SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra lais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1895 Thema: Besuche der SBAl an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsreg ierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Schulen in der RegionalsteIle der Sächsischen Bildungsagentur lwickau (SBAl) führte die SBAl als Schulaufsichtsbehörde seit 2009 "Kontrollbesuche" durch? (Bitte unter Angabe des Anlasses und der Häufigkeit, der Trägerschaft der Schule sowie Trennung nach angekündigten/unangekündigten Besuchen) Öffentliche Schulen: a) Fachliche-pädagogische Schulkontakte Es gehört zu den vordring lichsten Aufgaben der Sächsischen Bildungsagentur , RegionalsteIle Zwickau, als Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht regelmäßig Schulbesuche durchzuführen. Diese können anlassbezogen sowohl angekündigt als auch unangekündigt sein. Dabei distanziert sich die SBAZ vom Begriff der "Kontrollbesuche", da im Rahmen von Schulbesuchen auch immer eine Beratung gemäß Schulgesetz für den Freistaat Sachsen § 58 Absatz 1 erfolgt. Es steht in jedem Fall die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit im Fokus. In der Zuständigkeit der SBAZ befinden sich im aktuellen Schuljahr: • 100 Grundschulen , • 21 Allgemeinbildende Förderschulen, • 39 Oberschulen, • 17 Gymnasien sowie • 8 Berufsbildenden Schulen. Schulreferenten aller Schularten folgen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung von Schulbesuchen einer Prozessbeschreibung , welche eine Seite 1 von 3 5i SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .50-60/1895/2 Dresden, 1 4. JULI 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5jSACHSEN einheitliche Vorgehensweise im Sinne einer Vergleichbarkeit innerhalb einer Schulart, aber auch zwischen den Schularten gewährleistet. Diese Beschreibung ist auch den Schulleitern bekannt und somit gelten Abläufe von Schulbesuchen als vereinbart. Die regelmäßigen Schulbesuche dienen zur Vorbereitung bzw. zur Auswertung eines Schuljahres, zur Wahrnehmung von Unterrichtsbesuchen, Personalgesprächen sowie zur Beratung von Schulleitungen. Anlassbezogene Schulbesuche finden aus folgenden Gründen statt: • Hospitationen von Schulleitungen im Rahmen von Beurteilungsverfahren, • Beratung und Begleitung von Schulentwicklungsmaßnahmen, • Abstimmung zur Lehrereinsatzplanung , • Auftreten von besonderen Situationen bzw. Vorkommnissen, • Kontrolle und Beratung zur Einhaltung geltender Verwaltungsvorschriften. In der Regel erfolgt zur Planung von Schulbesuchen eine langfristige Terminvereinbarung zwischen dem zuständigen Schulreferent und der jeweiligen Einrichtung. In Ausnahmefällen werden anlassbezogen Fachberater beteiligt. Auf Grund der regional unterschiedlichen Gegebenheiten wird hinsichtlich der Anzahl der Schulbesuche keine Statistik geführt. Ebenso ist die Dauer eines Schulbesuches nicht definiert, sondern schulart- und situationsabhängig. b) Sicherheitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Schulkontakte Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus sicherheitstechnischer Sicht wurden Schulbegehungen einschließlich Dokumentation der Gefährdungen durchgeführt. Die Schulleiter nahmen beispielsweise an Bauberatungen teil. Es liegen keine Statistiken zur genauen Anzahl der Schulkontakte vor. Staatlich genehmigte bzw. anerkannte Ersatzschulen: Die Besuche bei Staatlich genehmigten bzw. anerkannten Ersatzschulen haben, verglichen zu öffentlichen Schulen, keine anderen inhaltlichen Schwerpunkte. Die durch die Ausübung der Fachaufsicht notwendigen Kontrollmaßnahmen und die daraus resultierende Beratung werden bei den ein- bis zweimal jährlich stattfindenden Schulbesuchen durchgeführt. Im Vordergrund stehen dabei die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzung sowie die Überprüfung der Schülerzahlen. Diese Besuche werden ebenfalls beim jeweiligen Träger angekündigt und terminIich mit der Schulleitung abgestimmt. Frage 2: An welchen Schulen in der SBAZ hat die SBAZ durch ihre Besuche entsprechend Frage 1 Baumängel festgestellt? Baumängel werden vom Sicherheitstechnischen Dienst in Augenschein genommen. Ausschließlich an der Sprachheilschule "Anne Frank" in Zwickau waren sicherheitstechnische Baumängel Thema einer Beratung. Hier wurde mit dem Schulträger, der Schulleitung und der SBAZ kurzfristig eine Lösungsvariante gefunden. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN Nahezu alle Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Berufliche Schulzentren sind bereits grundsaniert bzw. befinden sich aktuell in der Rekonstruktionsphase. Damit kann ein insgesamt guter bis sehr guter baulicher Zustand bescheinigt werden . Bei noch ausstehender oder laufender Rekonstruktion handeln die jeweiligen Schulträger eigenverantwortlich. Die Schulleiter werden angemessen in das Baugeschehen und dessen Planung einbezogen. In enger Zusammenarbeit aller Beteiligten werden notwendige Maßnahmen abgestimmt. Problemlagen, bei deren Bewältigung die SBAZ eingreifen musste, sind nicht bekannt. Es traten keine Fälle auf, welche zu maßgeblicher Beeinträchtigung des Schulbetriebes geführt hätten oder führen könnten. Im Zusammenhang mit geplanten Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der SBAZ erfolgt grundsätzlich und stets rechtzeitig eine Abstimmung zwischen dem Schulträger und der SBAZ zur eventuell notwendigen Auslagerung des Unterrichts in andere Gebäude. Diese wird dann geprüft und die in Frage kommenden Gebäude werden einer gründlichen Eignungsprüfung unterzogen. Erst nach dem von allen Beteiligten ein Einverständnis vorliegt, wird Unterricht ausgelagert. Frage 3: Welche Konsequenzen hatte das Feststellen von Baumängeln im Einzelfall für die betreffende Schule bzw. deren Schulträger (Absperrungen, Erteilung von Auflagen, ... )? Notwendige Maßnahmen im genannten Fall der Sprachheilschule "An ne Frank" in Zwickau wurden vor Ort durch den Schulträger getroffen. Grundsätzlich besteht zwischen der SBAZ und den regional zuständigen Behörden (Bauaufsicht, Arbeitsschutz, Kommunalaufsicht) eine konstruktive Zusammenarbeit. Frage 4: Welche anderen Mängel wurden bei Besuchen der Schulaufsicht entsprechend Frage 1 ggf. festgestellt und welche Konsequenzen hatte dies für die betreffende Schule bzw. deren Schulträger? Die Sächsische Bildungsagentur führt hierzu keine Statistiken. Andere Mängel können vielschichtiger Natur sein, z. B. Ausstattungsmängel , Defizite im pädagogisch-organisatorischen Bereich. Im Rahmen der regelmäßigen Besuche der Schulreferenten werden die Schulen beraten. Bestehende Probleme werden entweder direkt mit der jeweiligen Schulleitung und/oder dem Lehrerkollegium bzw. den Eltern gelöst. Mängel hinsichtlich der Ausstattung werden analog zu baulichen Mängeln mit dem Schulträger erörtert und einer Lösung zugeführt. Werden im Rahmen der regelmäßigen Schulbesuchsverfahren, wie in Frage 1 dargestellt , pädagogisch-organisatorische Mängel festgestellt, werden durch Vereinbarungen zwischen der Schulleitung und dem Fachreferat Maßnahmen zu deren Beseitigung getroffen. Bei weiteren Schulbesuchen ist durch das Fachreferat die Wirksamkeit der Maßnahmen zu reflektieren. Zuständig ist hierbei vorrangig der Schulleiter. Mit freundlichen Grüßen 1"", 1,,; t« VC ~ Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2015-07-14T15:18:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes