STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.50-60/1898/2 Dresden, ^ Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1898 Thema: Entwicklung der Investitionen in Schulhausbau und Kitabauten der Kreisfreien Städte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurde/wird in den drei kreisfreien Städten in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 in Schulhausbau investiert? Frage 3: In welchem Umfang wurde/wird in den drei kreisfreien Städten in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 in den Neubau/Ausbau von Kindertagesstätten investiert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3 Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Fällen zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Nach § 23 Absatz 2 des Schulgesetzes (SchuIG) für den Freistaat Sachsen ist es Aufgabe des Schulträgers und hiermit der Kreisfreien Städte und der Freien Träger in den Städten, ihre Schulgebäude und Schulräume zu errichten sowie diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.cle Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Gemäß § 13 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) ist es Aufgabe der Träger (Kommunen oder freie Träger) die Kosten der Errichtung und Sanierung von im Bedarfsplan als erforderlich ausgewiesenen Kindertageseinrichtungen zu tragen. Ist Träger der Einrichtung ein Träger der freien Jugendhilfe, soll die Gemeinde in der Regel die nicht anderweitig gedeckten Kosten übernehmen, soweit sie angemessen sind und deren Träger der freien Jugendhilfe Eigenleistungen nicht erbringen kann. Die Schulträger bzw. Träger der Kindertageseinrichtungen sind nicht verpflichtet, die Staatsregierung darüber zu informieren, in welchem Umfang, wann und wofür Investitionen in ihren Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen getätigt wurden. Der Staatsregierung liegen deshalb keine belastbaren Daten vor, die die vollständigen Investitionen der Schulträger in ihren Schulen bzw. der Träger der Kindertageseinrichtungen in ihren Kindertageseinrichtungen abbilden. Der Freistaat Sachsen erhält erst dann entsprechend Kenntnis, wenn beabsichtigt ist, für die Umsetzung von Investitionsvorhaben staatliche Fördermittel einzusetzen. Zur Beantwortung der Frage 1 und 3 wurden und werden keine Erhebungen durch die Sächsische Staatsregierung durchgeführt. Frage 2: Wie hoch sind die darin enthaltenen Fördermittel des Freistaates sowie die kommunalen Eigenmittel? In der Fachförderung des SMK nach der Förderrichtlinie Schullnfra werden für den Berichtszeitraum bisher 232,7 Mio. EUR für Maßnahmen an öffentlichen und freien Schulen in den Kreisfreien Städten bereitgestellt, davon 162,7 Mio. EUR Landesmittel (Anlage 1). Der Datenumfang des § 2 der Sächsischen Fördermitteldatenbankverordnung (SächsFöDaVO) reicht nicht aus, den nachgefragten Anteil an kommunalen Eigenmitteln darzustellen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Anteil bei kommunalen Fördervorhaben auf Grundlage des Regelfördersatzes von 40 % errechnet, sofern keine Drittmittel eingesetzt wurden. In der Fachförderung des SMI ist im Rahmen der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung grundsätzlich eine nachrangige Förderung der Sanierung von Schulgebäuden innerhalb der Städtebaufördergebiete zulässig. Da die Zuwendungen jeweils für städtebauliche Gesamtmaßnahmen erfolgen, das heißt, für räumlich abgegrenzte Fördergebiete und nicht für Einzelmaßnahmen, werden Einzelmaßnahmen, wie die Sanierung von Schulgebäuden, statistisch nicht erfasst. Lediglich im Bund-Länder-Programm zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen erfolgten auf Einzelmaßnahmen bezogene Bewilligungen. Daraus geht hervor, dass für den Berichtszeitraum bisher 20,2 Mio. EUR ausschließlich in die Kreisfreie Stadt Leipzig investiert wurden, davon 10,1 Mio. EUR Landesmittel. Der kommunale Eigenanteil der Stadt Leipzig beträgt insgesamt 2,2 Mio. EUR (Anlage 2). Frage 4: Wie hoch sind die darin enthaltenen Fördermittel des Bundes bzw. des Freistaates sowie die kommunalen Eigenmittel? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN ln der Fachförderung des SMK nach der Förderrichtlinie VwV Kita Bau wurden für den Berichtszeitraum bisher 74,3 Mio. EUR für Maßnahmen an öffentlichen und freien Kindertagesstätten in den Kreisfreien Städten investiert, davon 36,8 Mio. EUR Bundesmittel und 36,3 Mio. EUR Landesmittel (Anlage 3). Der Datenumfang des § 2 SächsFöDaVO reicht nicht aus, den nachgefragten Anteil an kommunalen Eigenmitteln darzustellen. In der Fachförderung des SMI ist im Rahmen der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung grundsätzlich eine nachrangige Förderung der Sanierung von Gebäuden für Kindertageseinrichtungen innerhalb der Städtebaufördergebiete zulässig. Da die Zuwendungen jeweils für städtebauliche Gesamtmaßnahmen erfolgen, das heißt, für räumlich abgegrenzte Fördergebiete, nicht für Einzelmaßnahmen, werden Einzelmaßnahmen, wie die Sanierung von Kindertageseinrichtungen, statistisch nicht erfasst. Lediglich im Bund-Länder-Programm zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen erfolgten auf Einzelmaßnahmen bezogene Bewilligungen. Daraus geht hervor, dass für den Berichtszeitraum bisher 544,9 T EUR ausschließlich in die Kreisfreien Stadt Leipzig investiert wurden, davon 272,5 T EUR Landesmittel. Der kommunale Eigenanteil der Stadt Leipzig beträgt insgesamt 272,4 T EUR (Anlage 4). Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/1898 Investitionen in den Schulhausbau Bewilligungen auf Grundlage der Förderrichtlinie Schulinfra (RL 01500) Kreisfreie Stadt Jahr* Bewilligte Zuwendungen für Schulen** gesamt EU- Mittel Bundes- Mittel Landes- Mittel in Mio€ in Mio€ in Mio € in Mio € Chemnitz, Stadt 2011 4,6 0,2 3,6 0,8 Chemnitz, Stadt 2012 7,8 5,6 - 2,2 Chemnitz, Stadt 2013 4,5 3,0 - 1,5 Chemnitz, Stadt 2014 11,5 1,1 - 10,4 Chemnitz, Stadt 2015 19,6 - - 19,6 Chemnitz, Stadt 2016 7,2 - - 7,2 Dresden, Stadt 2011 20,7 8,8 10,1 1,8 Dresden, Stadt 2012 9,9 5,9 - 4,0 Dresden, Stadt 2013 12,4 1,3 - 11,1 Dresden, Stadt 2014 13,5 0,6 12,9 Dresden, Stadt 2015 25,0 0,3 - 24,7 Dresden, Stadt 2016 2,9 - - 2,9 Leipzig, Stadt 2011 15,0 - 12,9 2,1 Leipzig, Stadt 2012 5,1 1,1 - 4,0 Leipzig, Stadt 2013 13,4 5,3 - 8,1 Leipzig, Stadt 2014 24,7 9,8 - 14,9 Leipzig, Stadt 2015 28,1 0,4 - 27,7 Leipzig, Stadt 2016 6,8 - - 6,8 Summe 232,7 43,4 26,6 162,7 bewilligte Jahresscheibe im Jahr x * bereits bewilligte VE Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/1898 Investitionen in den Schulhausbau Bewilligungen im Bund-Länder-Programm zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen (RL 03504) Kreisfreie Stadt Jahr* Bewilligte Zuwendungen für Schulen Einsatz gesamt Bundes- Mittel Landes- Mittel Kommunaler Mittel ** Mio€ Mio€ Mio€ Mio€ Leipzig, Stadt 2011 7,2 3,6 3,6 0,8 2012 8,0 4,0 4,0 0,9 2013 5,0 2,5 2,5 0,5 Summe 20,2 10,1 10,1 2,2 * bewilligte Jahresscheibe für das Jahr ** Angegeben ist der mindestens nach Programm erforderliche komm. Eigenanteil. Ggf. darüber hinaus gezahlte Mittel der Kommune werden nicht erfasst. 6-1898 Anlagen.xlsx Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/1898 Investitionen in den Neubau/Ausbau von Kindertagesstätten Bewilligungen nach der Förderrichtlinie VwV Kita Bau (RL 04990) Kreisfreie Stadt Jahr* Bewilligte Zuwendungen für Kitas ** EU- Mittel Bundes- Mittel Mittel in Mio € in Mio € in Mio € in Mio € Chemnitz, Stadt 2011 2,2 - 1,9 0,3 Chemnitz, Stadt 2012 0,3 - 0,3 0,0 Chemnitz, Stadt 2013 1,9 - 1,0 0,9 Chemnitz, Stadt 2014 11,5 1,1 - 10,4 Chemnitz, Stadt 2014 2,3 0,6 1,7 Chemnitz, Stadt 2015 0,5 - 0,0 0,5 Dresden, Stadt 2011 2,4 - 1,7 0,7 Dresden, Stadt 2012 3,5 - 3,0 0,5 Dresden, Stadt 2013 7,4 - 5,2 2,2 Dresden, Stadt 2014 11,6 - 5,1 6,5 Dresden, Stadt 2015 .1,9 - 1,9 Leipzig, Stadt 2011 6,0 - 5,5 0,5 Leipzig, Stadt 2012 2,6 - 1,9 0,7 Leipzig, Stadt 2013 6,2 - 4,5 1,7 Leipzig, Stadt 2014 9,7 - 3,8 5,9 Leipzig, Stadt 2015 4,2 - 2,3 1,9 Summe 74,3 11 36,8 36,3 bewilligte Jahresscheibe im Jahr x * bereits bewilligte VE Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/1898 Investitionen in den Neubau/Ausbau von Kindertagesstätten Bewilligungen im Bund-Länder-Programm zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen (RL 03504) Kreisfreie Stadt Jahr* Bewilligt Kinc e Zuwendu ertagesstä ngen für tten Einsatz gesamt Bundes- Mittel Landes- Mittel Kommunaler Mittel ** T € T € T € T € Leipzig, Stadt 2011 241,2 120,6 120,6 120,6 2012 291,8 145,9 145,9 145,9 2013 11,9 6,0 5,9 5,9 Summe 544,9 272,5 272,4 272,4 * bewilligte Jahresscheibe für das jeweils angegebene Jahr ** Angegeben ist der mindestens nach Programm erforderliche komm. Eigenanteil. Ggf. darüber hinaus gezahlte Mittel der Kommune werden nicht erfasst.