Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Meyer, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1930 Thema: Entscheidungsgrundlagen des SMWA zur Bundesstraße 178n Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann erhielt das SMWA Kenntnis durch die Landesdirektion Sachsen, dass ein vierspuriger Neubau der B 178 nicht gerichtsfest planfestgestellt werden kann? Die Landesdirektion Sachsen unterrichtete das SMWA mit Schreiben vom 22. Januar 2015. Frage 2: Welche Inhalte/Begründungen (vollständig) enthielt das Schreiben der Landesdirektion Sachsen vom 22.01.2015 an das SMWA? Die Planfeststellungsbehörde kam nach Auswertung der Anhörung und Erörterung zu dem Schluss, dass für einen vierstreifigen Querschnitt der Bundesstraße keine ausreichende Planrechtfertigung gegeben ist. Maßgeblich hierfür sind die prognostizierten Verkehrsmengen, die von ehemals ca. 17.500 Kfz/24 h (Prognosehorizont 2020) auf nur noch ca. 12.500 Kfz/24 h (Prognosehorizont 2025) gesunken sind. Nach Ansicht der Landesdirektion würde der vormals beantragte vierspurige Neubau somit nicht nur unverhältnismäßig in die beanspruchten Eigentumsflächen der Landwirte eingreifen , sondern darüber hinaus einen vermeidbaren Eingriff in das durchquerte europäische Vogelschutzgebiet verursachen. Hierbei ist eine immer strengere Rechtsprechung gegen europäische Naturschutzgebiete querende Trassen zu beachten. Darüber hinaus bestehen durch eine Reduzierung der Verkehrsanlage mehr Möglichkeiten, um drohende Existenzgefährdungen zu vermeiden bzw. Beeinträchtigungen zu minimieren . Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Te lefon: 0351 564-8001 Te lefax: 0351 564-8024 A ktenzeichen (bitte bei A ntwort angeben) 63-4022/1 /16 Dresden, 2 0. JULI 2015 ,„ Zertifiht seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Frage 3: Unter welchen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Wortprotokolle des zweiten Erörterungstermins vom 23. - 26.06.2014 in Löbau und welchem Personenkreis kann diese eingeräumt werden? Die Voraussetzungen für eine Akteneinsicht in die Wortprotokolle regeln die §§ 72 und 29 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG). Gemäß § 72 VwVfG handelt es sich um eine Ermessensentscheidung im Einzelfall, daher kann die Frage nach den Voraussetzungen nicht pauschal beantwortet werden. Nach § 29 VwVfG muss die Akteneinsichtnahme zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen der Person oder Institution erforderlich sein. Der Personenkreis ist auf die Beteiligten des Planfeststellungsverfahrens beschränkt. Den Ermessensgebrauch bestimmen Faktoren wie der Datenschutz und die Vertrauensstellung der Planfeststellungsbehörde gegenüber dem anvertrauten Schriftverkehr und der Grundsatz von der Nichtöffentlichkeit der Verhandlung (§ 68 VwVfG). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz. Frage 4: „Die Entwicklung im Personen- und Güterverkehr werden sich unterschiedlich stark vollziehen. Dem Rückgang der Verkehrsleistung im Personenverkehr um zwei Prozent steht ein Zuwachs der Verkehrsleistung im Schwerverkehr um 45 Prozent gegenüber. In der Belastung der Straßen mit Schwerverkehrsfahrzeugen ergibt sich insbesondere durch das starke Anwachsen des Transitverkehrs eine Zunahme der Verkehrsleistung im Bundesfernstraßennetz, ... zu erwarten sind." (Landesverkehrsplan Sachsen 2025, S. 35) Wie gliedert sich der Anstieg der Fahrleistungszahlen vor allem im Schwerverkehr für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien im Jahr 2025 für die einzelnen grenzüberschreitenden Straßen auf, wenn insbesondere auf den Straßenverbindungen zur Tschechischen Republik eine Steigerung von ca. 80 Tsd. Kfz pro Werktag prognostiziert wird? Auf den grenzüberschreitenden Straßen in die Tschechische Republik wird ein Anstieg des Kfz-Aufkommens von ca. 68.000 auf ca. 80.000 Kfz/Werktag prognostiziert, das heißt, das Gesamtverkehrsaufkommen steigt um etwa 12.000 Kfz/Werktag. Diese Steigerung wird sich nahezu vollständig auf der A 17 einstellen. Für die Straßenverbindungen in die Republik Polen wird ein ähnlicher Anstieg prognostiziert , von ca. 38.000 Kfz/Werktag 2010 auf ca. 50.000 Kfz/Werktag im Jahr 2025, davon werden ca. 7.000 Kfz/Werktag von der A 4 aufgenommen, der Rest von der B 178. An allen anderen Grenzübergängen werden keine signifikanten Veränderungen erwartet . Gesonderte Zahlen zum Schwerverkehr liegen nicht vor. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 5: Wie erklärt sich der nun durch das SMWA proklamierte Rückgang auf der B 178 für das Jahr 2025? Die aktuelle Verkehrsprognose 2025 basiert auf der Landesprognose Sachsen 2025. Grundlage sind die Straßenverkehrszählung 2010 sowie die für 2025 prognostizierte Entwicklung der Strukturdaten wie z. B. die Bevölkerungs-, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung . Diese Grundlagendaten sind weiter und stärker rückläufig als bei der vorherigen Prognose 2020 erwartet. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung {_ B~ra~f.c . Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2015-07-21T10:55:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes