Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1923 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Anwendung des Shared Space-Prinzips im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im sogenannten Weißbuch-Prozess zur Innenstadtentwicklung von Zittau (gefördert bis Ende 2014 durch das Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) regten Bewohner im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine teilweise Verkehrsberuhigung der historischen Zittauer Innenstadt nach dem Vorbild von Shared Space an (Maßnahme V-5 „Schaffung von geteilten Verkehrsflächen", nachzulesen unter www.konzipieren.info). In zahlreichen weiteren Städten werden nach meiner Kenntnis vor Ort vergleichbare Maßnahmen verkehrsberuhigter , gemischt genutzter Verkehrsflächen diskutiert. Das Konzept Shared Space dient der Verkehrsberuhigung durch eine andersartige Verkehrsraumgestaltung, die auf der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer beruht, die gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer fördert und durch die gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen durch verschiedene Verkehrsteilnehmer platzsparend ist. Im Unterschied zu anderen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen setzt das Konzept nicht auf restriktive Regeln, sondern auf freiwillige Verhaltensänderung aufgrund gegenseitiger Rücksichtnahme bei reduzierten Durchflussgeschwindigkeiten. In Bohmte in Niedersachsen wurde 2008 mit der Bremer Straße eine Landesstraße, für deren Durchgangsverkehr eine Ortsumfahrung nicht finanzierbar war, nach dem Shared Space-Prinzip umgestaltet: http://www.bohmte.de." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 3 E8 Freistaat ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/9 Dresden, 1 6. JULI 201] , ... Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR lj SJ\CHsEN Frage 1: Für welche Straßenklassen hält die Staatsregierung unter welchen Bedingungen die Verwirklichung des Shared Space-Prinzips (in der Schweiz bezeichnet als Begegnungszone) für denkbar (Kommunalstraßen , Staatsstraßen, Bundesstraßen)? Die Umsetzung des Shared Space-Prinzips sollte aus Sicht der Staatsregierung an den bestehenden Rahmenbedingungen des konkreten Einzelfalls festgemacht werden und nicht ausschließlich an der Straßenklasse. Im Vordergrund einer solchen Lösung steht das Prinzip der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. § 1 StVO). Alle unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Verkehrsraum (fahren, laufen, radeln, parken, Aufenthalt und Erholung) sollten im gleichen Verhältnis zueinander erwartet werden, um keine unbeabsichtigte Bevorrechtigung bzw. Benachteiligung entstehen zu lassen. Dabei kommt der Gewährleistung der Verkehrssicherheit für jedermann besondere Bedeutung zu, da das Grundkonzept auf verfügbaren Sichtbeziehungen aufbaut. Frage 2: Welche verkehrlichen Lösungen in historischen Altstädten mit engen historischen Gassen und dadurch unzureichender Verkehrsfläche für alle Verkehrsträger schlägt die Staatsregierung vor bzw. welche verkehrlichen Lösungen fördert sie? Für die Gestaltung von innerstädtischen Verkehrsflächen geben die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs den jeweils zuständigen Baulastträgern Gestaltungsvorschläge in Abhängigkeit der jeweiligen Rahmenbedingungen an die Hand. Darüber hinaus beinhalten die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sowie die Empfehlungen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten ausreichend Anhaltspunkte für einen zielorientierten Lösungsansatz. Entsprechend den einschlägigen Richtlinien sind Verkehrslösungen, die nach den Regeln der Technik geplant und gebaut werden, förderfähig. Frage 3: Gibt es Pilotprojekte im Freistaat Sachsen, die die Methoden von Shared Space (in der Schweiz als Begegnungszone bezeichnet) bereits anwenden, wenn ja welche und wie wurden diese durch den Freistaat unterstützt? Der Staatsregierung sind keine derartigen Pilotprojekte in Sachsen bekannt. Frage 4: Ist durch die Staatsregierung beabsichtigt, Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von Shared Space anzupassen bzw. neu zu erarbeiten? Nein. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR - Freistaat WSACHSEN Frage 5: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung bis wann umzusetzen, um die Verwirklichung des Shared Space-Prinzips in sächsischen Gemeinden zu unterstützen? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Maßnahmen als notwendig erachtet. Seite 3 von 3 2015-07-17T11:20:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes