Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERIUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1890 Thema: Flächentarifverträge Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Trotz Mindestlohn gilt Sachsen im bundesweiten Vergleich noch immer als Standort mit besonders niedrigen Löhnen und Gehältern. Eine Möglichkeit, hier gegen zu steuern, liegt in der Ausweitung von Flächentarifverträgen . Dafür bedarf es neben starken Gewerkschaften auch entsprechender Arbeitgeberverbände, die als Verhandlungspartner bereit stehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen sächsischen Unternehmen gelten derzeit Flächentarifverträge ? Der Staatsregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur tariflichen Bindung der sächsischen Unternehmen an einen Flächentarifvertrag vor. Angaben hierzu können nur dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Länderbericht Sachsen, Welle 2014, entnommen werden. Dabei handelt es sich um eine Stichprobenerhebung, die Ergebnisse können daher mit statistischen Unsicherheiten behaftet sein. Im Länderbericht Sachsen werden nur prozentuale Angaben zur Tarifbindung der Betriebe erfasst. Danach erfolgte im Jahr 2014 in 13 Prozent der sächsischen Betriebe eine Entlohnung nach einem Branchentarifvertrag. Weitere 35 Prozent der Betriebe orientierten sich ihren Unternehmensangaben zufolge hinsichtlich Löhnen und Gehältern an einem Branchentarifvertrag . Frage 2: Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte werden davon in Sachsen erfasst? Seite 1von2 9SltCHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/43/12 Dresden, 2 2. JULI. 2015 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundf'amllie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 6 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR 95ACHsEN Nach den Erhebungen des IAB-Betriebspanels wurden 2014 in Sachsen 34 Prozent der Beschäftigten nach einem Branchentarifvertrag entlohnt. Bei weiteren 25 Prozent der Beschäftigten erfolgte Unternehmensangaben zufolge hinsichtlich der Löhne und Gehälter eine Orientierung an einem Branchentarifvertrag. Auch hinsichtlich der Beschäftigten werden im Länderbericht Sachsen nur prozentuale Angaben erfasst. Frage 3: Wie hoch ist nach Kenntnis der Staatsregierung der Organisationsgrad sächsischer Unternehmen in Arbeitgeberverbänden und wie gestaltet sich dies in Abhängigkeit von einzelnen Branchen und der Betriebsgröße ? Der Staatsregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zum Organisationsgrad der sächsischen Unternehmen in Arbeitgeberverbänden vor. Aus den Erhebungen des IAB-Betriebspanels können Rückschlüsse auf den Organisationsgrad gezogen werden. Danach liegt bei 13 Prozent der Betriebe eine Organisation mit Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden vor. Hinzuzurechnen ist die verstärkt auftretende OT-Mitgliedschaft von Betrieben (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung). Angaben zur OT-Mitgliedschaft enthält das IAB-Betriebspanel nicht. Die Abhängigkeit des Organisationsgrades von der Unternehmensgröße wird nicht zahlenmäßig erfasst. Das Verhältnis von einem Flächentarifvertrag unterfallenden Unternehmen und Beschäftigten belegt aber einen deutlich höheren Organisationsgrad mit zunehmender Größe der Unternehmen. Frage 4: In wie weit unterstützt die Staatsregierung Aktivitäten, um den Organisationsgrad von Unternehmen in Arbeitgeberverbänden zu erhöhen und wie sieht diese Unterstützung konkret aus? Die Sächsische Staatsregierung setzt sich unter Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages aktiv für eine Stärkung der Tarifbindung in Sachsen ein. Dabei wirbt sie gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften für die Ausweitung der Tarifbindung im Freistaat Sachsen. Des Weiteren sollen im Rahmen der Überarbeitung des Vergabegesetzes Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung geprüft werden. Die Aktivitäten der Staatsregierung erfolgen dabei unter Wahrung der Koalitionsfreiheit des Art 9 Abs. 3 GG, der ausdrücklich auch die negative Koalitionsfreiheit, also den Nichtbeitritt zu einer Koalition - wie einer Arbeitgebervereinigung - gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ~,'~,;~~ Seite 2 von 2 2015-07-27T11:03:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes