Freistaat STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa7Ho Ihre Nachricht vom 17. Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1892 Thema: Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt über die Richtlinie Natürliches Erbe / 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4888 Dresden, W • ® ^• ifO'ti Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Mittelausstattung für die oben aufgeführte RL NE/2014 für den Zeitraum bis 2020? Die Mittelausstattung für die RL NE/2014 beträgt für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 insgesamt 52,3 Mio. Euro. Frage 2: Wie hoch ist anteilige Mittelausstattung für die Maßnahme A.6 Biotopgestaltung - Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen in dem unter 1. genannten Zeitraum innerhalb dieser Richtlinie? LANDESGARTENSCHAU OELSNITZ/ERZGEBIRGE 2015 Für den Fördergegenstand A.6 - „Biotopgestaltung - Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen“ stehen in dem in Antwort zu Frage 1 genannten Zeitraum 6,0 Mio. Euro zur Verfügung. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden Frage 3: In welcher Höhe wurden Zuwendungen zur Sanierung von Stützmauern im Weinberg (Trockenmauern) bei den zuständigen Bewilligungsbehörden beantragt, gegliedert nach Anzahl an Antragstellern und Höhe der beantragten Zuwendungen pro Antragsteller? www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Bewilligungsbehörde für die Vorhaben der RL NE/2014 ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Im LfULG liegen für den Fördergegenstand A.6 - „Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen“ 49 Anträge von 49 Antragstellern mit einem Antragsvolumen in Höhe von etwa 4.722.200 Euro vor. CD CD Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. LO o (\J * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente Seite 1 von 2 Freistaat STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSEIN Die Anträge beinhalten alle Arten von Stützmauern, sowohl die als Weinbergmauern genutzten, als auch die zur Stützung sonstiger landwirtschaftlicher Flächen genutzten Trockenmauern. Die Anträge befinden sich momentan in einem Prüfstatus, in dem noch keine Zuordnung zu den einzelnen Mauernutzungen vorgenommen werden kann. Die Übersicht über die beantragte Zuwendung pro Antragsteller befindet sich in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 2 von 2 Anlage 1 Übersicht über die beantragte Zuwendung je Antragsteller für den Fördergegenstand A.6 - Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen beantragte Gesamtzuwendung in Euro 193.540,06 Antragsteller 1 Antragsteller 2 43.099,20 226.925,16 Antragsteller 3 Antragsteller 4 27.552,00 Antragsteller 5 77.644,00 45.854,40 Antragsteller 6 57.564,00 Antragsteller 7 Antragsteller 8 19.680,00 Antragsteller 9 40.098,00 5.910,03 Antragsteller 10 Antragsteller 11 13.284,00 129.351,72 Antragsteller 12 Antragsteller 13 13.869,48 150.745,00 Antragsteller 14 239.870,40 Antragsteller 15 31.094,40 Antragsteller 16 40.467,00 Antragsteller 17 226.324,00 Antragsteller 18 24.160,50 Antragsteller 19 20.172,00 Antragsteller 20 13.702,20 Antragsteller 21 64.841,00 Antragsteller 22 42.902,40 Antragsteller 23 Antragsteller 24 55.104,00 73.800,00 Antragsteller 25 Antragsteller 26 5.904,00 28.044,00 Antragsteller 27 29.520,00 Antragsteller 28 33.800,40 Antragsteller 29 18.164,45 Antragsteller 30 25.943,16 Antragsteller 31 988.920,00 Antragsteller 32 12.496,80 Antragsteller 33 49.200,00 Antragsteller 34 26.845,00 Antragsteller 35 127.674,00 Antragsteller 36 95.940,00 Antragsteller 37 94.990,00 Antragsteller 38 56.088,00 Antragsteller 39 264.320,00 Antragsteller 40 Seite 1 von 2 Anlage 1 beantragte Gesamtzuwendung in Euro Antragsteller 41 319.739,04 Antragsteller 42 53.400,90 Antragsteller 43 46.051,20 Antragsteller 44 172.014,50 Antragsteller 45 82.656,00 Antragsteller 46 189.420,00 Antragsteller 47 44.280,00 Antragsteller 48 49.200,00 Antragsteller 49 30.012,00 Seite 2 von 2