STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCUFRSCFIUTZ SB SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1886 Thema: Situation der Tierheime in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich gegenwärtig die Auslastung der Tierheime in Sachsen dar (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Tierheime in Sachsen werden in der Regel von eingetragenen Vereinen privat betrieben werden. Über die Auslastung der Tierheime liegen der Staatsregierung daher keine Daten vor. Frage 2: Ist die Einrichtung neuer Tierheime in Sachsen geplant? Derzeit liegen bei der Landesdirektion Sachsen keine Anträge auf Förderung neuer Tierheime vor. Frage 3: Wer ist grundsätzlich für die Finanzierung der Tierheime in Sachsen verantwortlich? Die Finanzierung der Tierheime ist Aufgabe der Träger, die ein Tierheim betreiben. Die Unterbringung von Fundtieren ist Aufgabe der Kommunen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedienen sich die Kommunen meistens der Tierheime in ihrer Gemeinde. Sie haben daher in der Regel mit den örtlichen Tierschutzvereinen Verträge oder Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, um die Unterbringung der Fundtiere sicherzustellen. Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-15/320 Dresden, ^Juli 2015 www.sms.sachsen.de STAATSMVNISTE’RIU’M FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Wie hoch waren die Ausgaben im Jahr 2014 für die Unterhaltung und Betreibung der Tierheime (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Träger der Tierheime haben keine Auskunftspflicht gegenüber der Kommune oder dem Land über die Kosten, die beim Betreiben und Unterhalten der Tierheime entstehen. Daher liegen der Staatsregierung dazu keine Angaben vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2