staatsregierung liegen Hinweise vor, nach denen rechtsextremistische Einzelpersonen an der PEGIDA-Demonstration am 27. Oktober 2014 in Dresden teilgenommen haben. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2: In welchem jeweiligen Umfang haben nach Kenntnis der Staatsregierung an den o. g. Versammlungen Personen teilgenommen, die bekannt sind als Anhänger welcher Gruppierungen der Hooligan-Szene, als Fans der „Kategorie C“ und/oder als „Gewalttäter Sport“? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Auf die Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/153 wird verwiesen. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER10M DES INNERN Frage 3: Inwieweit liegen der Staatsregierung Erkenntnisse i. S. der Fragen 1 und 2 bezüglich der Anmelder, Versammlungsleiter, Ordnerkräfte und Organisatoren sowie maßgeblicher Unterstützer der o. g. Versammlungen vor? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/165 verwiesen. Frage 4: Gegen wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Geschehen bei und im Umfeld der o. g. Versammlungen Gewahrsam- und Festnahmen, Identitätsfeststellungen und erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt? Die Polizei hat keine dementsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Frage 5: Welche strafrechtlich relevanten Vorfälle sind der Staatsregierung im Zusammenhang mit o. g. Versammlungen bekannt geworden (bitte aufschlüsseln nach Tatzeit und Straftatbeständen, ggf. Zuordnung zur PMK-rechts sowie Zahl betroffener und geschädigter Personen)? Im Zusammenhang mit der PEGIDA-Versammlung am 20. Oktober 2014 in Dresden ermittelt cjie Polizei wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 224 StGB. Zur politischen Motivation sowie zur Zahl betroffener und geschädigter Personen ist derzeit noch nichts bekannt. Mit freundlichen Grüßen Märkus Ulbig 1 \ Seite 2 von 2 1/13