STAATSMINlSTERlbM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1906 Thema: Kommunales Eigentum an Freizeit- und Erholungsgrundstücke im Schutzbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes im Gebiet des Direktionsbezirkes Chemnitz Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/46-W 2000/20/27/108-2015/33960 Dresden, /J i . Juli 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: ir Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie^y Die Landesdirektion Sachsen hat zu den Fragen 1, 2 und 4 eine Abfrage bei den Gemeinden veranlasst. Die in der Anlage dargestellte Übersicht beruht auf deren Angaben. Frage 1: Wie viele Grundstücke, die im Eigentum der Gemeinden, Städte und der Landkreise stehen, sind im Gebiet des Direktionsbezirkes Chemnitz im rechtlichen Geltungsbereich der Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes an Bürgerinnen und Bürger aufgrund eines entsprechenden Vertrages zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, der Erholung oder Freizeitgestaltung oder der Errichtung von anderen persönlichen, jedoch nicht Wohnzwecken dienenden Bauwerken überlassen worden (sog. Freizeit- und Erholungs-grundstücke/Datschen)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minlster@smf.sachsen.de* www. smf. Sachsen .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen.de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzungen. STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN (Bitte aufgeschlüsselt nach den betreffenden kommunalen Grundstückseigentümern: Landkreise, Städte und Gemeinden des Direktionsbezirkes Chemnitz darstellen.) Frage 2: In wie vielen Fällen sind durch die Nutzerinnen und Nutzer auf der Grundlage von in Frage 1 genannten Nutzungsverträgen auf den jeweiligen kommunalen Grundstücken „nicht zu Wohnzwecken dienende Bauwerke“ (Wochenendhäuser) errichtet worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen. Frage 3: Welche Dispositionen hat die Staatsregierung hinsichtlich des weiteren „Umgangs“ mit im Landeseigentum stehenden Freizeit- und Erholungsgrundstücken nach Auslaufen der Kündigungsschutzfristen für derart genutzte Grundstücke zum 3. Oktober 2015 getroffen? Zu den Dispositionen der Staatsregierung hinsichtlich des weiteren Vorgehens bei den landeseigenen Freizeit- und Erholungsgrundstücken nach Auslaufen der Kündigungsschutzfristen wird auf die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 6/1693, verwiesen (Plenarprotokoll 6/15, Tagesordnungspunkt 7, Seiten 1155- 1156). Frage 4: Inwieweit gab bzw. gibt es zwischen der Staatsregierung bzw. deren Fach-, Rechts- und Dienstaufsichtsbehörden und den Gemeinden, Städten und Landkreisen im Freistaat Sachsen bereits entsprechende Abreden, Verständigungen o.ä. betreffs des Umgangs mit im kommunalen Eigentum stehenden Freizeit- und Erholungsgrundstücken, die dem rechtlichen Geltungsbereich der Regelung des § 1 Abs. 1 Nummer 1 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unterfallen, für die Zeit nach dem Auslaufen des Kündigungsschutzes ab 3. Oktober 2015 und welche sind das im Konkreten? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Zwischen der Staatsregierung bzw. deren Fach-, Rechts- und Dienstaufsichtsbehörden und den Gemeinden, Städten und Landkreisen im Freistaat Sachsen gibt es für die Zeit nach dem Auslaufen des Kündigungsschutzes ab 3. Oktober 2015 keine entsprechenden Abreden, Verständigungen o. ä. betreffs des Umgangs mit im kommunalen Eigentum stehenden Freizeit- und Erholungsgrundstücken, die dem rechtlichen Geltungsbereich der Regelung des § 1 Abs. 1 Nummer 1 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unterfallen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Bi ui ii iiiu r\ui u i Anlage Seite 3 von 3 Anlage Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE zum Thema „Kommunales Eigentum an Freizeit- und Erholungsgrundstücken im Schutzbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes im Gebiet des Direktionsbezirkes Chemnitz“ [ A) Landkreise t . Kommune Frage 1 Frage 2 Stadt Chemnitz Die Stadt Chemnitz ist Eigentümerin von ca. 775 einschlägigen Grundstücken (Flurstücke im Stadtgebiet Chemnitz) mit insgesamt ca. 2.385 Nutzungsverträgen. Von diesen ca. 2.385 Nutzungsverträgen unterliegen ca. 1.000 Nutzungsverträge dem Anwendungsbereich des SchuldRAnpG. In 90 % der ca. 1.000 Nutzungsverträge (ca. 900) besteht eine Bebauung der Grundstücke mit „Wochenendhäusern“ o. ä. Erzgebirgskreis Im Eigentum des Erzgebirgskreises gibt es keine Grundstücke mit Pachtverträgen zu Freizeit- und Erholungsgrundstücken nach dem Schuldrechtanpassungsgesetz. Landkreis Mittelsachsen Fehlmeldung Fehlmeldung Vogtlandkreis Fehlmeldung Fehlmeldung Landkreis Zwickau Im Landkreis Zwickau ist eine Fläche an den Regionalverband der Kleingärtner verpachtet. Darauf sind nur kleinere Lauben vorhanden, die das Kleingartengesetz erlaubt. entfällt B) kreisangehörige Gemeinden im Bereich der Dienststelle Chemnitz der Landesdirektion Sachsen 1) Gemeinden in der Rechtsaufsicht des Erzgebirgskreises Kommune Frage 1 Frage 2 Auerbach 13 Grundstücke 5 Parzellen bebaut mit Bungalow; 14 Parzellen unbebaut Bärenstein 28 Grundstücke 23 bebaut mit Gartenhäuschen, 5 Pachtverträge mit Geräteschuppen / Lagergebäude Olbernhau 33 Grundstücke mit 129 Parzellen davon 26 Parzellen mit Wochenendhäusern Thalheim Fehlmeldung Fehlmeldung Eibenstock 12 Grundstücke Bebaut mit Datschen und Finnhütten 1 Anlage Gornsdorf Fehlmeldung Fehlmeldung Lugau 150 Grundstücke darunter 14 Gartenanlagen (Gartenhäuschen) bei 136 Pachtgrundstücken (Baulichkeiten nicht erfasst) Jöhstadt Fehlmeldung Fehlmeldung Mildenau Fehlmeldung Fehlmeldung Neukirchen 6 Grundstücke bebaut mit Garagen W Wildenstein (Grünhainichen, Börnichen) Fehlmeldung Fehlmeldung Pfaffroda Fehlmeldung Fehlmeldung Thum 6 Grundstücke bebaut mit Garagen Hohndorf Fehlmeldung Fehlmeldung Königswalde Fehlmeldung Fehlmeldung Burkhardtsdorf 4 Grundstücke mit insgesamt 25 Parzellen davon 9 Parzellen mit Wochenendhäusern Schneeberg 38 Grundstücke 13 Grundstücke (Kleingartenvereine) davon 6 mit Bungalows und 13 mit Lauben bebaut Pockau-Lengefeld 108 Grundstücke kleingärtnerisch ohne Bebauung Sehmatal 9 Grundstücke Teilflächen von ca. 50 Flurstücken bebaut mit Garagen und Wochenendhäusern Gelenau 6 Grundstücke bebaut mit Garagen Oberwiesenthal 10 Grundstücke (54 Parzellen) bebaut mit Gartenhäusern Lauter-Bernsbach 252 Wochenendgrundstücke Gartenhäuser Breitenbrunn 55 unbebaute und 101 bebaute Grundstücke Antwort war Gemeinde in Kürze der Zeit nicht möglich Aue 53 Flurstücke mit 101 Verträgen 30 Grundstücke unbebaut, 80 Grundstücke bebaut mit Gartenhäusern Marienberg 279 Grundstücke 151 Grundstücke bebaut mit Gartenhäusern Grünhain-Beierfeld 27 Grundstücke 3 Grundstücke mit Wochenendhäusern, 24 Grundstücke unbebaut Jahnsdorf 39 Grundstücke 37 Fälle (ohne Kleingartenanlagen) Lößnitz 89 Grundstücke davon 40 Grundstücke bebaut Großolbersdorf Fehlmeldung Fehlmeldung Zwönitz Fehlmeldung Fehlmeldung Schönheide 18 mit Gärten, 46 mit Garagen, 4 Erholungsgrundstücke 478 Garagen, 6 Wochenendhäuser Schwarzenberg Fehlmeldung Fehlmeldung Scheiben berg 1 Flurstück 27 Parzellen bebaut mit Gartenlauben 2 Anlage Schlettau 2 Flurstücke 71 Parzellen bebaut mit Gartenlauben Niederwürschnitz 17 Grundstücke bebaut mit Gartenhäusern 2) Gemeinden in der Rechtsaufsiclit des Landkreises Mitteisachsen Kommune Frage 1 Frage 2 Augustusburg 158 Grundstücke Davon sind 68 Pachtgrundstücke mit Wochenendhäusern / Bungalows bebaut. Bobritzsch-Hilbersdorf 2 Grundstücke in 2 Fällen Flöha Ca. 70 % der Erholungsgrundstücke fallen unter die Regelungen des SchuldRAnpG. Alle diese Pächterinnen und Pächter errichteten und nutzen eine sogenannte Datsche. Frankenberg 20 betroffene Flurstücke in der Stadt 27 Einzelpachtgrundstücke davon 19 bebaute Pachtgrundstücke Großschirma Die Stadt Großschirma hat hinsichtlich der Nutzung der in ihrem kommunalen Territorium befindlichen und im kommunalem Eigentum stehenden Kleingartenanlagen einen Vertrag mit dem „Regionalverband der Gartenfreunde Freiberg e.V.“ abgeschlossen. In diesem wurde die Gesamtfläche der Anlagen verpachtet. Detaillierte Einzelheiten, wie diese in der kleinen Anfrage abgefragt werden, kann die Stadt daher nicht beantworten. Diese werden vom Regionalverband mit dessen Mitgliedern im Innenverhältnis geregelt. Großweitzschen 4 Grundstücke 4 Fälle Halsbrücke Garten- und Freizeitgrundstücke (ohne Garagen): ca. 25 Flurstücke mit ca. 100 Gärten In ca. 80 % der vorgenannten Gärten sind „Wochenendhäus-chen" unterschiedlichsten Stiles und Zustandes vorhanden. Hartmannsdorf 3 Grundstücke der Gemarkung Hartmannsdorf 3 Grundstücke der Gemarkung Hartmannsdorf Königshain-Wiederau Den Bürgern stehen 3 Flurstücke in der Gemeinde zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung usw. zu. ca. 65 Häuschen/Datschen Kriebstein 245 Grundstücke 245 Fälle Hartha Für die Nutzung der nunmehr stadteigenen Grundstücke hat es im Gemeindegebiet der Stadt Hartha keine Überlassungsverträge gegeben. Alle Nutzer und Nutzerinnen hatten ordentliche Pachtverträge, die von dem damaligen VEB Gebäudewirtschaft Waldheim-Hartha abgeschlossen waren und in die die Stadt Auf allen Wochenendgrundstücken in den Erholungsgebieten sind Wochenendhäuser errichtet. 3 Anlage Hartha eingetreten ist. Diese Verträge sind dann angepasst worden. Mittlerweile sind die Grundstücke in den Naherholungsgebieten „Steina-Limmritz“ und „Fröhne“ verkauft bzw. sind Erbbaurechtsverträge abgeschlossen worden. Nur das Grundstück Hartha, Flurstück Nummer 1252/8 der Gemarkung Hartha ist auf Pachtbasis vertraglich gebunden, weil der Pächter an dem ursprünglichen Zustand nichts ändern wollte. Gartenland hat die Stadt Hartha generell nicht verkauft nur mit einer Ausnahme, weil hier eine Vermessung notwendig gewesen wäre, die unnötige Kosten verursacht hätte. Leubsdorf 24 Grundstücke in 35 Fällen bebaut mit Wochenendhäusern Lichtenau 4 Grundstücke 9 Objekte Mittweida 3 Flurstücke 9 Fälle Mochau, Gemeinde 1 Grundstück, was entsprechend des Schuldrechtsanpassungsgesetzes als Erholungsgrundstück genutzt wird. Derzeit sieht die Gemeinde keinen Handlungsbedarf. Neuhausen 5 Grundstücke 17 Fälle Niederwiesa Die Gemeinde hat im Gemeindegebiet 11 Grundstücke zur kleingärtnerischen Nutzung, 4 Grundstücke als Standort für Eigentumsgaragen und 4 Grundstücke für Freizeitgärten gelistet. Diese Grundstücke sind alle mit Lauben, Datschen bzw. Garagen bebaut. Von den 4 Grundstücken für Freizeitnutzung sind alle mit Datschen / Lauben bebaut. Oberschöna 6 Grundstücke (ohne Kleingartenvereine) 19 Rechenberg-Bienenmühle 3 Grundstücke (kleingärtnerische Nutzung) - Vertrag mit Territorialverband Brand-Erbisdorf entfällt Rochlitz 14 14 Waldheim 13 Grundstücke In 4 Fällen sind Bungalows auf den verpachteten Parzellen errichtet worden. Wechselburg Verpachtung an Gartenverein 3 Flurstücke und Verpachtung für Garagenkomplex 3 Flurstücke keine 4 Anlage 3) Gemeinden in der Rechtsaufeicht des Vogtlandkreises üii— Frage 1 Frage 2 Adorf 33 17 Falkenstein 18 18 Klingenthal 40 0 Lengenfeld 19 19 Limbach 2 0 Neuensalz 89 78 Netzschkau 36 38 Neumark 14 8 OelsnitzA/ogtl. 91 2 Plauen 246 142 Reuth 10 10 Rodewisch 151 30 Steinberg 35 0 Treuen 15 0 Weischlitz 90 90 4) Gemeinden in der Rechtsaufsieht des Lai idkreises Zwickau Kommune Bernsdorf 10 Grundstücke 10 Gebäude und 20 Garagen Callenberg Fehlmeldung Fehlmeldung Crimmitschau 50 Grundstücke 50 Garagen Crinitzberg 1 Grundstück 1 Bungalow Dennheritz Fehlmeldung Fehlmeldung Fraureuth 24 Grundstücke 36 Gebäude und 118 Garagen Gersdorf 80 Grundstücke 180 Garagen und ca. 50 Lauben Glauchau 54 Grundstücke 18 Gebäude Hartenstein Fehlmeldung Fehlmeldung Hartmannsdorf 1 Grundstück 58 Bungalows 5 Anlage Hirschfeld 4 Grundstücke 5 Bungalows Hohenstein-Ernstthal 6 Grundstücke 64 Bungalows Kirchberg 6 Grundstücke 18 Bungalows Langenbernsdorf 8 Grundstücke 11 Gartenhäuser und 12 Garagen Langenweißbach Fehlmeldung Fehlmeldung Lichtenstein / Sa. 119 Grundstücke 131 Gebäude und 1019 Garagen Lichtentanne 178 Grundstücke 176 Gebäude und 336 Garagen Limbach-Oberfrohna 36 Grundstücke 14 Wochenendhäuser Meerane 109 Grundstücke 17 Gartenhäuser Mülsen 61 Flurstücke oder Teilflächen davon 612 Garagen und mehrere hundert Gartenhäuser Neukirchen/Pleiße 12 Grundstücke 26 Wochenendhäuser Niederfrohna Fehlmeldung Fehlmeldung Oberlungwitz 2 Grundstücke 60 Garagen Oberwiera Fehlmeldung Fehlmeldung Reinsdorf Fehlmeldung Fehlmeldung Remse Fehlmeldung Fehlmeldung Schönberg Fehlmeldung Fehlmeldung St. Egidien 35 Grundstücke 25 Gebäude und 14 Garagen Waldenburg Fehlmeldung Fehlmeldung Werdau 11 Grundstücke 11 Lauben Wildenfels 28 Grundstücke 16 Gartenlauben Wilkau-Haßlau 15 Grundstücke 32 Wochenendhäuser Zwickau 50 Grundstücke 20 Gartenhäuser 6