STAATSMlNISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCllUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD Drs.-Nr.: 6/01902 Thema: Erfassung der Anwendung von Antibiotika nach der 16. Novelle Arzneimittelgesetzes (AMG) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Einrichtung nahm im Freistaat Sachsen die systematische Erfassung der Anwendung von Antibiotika nach der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) für das Jahr 2014 bei Mastrinder -kälbern, -schweinen, -ferkeln, -hähnchen und -puten vor und wertete die Meldungen (§ 58 b AMG) aus? Für die Erfassung und Mitteilung der Anwendung von Antibiotika ist gemäß § 58b AMG der Tierhalter verantwortlich. Dieser meldet online in die Datenbank "Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere". Für Tierhalter ohne Internetverbindung nimmt der Sächsische Landeskontrollverband e.V. als beauftragte adressverwaltende Stelle die Meldungen entgegen und pflegt sie in die Datenbank ein. Die für den Vollzug der 16. AMG-Novelle zuständigen Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämter (LÜVÄ) teilen dem Tierhalter die Therapiehäufigkeit für seinen Betrieb mit, sodass der Tierhalter nach Vorliegen der bundesweiten Kennzahlen bewerten kann, ob er über Kennzahl 1 oder 2 liegt. Im § 58d AMG sind die Maßnahmen geregelt, die der Tierhalter bei Überschreiten der Kennzahlen ergreifen muss. Frage 2: Zu welchem Ergebnis vor allem Problemschwerpunkten führte die Auswertung der Meldungen, gegliedert nach den unter 1. aufgeführten Masttieren und unterschieden nach Bestandsgrößen? Für den Vollzug der 16. AMG-Novelle sind grundsätzlich die Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämter (LÜVÄ) zuständig (siehe auch Frage 1). Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) 26-0141 .51-15/195 Dresden, 1 'f Juli 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Als Fachaufsichtsbehörde wurde dem SMS aufgrund der Rückmeldungen der LÜVÄ bekannt, dass es bei Betrieben, die Rinder zur Mast ab 8 Monaten halten, Probleme bei der Bewertung der Therapiehäufigkeit im 2. Kalenderhalbjahr 2014 aufgrund der sehr niedrigen bundesweiten Kennzahlen gab. Frage 3: Welche Maßnahmen werden im Ergebnis durch die Staatsregierung zur gezielten Behebung der erkannten Probleme ergriffen? Da wahrscheinlich Eingabe-, Erfassungs- oder Berechnungsfehler ursächlich für die niedrige Kennzahl 2 bei den Mastrindern waren, hat die Staatsregierung der zuständigen Behörde per Erlass mitgeteilt, dass auf die Erstellung eines Maßnahmenplans bei Rindermastbetrieben, die die Kennzahl 2 überschreiten, aber nur eine oder wenige tierärztlich indizierte Behandlungen im 2. Halbjahr 2014 durchgeführt haben, für das betreffende Kalenderhalbjahr einmalig verzichtet werden kann. Zudem wurde die zuständige Behörde angewiesen, Plausibilitätsprüfungen durchzuführen , um die Datenlage in der Antibiotikadatenbank für die nachfolgenden Erfassungszeiträume zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-07-15T09:03:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes