SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KU LTUS Postfach 100910 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1896 Thema: Besuche der SBAB an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Schulen in der RegionalsteIle der Sächsischen Bildungsagentur Bautzen (SBAB) führte die SBAB als Schulaufsichtsbehörde seit 2009 "Kontrollbesuche" durch? (Bitte unter Angabe des Anlasses und der Häufigkeit, der Trägerschaft der Schule sowie Trennung nach angekündigten/unangekündigten Besuchen) Öffentliche Schulen a) Fachlich-pädagogische Schulkontakte Die Sächsische Bildungsagentur, RegionalsteIle Bautzen, (SBA-B) führt im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht an allen öffentlichen Schulen regelmäßig Besuche durch. Die regelmäßig durchgeführten Schulbesuche der Fachreferate der SBA verfolgen primär das Ziel der Sicherung einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Schulen. Im Bereich der SBA-B gibt es im Schuljahr 2014/2015 • 124 Grundschulen, • 22 Förderschulen, • 50 Oberschulen, • 17 Gymnasien und • 13 Berufliche Schulzentren. Im Rahmen der schulfachlichen Aufsicht werden in der Regel zu Beginn eines Schuljahres nach einem mit den Schulen vereinbarten Prozess Schulbesuche mit dem Ziel der Auswertung des vorangegangenen Schuljahres Seite 1 von 4 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .50-60/1896/2 Dresden, 1 4. JULI 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS und der Festlegung von Arbeitsschwerpunkten des laufenden Schuljahres realisiert. Darüber hinaus können anlassbezogene Schulbesuche durchgeführt werden. Anlässe können unter anderem sein: - Beratung der Schulleitungen bei ausgewählten Problemfällen , angefragten Sachverhalten bzw. Bearbeitung von besonderen Vorkommnissen, - Planung und Absicherung des Unterrichts, Planung des Lehrereinsatzes, - Hospitation von Schulleitungen und Lehrkräften im Rahmen von Beurtei lungsverfahren , - Begleitung der Schulprogrammarbeit, - SichersteIlung einer kontinuierlichen Fortbildung der Lehrkräfte, - Kontrolle der Einhaltung von Verwaltungsvorschriften und Verordnungen, - Beratung der Schulträger (Gemeinden, Landkreise) zur Sicherung der in deren Verantwortungsbereich liegenden Aufgaben . Alle Schulbesuche erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen den Schulen und dem jeweils zuständigen Fachreferat. Statistiken über die Anzahl der Schulbesuche zur fachlich-pädagogischen Beratung durch die Schul referenten werden nicht geführt. b) Sicherheits- und arbeitsschutzrechtliche Schulkontakte Seit dem Jahr 2009 wurden 969 Schulbegehungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus sicherheitstechnischer Sicht einschließlich Dokumentation der Gefährdungen durchgeführt. Hinzu kommen 359 weitere Kontakte zur Beratung des Schulleiters, zur Teilnahme an Beratungen in der Schule (z. B. Bauberatungen u. a.) und zur Unterweisungen des Kollegiums. Diese erfolgten z. T. am selben Tag oder bei einem weiteren Schulbesuch. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus arbeitsmedizinischer Sicht einschließlich Dokumentation der Gefährdungen fanden ca. 335 Schulbegehungen statt. Ca. 35 weitere Kontakte erfolgten, z. T. am gleichen Tag oder bei einem weiteren Schulbesuch, zur Beratung des Schulleiters, zur Teilnahme an Beratungen in der Schule (z. B. Bauberatungen u. ä.) und zur Unterweisung des Kollegiums. Alle Schulbesuche werden vorher mit dem Schulleiter vereinbart. Seit September 2014 erhalten auch die Schulträger automatisch dazu eine Einladung . Auf Grund der Vielzahl der Kontrollen ist es nicht möglich, eine schulgenaue Statistik zu erstellen. Staatlich genehmigte bzw. anerkannte Ersatzschulen Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft werden nach dem Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft sowie der Genehmigungsbescheide als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in der Regel ein- bis zweimal zur Überprüfung der kontinuierlichen Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen besucht. Diese Besuche sind angekündigt . Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5iSACHSEN Gleiches gilt für Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft, diese werden jedoch auf Grund der großen Anzahl alle zwei Jahre besucht. Bei Vor-Ort-Kontrollen sind die Abnahmeprotokolle der zuständigen Behörden (z. B. Bauaufsicht, Gesundheitsamt) obligatorisch vorzulegen bzw. Einsicht zu gewähren. Bei Mängeln überwacht die SBA die Beseitigung in angemessener Frist Frage 2: An welchen Schulen in der SBAB hat die SBAB durch ihre Besuche entsprechend Frage 1 Baumängel festgestellt? Die Definition "Bau mängel" ist sehr weit gefasst und bezeichnet in der Regel auch diejenigen Mängel , die nach einer Bauabnahme (z. B. bei Neubauten bzw. Sanierungen) festgestellt werden und kurzfristig zu beheben sind. Diese sind grundsätzlich für einen sicheren Schulbetrieb nicht erheblich . Eine Auflistung aller diesbezüglichen Baumängel kann in der kurzen Frist nicht erfolgen. Bauliche Mängel und Gefährdungen werden in der sicherheitstechnischen Dokumentation (siteDoku) der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Die bisher erstellten 1.520 sicherheitstechnischen Dokumentationen enthalten ca. 470.000 Seiten. Zusammen mit weiteren Berichten und Protokollen müssten ca. eine halbe Million Seiten bezüglich festgestellter Baumängel ausgewertet werden. Dies ist personell und zeitlich nicht möglich. Frage 3: Welche Konsequenzen hatte das Feststellen von Baumängeln im Einzelfall für die betreffende Schule bzw. deren Schulträger (Absperrungen, Erteilung von Auflagen, ... )? Die Gefährdungsbeurteilung wird dem Schulleiter übergeben. Der Schulleiter als Unternehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes setzt sich dann mit dem Schulträger zur Abstellung der Gefährdungen in Verbindung. Eine "Kontrolle" der Gefährdungsbeseitigung erfolgt in der Regel nach einem Jahr bei erneutem Schulbesuch der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Beseitigung von baulichen Mängeln obliegt dem Schulträger nach §§ 21 bis 23 SchulG. Die Einleitung von erforderlichen Maßnahmen erfolgt in enger Absprache und Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, um den laufenden Schulbetrieb bei Mängelbeseitigung aufrechterhalten zu können. Werden relevante Baumängel festgestellt , erhält der Schulträger die Auflage, die Mängel in angemessener Frist zu beseitigen . Frage 4: Welche anderen Mängel wurden bei Besuchen der Schulaufsicht entsprechend Frage 1 ggf. festgestellt und welche Konsequenzen hatte dies für die betreffende Schule bzw. deren Schulträger? Die SBA führt hierzu keine Statistiken. Andere Mängel können vielschichtiger Natur sein , z. B. Ausstattungsmängel, Defizite im pädagogisch-organisatorischen Bereich. Im Rahmen der regelmäßigen Besuche der Schulreferenten werden die Schulen beraten. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Bestehende Probleme werden entweder direkt mit der jeweiligen Schulleitung und/oder dem Lehrerkollegium bzw. den Eltern gelöst. Mängel hinsichtlich der Ausstattung werden analog zu baulichen Mängeln mit dem Schulträger erörtert und einer Lösung zugeführt . Werden im Rahmen der regelmäßigen Schulbesuchsverfahren, wie in Frage 1 dargestellt , pädagogisch-organisatorische Mängel festgestellt, werden durch Vereinbarungen zwischen der Schulleitung und dem Fachreferat Maßnahmen zu deren Beseitigung getroffen. Bei weiteren Schulbesuchen ist durch das Fachreferat die Wirksamkeit der Maßnahmen zu reflektieren . Zuständig ist hierbei vorrangig der Schulleiter. Mit freundlichen Grüßen ., /}A-~:U v<:(~ Brunhild Kurth Seite 4 von 4 2015-07-14T15:19:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes