STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2455 Dresden; a November 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/189 Thema: Auftritte der Band „Kategorie C“ im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Fragei: Welche angekündigten und/oder absolvierten Auftritte der Band „Kategorie C“ (KC) nebst Ausgründungen wie „VollKontaCt“, „Hungrige Wölfe“ und „H.E.R.M.“ im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2009 sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Veranstaltungstag und -ort, Zahl der Teilnehmenden)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2: Im Falle welcher absolvierten Auftritte i. S. der Frage 1 wiesen Organisatoren und/oder Teilnehmende der jeweiligen Konzerte Bezüge zur extremen Rechten auf? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Band „Kategorie C“ ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Dementsprechend erfolgt keine Beobachtung und Dokumentierung der Aktivitäten der Band durch das LfV Sachsen. Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER11JM DES INNERN Ksar—*1 prei*staat |P SACHSEN Frage 3: Welche Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit Vorfällen bei oder anlässlich absolvierter Auftritte i. S. der Frage 1 gegen Teilnehmende, Organisatoren und mutmaßliche Mitglieder der Band eingeleitet und welche Folgen hatten diese Verfahren (bitte aufschlüsseln nach Tatvorwurf, -tag und -ort, ggf. Einordnung als PMK-rechts und Zahl der jeweils betroffenen Personen)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Eine entsprechende Auswertung ist daher nicht möglich. Frage 4: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte sind der Staatsregierung bekannt, die eine Zurechnung oder auch Nicht-Zurechnung der Band zum Phänomenbereich des „Rechtsextremismus“ bedingen und aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte ergaben sich bisher Anlässe zu einer Änderung dieser Zuordnung? Es wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Die Einstufung eines konkreten Personenzusammenschlusses zu einem Beobachtungsobjekt innerhalb des Verfassungsschutzverbundes erfolgt durch die Verfassungsschutzbehörde des örtlich zuständigen Landes oder bei Betroffenheit mehrerer Länder durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Da es sich bei „Kategorie C“ nicht um einefsächsische Band handelt, liegen der Staatsregierung mangels örtlicher Zuständig-/LfV Sachsen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. feulhdlichen Grüßen Seite 2 von 2