Freistaat ||p SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCFIERSCFIUTZ Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5701 Telefax +49 351 564-5799 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-15/432 Dresden, Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1904 Thema: Qualifikation von Asylbewerbern in Sachsen 3d. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der Asylbewerber in Sachsen (Stichtag 31.03.2015) haben folgende Qualifikationen: a) ohne Schulabschluss (davon Analphabeten), b) Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Schulabschluss, c) Mittlere Reife oder vergleichbarer Schulabschluss, d) Fach- oder Allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Schulabschluss , e) Facharbeiter oder vergleichbare Qualifikation, f) Meister, staatlich geprüfter Techniker oder vergleichbare Qualifikation , g) Fachhochschul- bzw. Universitätsabschluss oder vergleichbare Qualifikation? Frage 2: Wie viele der Asylbewerber in Sachsen (Stichtag 31.03.2015) absolvierten bzw. absolvieren gegenwärtig einen Deutschkurs des Sprachniveaus A 1, des Sprachniveaus A 2, des Sprachniveaus B 1 oder höher? Frage 3: Wie vielen Asylbewerbern in Sachsen konnte im Jahr 2014 und im Jahr 2015 (Stichtag 31.03.2015) trotz vorhandenen Interesses kein Deutschkurs angeboten werden? Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Deutschkurs? Gibt es ein förmliches Anmeldeverfahren ? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www smssachsen.de Freistaat STAATSMINISTERIUM EUR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSEN Vorbemerkung: Die Fragen 19. bis 21. der Großen Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland, Thema: Sächsische Asyl- und Flüchtlingspolitik, Drs. 6/2184, haben folgenden Wortlaut : 19. Wie viele der Asylbewerber in Sachsen (Stichtag 31.03.2015) haben folgende Qualifikationen: ohne Schulabschluss (davon Analphabeten), Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Schulabschluss, Mittlere Reife oder vergleichbarer Schulabschluss, Fach- oder Allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Schulabschluss , Facharbeiter oder vergleichbare Qualifikation, Meister, staatlich geprüfter Techniker oder vergleichbare Qualifikation, Fachhochschul- bzw. Universitätsabschluss oder vergleichbare Qualifikation ? a) b) c) d) e) f) g) 20. Wie viele der Asylbewerber in Sachsen (Stichtag 31.03.2015) absolvierten bzw. absolvieren gegenwärtig einen Deutschkurs des Sprachniveaus A 1, des Sprachniveaus A 2, des Sprachniveaus B 1 oder höher? 21. Wie vielen Asylbewerbern in Sachsen konnte im Jahr 2014 und im Jahr 2015 (Stichtag 31.03.2015) trotz vorhandenen Interesses kein Deutschkurs angeboten werden? Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Deutschkurs? Gibt es ein förmliches Anmeldeverfahren? Die drei Fragen dieser Kleinen Anfrage vom 17.07.2015 sind identisch mit den o. a. Fragen der Großen Anfrage vom 16.07.2015. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Es entspricht allgemeinen Rechtsgrundsätzen, dass das Fragerecht nicht missbraucht werden darf und daher missbräuchlich gestellte Fragen nicht beantwortet werden müssen (BayVerfGH, Urteil vom 17. Juli 2001, Vf. 56-IVa-00). Das Missbrauchsverbot gilt auch bei der Wahrnehmung verfassungsrechtlicher Kompetenzen . Missbräuchlich ist eine Anfrage, an deren Beantwortung kein legitimes Interesse besteht, weil sie insbesondere nicht ernst gemeint ist oder es nur um die Sammlung von Informationen geht, die aus allgemein zugänglichen Quellen ohne große Mühe selbst zusammengestellt werden können. Seite 2 von 3 Freistaat STAATSMINISTERIUM EUR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ESACHSEN Dies ist vorliegend der Fall, weil - wie dargelegt - die in Rede stehenden Fragen vom 17.07.2015 bereits Teil der Großen Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland, Thema: Sächsische Asyl- und Flüchtlingspolitik, Drs. 6/2184, vom 16.07.2015 sind und der Fragesteller auf die Beantwortung dieser Großen Anfrage verwiesen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3