STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin sächsisches Staatsministerium für kultus Ihr Zeichen Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50-60/1897/2 Dresden' Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1897 Thema: Gewalt an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von Raub, räuberischer Erpressung und räuberischem Angriff wurden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 an sächsischen Schulen erfasst und aufgeklärt? Frage 2: Wie viele Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Vergiftung wurden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 an sächsischen Schulen erfasst und aufgeklärt? Frage 3: Wie viele Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung wurden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 an sächsischen Schulen erfasst und aufgeklärt? Frage 4: Wie viele Fälle von Sachbeschädigungen wurden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 an sächsischen Schulen erfasst und aufgeklärt? Frage 5: In welchen Bereichen haben die Delikte gegenüber dem Schuljahr 2012/2013 zugenommen? (Bitte um Vergleich der absoluten Zahlen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Anzahl der an sächsischen Schulen erfassten Fälle zu den einzelnen Hausanschrift: Straftatbeständen sowie die Veränderungen gegenüber dem Schuljahr Sächsu^hes Staatsministerium 2012/2013 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: caroiapiatzi 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Straftatbestand 201 2j '2013 2013/2014 2014/2015 erfasst aufge- klärt erfasst aufge- klärt erfasst aufge- klärt StGB § 249 Raub 4 3 1 1 1 1 StGB § 255 räuberische Erpressung 4 4 1 0 4 1 StGB § 252 räuberischer Diebstahl 0 0 8 8 1 1 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung 101 97 102 100 60 58 StGB § 226 schwere Körperverletzung 0 0 3 3 0 0 StGB § 314 gemeingefährliche Vergiftung 0 0 1 0 0 0 StGB § 223 Körperverletzung keine Anga- ben keine Anga- ben 418 407 305 287 StGB § 303 Sachbeschädigung keine Anga- ben keine Anga- ben 482 119 301 57 StGB § 304 gemeinschädliche Sachbeschädigung 35 2 36 3 38 5 Recherchiert wurde im Datenbestand des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen für das Schuljahr 2014/2015 im Zeitraum vom 1. September 2014 bis zum 23. Juni 2015. Für Straftaten der Körperverletzung gemäß § 223 StGB und der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine Angaben für das Schuljahr 2012/2013 mehr vor. Als Tatörtlichkeiten wurden Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Berufsschulen, sonstige Schulen (z. B. Förder- oder Waldorfschulen) sowie Schulhöfe berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Daten insbesondere durch neue Erkenntnisse im Rahmen weiterer Ermittlungen nachträglich verändern können. Mit freundlichen Grüßen / < yj lÄ Brunhild Kurth Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2