STÄATS1V111SJ1STEK1U1V1 FÜR SOZIALES UND VERBRÄliCHERSCmJTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1884 Thema: Tierärztliche Kontrollen in Sächsischen Schlachthöfen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-15/318 Dresden, [j. Juli 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staats reg ierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Tierärztliche Kontrollen und wie viele Fleischhygienekontrollen wurden im Jahr 2014 in Sächsischen Schlachthöfen durchgeführt? In Schlachtbetrieben ist gemäß EU-Recht Kontrollpersonal der örtlich zuständigen Behörde arbeitstäglich vor Ort anwesend und führt die Schlachttieruntersuchung (alter Begriff: Lebendbeschau) der angelieferten/ aufgestallten Schlachttiere vor der Schlachtung durch. Hierbei sind maßgebliche Aspekte des Tierschutzes und der Tiergesundheit zu berücksichtigen. Diese Untersuchungen obliegen grundsätzlich amtlichen Tierärzten, die auf Grund der hierbei getroffenen Feststellungen über die Schlachterlaubnis für das jeweilige Tier (Rotfleisch - Haussäugetiere) entscheiden. Im Jahr 2014 wurde mit 1.262 Kontrollen die Einhaltung des Lebensmittelund Fleischhygienerechts durch sächsische Schlachtbetriebe geprüft. Eine weitere Differenzierung ist wegen der sehr engen Beziehung beider Rechtsgebiete nicht möglich. Mit 290 Kontrollen wurde im Jahr 2014 die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen und tierschutzrechtlichen Anforderungen durch sächsische Schlachtbetriebe geprüft. Darüber hinaus erfolgten zusätzlich 2.314 Kontrollen in Schlachtbetrieben zur Überprüfung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen den Transport von Tieren betreffend (Transportkontrollen). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRÄ1JCHERSCHIJTZ Freistaat HP SACHSEN Frage 2: Wie viele Beanstandungen wurden dabei festgestellt (bitte nach Verstoß gegen fleischhygienerechtliche und tierschutzrechtliche Bestimmungen und Betriebsarten aufschlüsseln)? Im Jahr 2014 wurde bei 72 Kontrollen in Schlachtbetrieben festgestellt, dass das Le-bensmittel-/Fleischhygienerecht nicht eingehalten wurde. Die Aufteilung auf die Betriebsarten ist wie folgt: Betriebsart Anzahl Kontrollen mit der Feststellung, dass Lebensmittel- / Fleischhygienerecht nicht eingehalten wurde Schlachthof/Schlachtbetriebe 33 Schlachtbetriebe privat 29 Geflügelschlachtbetriebe 10 Es wurden im Jahr 2014 bei Kontrollen in Schlachtbetrieben 18 Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt. Diese verteilen sich wie folgt auf die Betriebsarten: Betriebsart Anzahl Verstöße Schlachthof/Schlachtbetriebe 10 Schlachtbetriebe privat 6 Geflügelschlachtbetriebe 2 Bei Transportkontrollen in Schlachtbetrieben im Jahr 2014 wurden 25 Verstöße gegen tierschutzrechtliche Regelungen den Transport betreffend festgestellt. Diese betrafen ausschließlich Geflügelschlachtbetriebe. Frage 3: Wie viele und welche Verstöße gegen EU-Richtlinien wurden bei den Kontrollen festgestellt? Es handelt sich um Verstöße gegen nationales Recht und EU-Verordnungen. Verstöße gegen EU-Richtlinien sind nicht möglich, da EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar gelten, sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Seite 2 von 3 STAATSMllSilSTERllJlVi | FÜR SOZIALES UND \ VERBRÄUCHERSCHUTZ | BJSACHSEN Frage 4: Welche Konsequenzen hatten Verstöße oder Beanstandungen für die Betreiber? Die im Jahr 2014 in Schlachtbetrieben festgestellten Mängel im Hinblick auf die Einhaltung des Lebensmittel-/Fleischhygienerechts führten zu folgenden Maßnahmen: Maßnahmeart Anzahl der Maßnahmen Bescheid zur Mängelbeseitigung 1 Verwarnung ohne Verwarngeld 3 Verwarnung mit Verwarngeld 4 Mündliche Belehrungen 6 Beratung 5 Mängelbericht mit Anordnung ohne Bescheid 61 Die im Jahr 2014 in Schlachtbetrieben festgestellten Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen führten zu folgenden Maßnahmen: iliilliililiiii n: Anza hl der Maßnahr HIHI Beratungen 2 Berichte/Protokolle 3 Mängelberichte 4 Mündliche Belehrungen 4 Die im Jahr 2014 in Schlachtbetrieben festgestellten Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen den Transport von Tieren betreffend führten zu folgenden Maßnahmen: Maßnahmeart Anzahl der Maßnahmen Mündliche Belehrungen 19 Beratungen 2 Weiterleitung an andere Überwachur behörde igs- 2 Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3