STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8875 Dresden, ^ ?-. Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1927 Thema: Ermittlungen des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele strafrechtlichen (Vor-)Ermittlungsverfahren werden aktuell im OAZ wegen welcher Straftaten (bitte Lebenssachverhalt, Tatort, Tatzeit und Straftatbestand angeben) und welchem Phänomenbereich (rechts/links) zugeordnet? Die nachfolgenden Straftaten befanden sich mit Stand 25. Juni 2015 im OAZ in Bearbeitung: Phänomenbereich PMK' -rechtsPMK -linksPMK Ausländer nicht zuordenbar/keine PMK Anzahl 132 66 67 Im Weiteren kann die Frage in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. Vor einer Angabe von genaueren Details zu diesen insgesamt 269 Sachverhalten wäre in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang eine Erteilung von Auskünften nach § 477 StPO zu unterbleiben hat. Nach § 477 Abs. 2 StPO sind Auskünfte zu versagen, wenn der Ubermittlung u. a. Zwecke des Strafverfahrens, auch die Gefährdung des Untersuchungszwecks in einem anderem Strafverfahren, entgegenstehen. Bei VorHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhetm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon+49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 wwwsmi. Sachsen, de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiihelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. Politisch motivierte Kriminalitat STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat S SACHSEN liegen dieser Voraussetzungen handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Während laufender Ermittlungen ist diese Beurteilung mit besonderer Sorgfalt zu treffen . Es liegt auf der Hand, dass eine Preisgäbe des derzeitigen polizeilichen Informationsstandes die weiteren Ermittlungen und damit die Klärung des Sachverhaltes empfindlich beeinträchtigen kann. Dies betrifft sogar vermeintlich bekannte Tatsachen wie beispielsweise die mutmaßliche Tatzeit. Es macht einen Unterschied, ob eine Angabe in den Medien veröffentlicht und damit offenkundig ist oder ob sie durch die Ermittlungsbehörden ausdrücklich bestätigt wird. Auch bei bereits abgeschlossenen oder abschlussreifen Ermittlungen besteht nicht ohne Weiteres ein Auskunftsanspruch. § 477 Abs. 2 StPO fordert die Versagung der Auskunft auch dann, wenn die Übermittlung den Untersuchungszweck in anderen Strafverfahren gefährdet. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte für die Verbindung zwischen verschiedenen Sachverhalten bestehen, beispielsweise wenn der Beschuldigte eines Strafverfahrens zugleich Tatverdächtiger in anderen Verfahren ist. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass ggf. noch eine Abwägung zwischen dem notwendigen Geheimschutz und den Auskunftsansprüchen des Landtages stattzufinden hat. Diese Entscheidung wird in jedem Einzelfall zu treffen sein, bei dem eine Ubermittlung nicht bereits aufgrund § 477 StPO unzulässig ist. In diesen Fällen käme jedoch als milderes Mittel gegenüber einer vollständigen Auskunftsversagung z. B. eine mündliche Information in nichtöffentlicher Sitzung in Betracht. Frage 2: Wie viele Mitarbeiter sind insgesamt im OAZ tätig und jeweils mit der Verfolgung welcher politisch motivierten Kriminalität (rechts/links/Ausländerkriminalität) befasst ? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Drucksache 6/1017 verwiesen. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter sollten laut Stellenplan insgesamt im OAZ tätig sein und worin liegt die Abweichung zur Ist-Besetzung begründet? Das OAZ verfügt über 126 Dienstposten. Gründe für die Differenz zur Ist-Besetzung sind beispielsweise Altersabgänge, Entlassungen, Versetzungen und Umsetzungen. Seite 2 von 3 STAAT5MINISTERIUM DES INNERN FTeistaat SACHSEN Frage 4: Inwieweit ist die Soko zur Aufarbeitung der Ereignisse am 5. Juni 2015 in Leipzig organisatorisch und/oder personell im OAZ bzw. in welcher Organisationseinheit eingliedert? Die Sonderkommission "Johannapark" ist dem Leiter "Ermittlungen" des OAZ zugeordnet . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Brunhild Kurth Staatsministerin Seite 3 von 3 2015-07-20T14:43:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes