SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1894 Thema: Besuche der SBAC an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATS MINISTERIUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Schulen in der RegionalsteIle der Sächsischen Bildungsagentur Chemnitz (SBAC) führte die SBAC als Schulaufsichtsbehörde seit 2009 "Kontrollbesuche" durch? (Bitte unter Angabe des Anlasses und der Häufigkeit, der Trägerschaft der Schule sowie Trennung nach angekündigten/unangekündigten Besuchen) Öffentliche Schulen a) Fachlich-pädagogische Schulkontakte Die Sächsische Bildungsagentur, RegionalsteIle Chemnitz, führt im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht an allen öffentlichen Schulen regelmäßig Besuche durch. Die regelmäßig durchgeführten Schulbesuche der Fachreferate der Sächsischen Bildungsagentur verfolgen primär das Ziel der Sicherung einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Schulen. Im Bereich der Sächsischen Bildungsagentur, RegionalsteIle Chemnitz, gibt es im Schuljahr 2014/2015 • 192 Grundschulen, • 35 Förderschulen, • 67 Oberschulen, • 28 Gymnasien und • 13 Berufliche Schulzentren. Im Rahmen der schulfachlichen Aufsicht werden in der Regel zu Beginn eines Schuljahres nach einem mit den Schulen vereinbarten Prozess Schulbesuche mit dem Ziel der Auswertung des vorangegangenen Schuljahres und der Festlegung von Arbeitsschwerpunkten des laufenden Schuljahres realisiert. Darüber hinaus können anlassbezogene Schulbesuche durchgeführt werden. Anlässe können unter anderem sein: Seite 1 von 5 5iSACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .50-60/1894/2 Dresden, 1 4. JULI 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜ R KULTUS ~SACHSEN - Beratung der Schulleitungen bei ausgewählten Problemfällen, angefragten Sachverhalten bzw. Bearbeitung von besonderen Vorkommnissen, - Planung und Absicherung des Unterrichts, Planung des Lehrereinsatzes, - Hospitation von Schulleitungen und Lehrkräften im Rahmen von Beurteilungsverfahren , - Begleitung der Schulprogrammarbeit, - Sicherstellung einer kontinuierlichen Fortbildung der Lehrkräfte, - Kontrolle der Einhaltung von Verwaltungsvorschriften und Verordnungen , - Beratung der Schulträger (Gemeinden, Landkreise) zur Sicherung der in deren Verantwortungsbereich liegenden Aufgaben. Alle Schulbesuche erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen den Schulen und dem jeweils zuständigen Fachreferat. Statistiken über die Anzahl der Schulbesuche zur fachlich-pädagogischen Beratung durch die Schulreferenten werden nicht geführt. b) Sicherheits- und arbeitsschutzrechtliche Schulkontakte Seit dem Jahr 2009 wurden 1.301 Schulbegehungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus sicherheitstechnischer Sicht einschließlich Dokumentation der Gefährdungen durchgeführt. Hinzu kommen 129 weitere Kontakte zur Beratung des Schulleiters, zur Teilnahme an Beratungen in der Schule (z. B. Bauberatungen u. a.) und zur Unterweisung des Kollegiums. Diese erfolgten z. T. am selben Tag oder bei einem weiteren Schulbesuch. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus arbeitsmedizinischer Sicht einschließl ich Dokumentation der Gefährdungen fanden ca. 920 Schulbegehungen statt. Ca. 430 weitere Kontakte erfolgten, z. T. am gleichen Tag oder bei einem weiteren Schulbesuch , zur Beratung des Schulleiters, zur Teilnahme an Beratungen in der Schule (z. B. Bauberatungen u. ä.) und zur Unterweisung des Kollegiums. Alle Schulbesuche werden vorher mit dem Schulleiter vereinbart. Seit September 2014 erhalten auch die Schulträger automatisch dazu eine Einladung. Auf Grund der Vielzahl der Kontrollen ist es aus sowohl zeitlichen Gründen als auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes nicht möglich, eine schulgenaue Statistik zu erstellen. Staatlich genehmigte bzw. anerkannte Ersatzschulen Allgemein bildende und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft werden nach dem Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft sowie aufgrund der Genehmigungsbescheide als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in der Regel ein- bis zweimal zur Überprüfung der kontinuierlichen Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen besucht. Diese Besuche sind angekündigt. Bei Vor-Ort-Kontrollen sind die Abnahmeprotokolle der zuständigen Behörden (z. B. Bauaufsicht, Gesundheitsamt) obligatorisch vorzulegen bzw. Einsicht zu gewähren. Bei Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Mängeln überwacht die Sächsische Bildungsagentur die Beseitigung in angemessener Frist. Frage 2: An welchen Schulen in der SBAC hat die SBAC durch ihre Besuche entsprechend Frage 1 Baumängel festgestellt? Öffentliche Schulen Die Definition "Baumängel" ist sehr weit gefasst und bezeichnet in der Regel auch diejenigen Mängel , die nach einer Bauabnahme (z. B. bei Neubauten bzw. Sanierungen) festgestellt werden und kurzfristig zu beheben sind. Diese sind grundsätzlich für einen sicheren Schulbetrieb nicht erheblich. Eine Auflistung aller diesbezüglichen Baumängel kann nicht erfolgen, da derartige Detailinformationen statistisch aufbereitet werden müssten und zudem Angelegenheit der Schulträger sind . Bauliche Mängel und Gefährdungen werden in der sicherheitstechnischen Dokumentation (siteDoku) der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Die bisher erstellten 1.301 sicherheitstechnischen und 920 arbeitsmedizinischen Dokumentationen sind teilweise sehr umfangreich. Zusammen mit weiteren Berichten und Protokollen müsste ein sehr großes Datenmaterial bezüglich festgestellter Baumängel ausgewertet werden. Dies ist personell und zeitlich nicht möglich. Schwerwiegende Baumängel, welche für den Schulbetrieb sicherheitsrelevant werden können, wurden insbesondere an folgenden Schulen festgestellt: • Grundschule Falkenau, • Grundschule Borna in Chemnitz, • Erich-Vieweg-Oberschule Frankenberg, • Sonderpädagogisches Förderzentrum, Schule für Körperbehinderte Chemnitz , • Schule Altchemnitz, Schule zur Lernförderung, • Förderzentrum zur Lernförderung "Johann Heinrich Pestalozzi" in Chemnitz, • BSZ für Wirtschaft II Chemnitz, AußensteIle Wielandstraße. Staatlich genehmigte bzw. anerkannte Ersatzschulen Bislang wurde noch an keiner staatlich genehmigten bzw. anerkannten Ersatzschule ein schwerwiegender Baumangel festgestellt , der zur Einstellung des Schulbetriebes führte bzw. führen könnte. Frage 3: Welche Konsequenzen hatte das Feststellen von Baumängeln im Einzelfall für die betreffende Schule bzw. deren Schulträger (Absperrungen, Erteilung von Auflagen, ... )? Öffentliche Schulen Die Gefährdungsbeurteilung wird dem Schulleiter übergeben. Der Schulleiter als Unternehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes setzt sich dann mit dem Schulträger zur Abstellung der Gefährdungen in Verbindung . Eine "Kontrolle" der GefährdungsbeseitiSeite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS gung erfolgt in der Regel nach einem Jahr bei erneutem Schulbesuch der Fachkraft für Arbeitssicherheit) . Die Beseitigung von baulichen Mängeln obliegt dem Schulträger nach §§ 21 bis 23 SchulG. Die Einleitung von erforderlichen Maßnahmen erfolgt in enger Absprache und Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, um den laufenden Schulbetrieb bei Mängelbeseitigung aufrechterhalten zu können. Im Falle der Grundschule Falkenau wurde das Schulgebäude bau polizeilich gesperrt und die Klassen der Grundschule Falkenau ab dem Schuljahr 2010/2011 in die Grundschule "Friedrich Schiller" Flöha ausgelagert. Aufgrund zu geringer Schülerzahlen wurde die Grundschule Falkenau zum 31 .07.2012 aufgehoben. An der Grundschule Borna ist und war ein geordneter Schul betrieb trotz teilweise erheblicher sicherheitsrelevanter Mängel möglich. Teilweise wurden z. B. Räume oder Teilbereiche der Schule gesperrt, deren Nutzung aber nicht zwingend erforderlich war. Bis zum Jahr 2013 konnten die größten erfassten (kurzfristig abzustellenden) Mängel beseitigt werden. Nach den Angaben der Stadt Chemnitz und des Schulleiters verläuft die Mängelbeseitigung nunmehr sukzessive und nach Dringlichkeit, weil aufgrund der Vielzahl der Mängel nicht sofortige Abhilfe auch aus Kostengründen geschaffen werden kann. Hintergrund ist auch, dass die Grundschule Borna in den nächsten Jahren in ein anderes Gebäude umziehen soll. An der Erich-Viehweg-Oberschule Frankenberg hatte die Unfallkasse Sachsen im Jahr 2010 eine Überschreitung der zulässigen Werte im akustischen Bereich festgestellt. Mit dem Schulträger wurde Kontakt aufgenommen und dieser war offenbar bis 2011 um Mängelbeseitigung bemüht. Da die Mängel offenbar noch nicht vollumfänglich behoben wurden, forderte die Sächsische Bildungsagentur nochmals 2012 zur Mängelbeseitigung auf. Diese wurden in der Folge abgestellt. Auch das Gebäude des Sonderpädagogischen Förderzentrums, Schule für Körperbehinderte Chemnitz, in dem die Schule derzeit noch untergebracht ist, ist stark sanierungsbedürftig . Die Stadt Chemnitz ließ verschiedene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anstellen und entschied sich dann für einen Neubau der Körperbehindertenschule und gegen eine Sanierung des bestehenden Schulgebäudes. Der Neubau und damit die Verlegung des Sonderpädagogischen Förderschulzentrums, Schule für Körperbehinderte Chemnitz, von der Wittgensdorfer Straße 121 a in Chemnitz in die HeinrichSchütz -Straße 61 in Chemnitz wird mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 erfolgen . An der Schule Altchemnitz, Schule zur Lernförderung , in Chemnitz wurden ebenfalls Mängel festgestellt. Diese wurden an den Schulträger, die Stadt Chemnitz, übermittelt. Seitens der Stadt Chemnitz wurde eine Planung zur stufenweisen Umsetzung der Maßnahmen durchgeführt. Einige der aufgezeigten Mängel wurden bereits durch entsprechende Baumaßnahmen beseitigt. Teilweise wurden übergangsweise z. B. durch Belehrungen zum Unfallschutz Sicherheitshinweise aufgezeigt. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel soll die Umsetzung der Maßnahmen schrittweise erfolgen. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Am Förderzentrum zur Lernförderung "Johann Heinrich Pestalozzi" in Chemnitz wurden Schadstoffe in der Raumluft in den Unterrichtsräumen festgestellt. Die festgestellten flüchtigen organischen Verbindungen können durch regelmäßige Stoßlüftung so minimiert werden , dass keine Überschreitung des Grenzwertes erfolgt. Die Ursachensuche durch bspw. Kernbohrungen und Luftanalysen läuft gegenwärtig . Zur Unterstützung dieser Arbeiten bis zur endgültigen Auswertung aller Messergebnisse wird der Unterricht ab dem 26.06.2015 an der Schule verkürzt erteilt. An der AußensteIle Wielandstraße des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft 11 ist und war ein geordneter Schulbetrieb trotz sicherheitsrelevanter Mängel möglich. Der Schulleiter steht bezüglich der Abstellung der Mängel im engen Kontakt mit dem Schulträger und dem Vermieter des Gebäudes. Die Sächsische Bildungsagentur, RegionalsteIle Chemnitz, ist derzeit dazu mit dem Schulträger auf unterschiedlichen Ebenen im Gespräch und wird ggfs. den Schulträger zur Mängelbeseitigung oder zur Erarbeitung anderer Lösungsstrategien auffordern. Staatlich genehmigte bzw. anerkannte Ersatzschulen Werden relevante Baumängel festgestellt , erhält der Schulträger die Auflage, die Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. Frage 4: Welche anderen Mängel wurden bei Besuchen der Schulaufsicht entsprechend Frage 1 ggf. festgestellt und welche Konsequenzen hatte dies für die betreffende Schule bzw. deren Schulträger? Die Sächsische Bildungsagentur führt hierzu keine Statistiken. Andere Mängel können vielschichtiger Natur sein, z. B. Ausstattungsmängel , Defizite im pädagogisch-organisatorischen Bereich. Im Rahmen der regelmäßigen Besuche der Schulreferenten werden die Schulen beraten. Bestehende Probleme werden entweder direkt mit der jeweiligen Schulleitung und/oder dem Lehrerkollegium bzw. den Eltern gelöst. Mängel hinsichtlich der Ausstattung werden analog zu baulichen Mängeln mit dem Schulträger erörtert und einer Lösung zugeführt. Werden im Rahmen der regelmäßigen Schulbesuchsverfahren, wie in Frage 1 dargestellt , pädagogisch-organisatorische Mängel festgestellt , werden durch Vereinbarungen zwischen der Schulleitung und dem Fachreferat Maßnahmen zu deren Beseitigung getroffen. Bei weiteren Schul besuchen ist durch das Fachreferat die Wirksamkeit der Maßnahmen zu reflektieren. Zuständig ist hierbei vorrangig der Schulleiter. Mit freundlichen Grüßen Seite 5 von 5 2015-07-14T15:16:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes