SÄCHSI SCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KU LTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DiE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1893 Thema: Besuche der SBAl an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATS MINISTERIUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Schulen in der RegionalsteIle der Sächsischen Bildungsagentur leipzig (SBAl) führte die SBAl als Schulaufsichtsbehörde seit 2009 "Kontrollbesuche" durch? (Bitte unter Angabe und der Häufigkeit, der Trägerschaft der Schule sowie Trennung nach angekündigten /unangekündigten Besuchen) Öffentliche Schulen a) Fachlich-pädagogische Schulkontakte Es gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der Sächsischen Bildungsagentur , RegionalsteIle Leipzig, als Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht regelmäßig Schulbesuche durchzuführen. Diese können anlassbezogen sowohl angekündigt als auch unangekündigt sein. Es steht in jedem Fall die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit im Fokus. Aktuell gibt es im Bereich der RegionalsteIle Leipzig im Schuljahr 2014/2015 • 165 Grundschulen, • 29 Förderschulen, • 58 Oberschulen, • 31 Gymnasien, • 17 Berufliche Schulzentren. Seite 1 von 3 5jSACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .50-60/1893/2 Dresden, 1 4. JULl2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN Im Rahmen der schulfachlichen Aufsicht werden an allen öffentlichen Schulen und staatlich genehmigten bzw. anerkannten Ersatzschulen Schulbesuche durchgeführt. Darüber hinaus werden im Laufe des Schuljahres anlassbezogene Schulbesuche durchgeführt. Kontrollbesuche finden nicht statt. Alle Schulbesuche werden angekündigt und erfolgen nach vorheriger Terminabsprache. Eine Statistik über die Anzahl der Schulbesuche wird in der Sächsischen Bildungsagentur, RegionalsteIle Leipzig , nicht geführt. Anlassbezogene Schulbesuche finden aus folgenden Gründen statt: • Hospitationen von Schulleitungen im Rahmen von Beurteilungsverfahren, • Beratung und Begleitung von Schulentwicklungsmaßnahmen, • Abstimmung zur Lehrereinsatzplanung, • Auftreten von besonderen Situationen bzw. Vorkommnissen, • Kontrolle und Beratung zur Einhaltung geltender Verwaltungsvorschriften . b) Sicherheits- und arbeitsschutzrechtliche Schulkontakte Seit dem Jahr 2009 wurden 1.654 Schulbegehungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus sicherheitstechnischer Sicht einschließlich der Gefährdungen durchgeführt. Hinzu kommen 512 weitere Kontakte zur Beratung des Schulleiters, zur Teilnahme an Beratungen in der Schule (z. B. Bauberatungen) und zur Unterweisung des Kollegiums. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus arbeitsmedizinischer Sicht einschließlich der Dokumentation der Gefährdungen fanden ca. 800 Schulbegehungen statt. Alle Schulbesuche wurden vorher mit dem Schulleiter abgesprochen. Auf Grund der Vielzahl der Kontrollen ist es aus sowohl zeitlichen Gründen als auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes nicht möglich, eine schulgenaue Statistik zu erstellen. Staatlich genehmigte bzw. anerkannte Ersatzschulen Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft werden nach dem Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft sowie aufgrund der Genehmigungsbescheide als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in der Regel ein- bis zweimal zur Überprüfung der kontinuierlichen Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen besucht. Auch diese Besuche sind angekündigt. Gleiches gilt auch für Berufsschulen. Bei Vor-Ort-Kontrollen sind die Abnahmeprotokolle der zuständigen Behörden (z. B. Bauaufsicht, Gesundheitsamt, Brandschutz) vorzulegen. Bei Mängeln überwacht die RegionalsteIle die Beseitigung in angemessener Frist. Frage 2: An welchen Schulen in der SBAl hat die SBAl durch ihre Besuche entsprechend Frage 1 Baumängel festgestellt? Schwerwiegende Baumängel, welche für den Schulbetrieb sicherheitsrelevant sind, wurden an Schulen im Bereich der Sächsischen Bildungsagentur, RegionalsteIle Leipzig, nicht festgestellt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Frage 3: Welche Konsequenzen hatte das Feststellen von Baumängeln im Einzelfall für die betreffende Schule bzw. deren Schulträger (Absperrungen, Erteilung von Auflagen, ... )? Im Bereich der RegionalsteIle Leipzig findet eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den Trägern der Schulnetzplanung für die Landkreise Nordsachen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig statt. Problem lagen wie z. B. die Gebäudenutzung und der Zustand von Schulgebäuden sind regelmäßig Bestandteil der Beratungen. Über geplante bauliche Maßnahmen wird die RegionalsteIle Leipzig regelmäßig informiert. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen an den Schulen durch. Diese werden dokumentiert und dem Schulleiter übergeben. Dieser setzt sich dann mit dem Schulträger zur Abstellung der Gefährdung in Verbindung. Die sicherheitstechnische Dokumentation ist auch im Schulportal veröffentlicht. So ist sichergestellt, dass auch der zuständige Referent jederzeit Zugang zur Gefährdungsbeurteilung hat und umfassend informiert ist. Frage 4: Welche anderen Mängel wurden bei Besuchen der Schulaufsicht entsprechend Frage 1 ggf. festgestellt und welche Konsequenzen hatte dies für die betreffende Schule bzw. deren Schulträger? Die Sächsische Bildungsagentur führt hierzu keine Statistiken. Andere Mängel können vielsch ichtiger Natur sein , z. B. Ausstattungsmängel , Defizite im pädagogisch-organisatorischen Bereich. Im Rahmen der regelmäßigen Besuche der Schulreferenten werden die Schulen beraten. Bestehende Probleme werden entweder direkt mit der jeweiligen Schulleitung und/oder dem Lehrerkollegium bzw. den Eltern gelöst. Mängel hinsichtlich der Ausstattung werden analog zu baulichen Mängeln mit dem Schulträger erörtert und einer Lösung zugeführt. Werden im Rahmen der regelmäßigen Schulbesuchsverfahren, wie in Frage 1 dargestellt , pädagogisch-organisatorische Mängel festgestellt , werden durch Vereinbarungen zwischen der Schulleitung und dem Fachreferat Maßnahmen zu deren Beseitigung getroffen. Bei weiteren Schulbesuchen ist durch das Fachreferat die Wirksamkeit der Maßnahmen zu reflektieren . Zuständig ist hierbei vorrangig der Schulleiter. Mit freundlichen Grüßen /$Io../t-0r,{ U~ Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2015-07-14T15:15:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes