STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1924 Thema: Notarztversorgung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchem Umfang wurden die gesetzlichen Hilfstristen laut § 4 Sächsischer Landesrettungsdienstplanverordnung im Jahr 2014 von Notärzten und Rettungswagen eingehalten (bitte prozentual angeben , aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Aufgrund der gestaffelten Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstellen und damit verbundener Schwierigkeiten der Software im auswertenden Statistik -Modul sind die Zahlen für das Jahr 2014 nicht aussagekräftig. Frage 2: Wie hat sich die Einhaltung der Hilfstrist über die letzten fünf Jahre entwickelt (bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die Angaben für die Jahre 2010 bis 2012 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Für die Jahre 2013 und 2014 sind aufgrunddes JuniHochwassers 2013 sowie der gestaffelten Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstellen die Zahlen für diese beiden Jahre nicht aussagekräftig. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 .51-15/329 qresden, /D · Juli 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucher· schutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Träger des Rettungsdienstes seit 2013 bis 2012 RZV Chemnitz- Erzgebirgskreis Erzgebirge RZV Chemnitz/ Stellberg RZV Südwest- Vogtlandkreis sachsen RZV Westsachsen Landkreis Mittelsachsen Direktionsbezirk Chemnitz Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Landkreis Meißen LK Sächs. Schweiz - Osterzgebirge Landeshauptstadt Dresden Direktionsbezirk Dresden Landkreis Nordsachsen RZV der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln Stadt Leipzig Direktionsbezirk Leipzig Freistaat Sachsen Gesamt: Entwicklung der Einsatzzahlen absolut: Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Hilfsfristeinhaltung 2010 2011 2012 76,69 77,73 83,28 79,91 82,05 82,15 91,15 93,02 94,38 92,39 90,99 87,40 91,52 91,03 85,09 87,39 89,59 86,06 81 ,63 85,73 85,88 81 ,25 83,33 85,12 83,72 85,74 85,39 84,63 90,62 90,93 88,46 88,16 88,89 84,56 87,00 87,33 91,47 91 ,75 91,48 93,10 94,45 93,44 88,48 89,24 89,04 90,24 91,09 90,63 87,12 88,32 87,86 359.274 371 .706 330.908 3,46% -10,98%* * Die Verschlechterung der Hilfsfristeinhaltung begründet sich hauptsächlich auf Witterungseinflüsse, Straßenbaustellen, ungenaue Ortsangaben oder Einsätze außerhalb des Rettungswachenbereichs. Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Hilfstrist waren u. a. Anpassung des Bereichsplans und Erhöhung der Vorhaltung. Frage 3: Wie viele medizinische Fachkräfte arbeiten im Rettungswesen im Freistaat Sachsen (unterteilt nach Rettungssanitäterlnnen, Rettungsassistentlnten, Ärztinnen, Auszubildende)? Im Jahr 2014 arbeiteten 1.243 Rettungssanitäter und 2 .040 Rettungsassistenten hauptamtlich im Rettungsdienst im Freistaat Sachsen. Nach Angaben der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) nehmen 1381 Notärzte aktiv an der Notärztlichen Versorgung teil. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat 1600 1.415 Verteilwtg weibliche und männliche Notänte 1400 ICOO 8:)() +--- •weiblich •mä.mlich 398 200 18 25 0 alle otärzte aktive Notärzte im.ktive Notärzte neue Notärzte Abb. GST ARGE NÄV Kennzahlenerhebung 12/2014 Der amtlichen Schulstatistik 2014/2015 ist zu entnehmen, dass sich im Freistaat Sachsen 386 Berufsfachschüler/Berufsfachschülerinnen in der Ausbildung zur Rettungsassistentin /zum Rettungsassistentenbefinden und 33 Personen eine Umschulungsmaßnahme zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten absolvieren. 93 Auszubildende absolvieren die Ausbi ldung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter. Abzüglich der 14 Auszubildenden der Bundeswehr in diesem Ausbildungsberuf, werden damit im Schuljahr 2014/2015 79 Auszubildende in diesem Ausbildungsberuf im Rettungsdienst ausgebildet. Frage 4: Wie hat sich nach Kenntnis der Staatsregierung die Vergütung der Notärzte in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Vergütung der Notärzte in Sachsen wird zwischen der Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen (ARGE NÄ V) für die Kostenträger und der Arbeitsgemeinschaft Notärzte in Sachsen (AG SN) verhandelt. Die verhandelte Vergütung umfasst nur die Notärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten. Einsatzabrechnungen von privat Versicherten und sonstigen Personen, die Leistungen der notärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen, rechnet der Notarzt selbstständig ab. Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen (ARGE NÄ V) hat Folgendes mitgeteilt: Bis zum ersten Quartal 2012 erfolgte die Vergütung der Notärzte im Freistaat Sachsen je Einsatzfall und Bereitschaftszeit Die Bereitschaftszeit untergliederte sich dabei in Tagzeit (werktags 7:00 bis 19:00 Uhr) und Sonderzeit (werktags 19:00 bis 7:00 Uhr sowie ganztägig (24 h) am Samstag, Sonntag und Feiertage). Die Bereitschaftszeit wurde für die einsatzfreie (inaktive) Zeit vergütet. Der Stundensatz der Bereitschaftsdienstvergütung ermittelte sich aus der quartalsweisen Summierung aller im Freistaat Sachsen geleisteten Bereitschaftsstunden (Pool). Seite 3 von 4 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Ab dem 2. Quartal 2012 wurde das Vergütungssystem grundlegend verändert. Die Vergütung wurde von 2011 zu 2012 sowie im 4. Quartal 2013 angehoben. Der Notarzt kann seit 2012 die Vergütung in voller Höhe auch dann in Anspruch nehmen, wenn er aus dem Angestelltenverhältnis im Klinikbetrieb am Notarztdienst teilnimmt. Die Notarzteinsätze werden mit einem Pauschalbetrag je Einsatz, unabhängig von Tagoder Sonderzeit, vergütet. Für die Vergütung der sächsischen Notärzte wurden die Regelungen zu aktiven und inaktiven Zeiten bei der Berechnung der Bereitschaftsdienstzeiten aufgehoben. Der Stundensatz der Bereitschaftsvergütung wurde nicht mehr als Festbetrag berechnet, sondern aus der quartalsweisen Summierung aller im Freistaat Sachsen geleisteten Bereitschaftsdienste (Poolberechnung). Ab 1.10.2013 wurde die Vergütung weiter modifiziert, indem zuzüglich zur Vergütung je Einsatzfall feste Stundensätze über die gesamte Dienstzeit vergütet werden, statt der bisherigen Poolberechnung. Die Vergütung wurde durch die Festsetzung von Festbeträgen für Tag- und Sonderzeiten so transparent, dass der Notarzt zum Zeitpunkt "Dienstende" die Gesamtsumme der Vergütung von Zeit und Einsatzmenge kennt. Die Merkmale gelten bis zum 31 .12.2015. Die Kosten für Haftpflicht und Unfallschutz der Notärzte werden seit 2005 von den gesetzlichen Krankenkassen zu 1 00 Prozent finanziert. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden wann im Landesgremium nach § 90a SGB V für eine bessere Bedarfsplanung getroffen (Bitte begründen)? Bisher wurde das Thema "Notärztliche Versorgung in Sachsen an der Schnittstelle von kassenärztlichem Bereitschaftsdienst - Notfallambulanz - Rettungsdienst" im Gemeinsamen Landesgremium beraten. Jedoch waren Fragen der Bedarfsplanung im Rettungsdienst nicht Gegenstand der Beratung. Im Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V wurden daher auch keine Empfehlungen für Maßnahmen zur Bedarfsplanung der Notärztlichen Versorgung getroffen. Die Bedarfsplanung zum Rettungsdienst erfolgt auf der Grundlage von § 26 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und der Bestimmungen der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO). Vielmehr ist nach § 9 SächsBRKG der gemeinsame Landesbeirat für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vor dem Erlass der SächsLRettDPVO sowie in grundsätzlichen Angelegenheiten zu hören. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2015-07-21T11:18:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes