Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMJNJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Meyer, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1932 Thema: Einbindung Träger öffentlicher Belange in die Planung zur Bundesstraße 178n Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Planungskosten und Baunebenkosten sind bislang entstanden (bitte aufgegliedert für alle Bauabschnitte und Planungsbüros der B 178 von Anschluss BAB 4 bis R35)? Erste planerische Überlegungen reichen zurück bis in die 1990-iger Jahre. Eine detaillierte und vollständige Ermittlung der Planungskosten über einen Zeitraum von 25 Jahren ist nicht möglich, weil zum Teil bereits die Aufbewahrungsfristen für die zahlungsbegründenden Unterlagen verstrichen sind. Im Allgemeinen können die nachfolgend erläuterten zusammenhänge dazu dienen, eine Größenordnung abzuschätzen. Die Höhe der Planungskosten leitet sich aus der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ab. Die Honorare korrelieren mit den Baukosten. Für die bisher fertiggestellten Bauabschnitte der Neubautrasse der B 178 betragen die Gesamtkosten derzeit ca. 190 Mio. €. Bis zur endgültigen Fertigstellung werden voraussichtlich ca. 15 % der Baukosten als Planungs- und Baunebenkosten anfallen, dies entspricht einer Größenordnung von 25 bis 30 Mio. €. Für die derzeit noch in der Planung befindlichen Bauabschnitte wird aktuell eingeschätzt, dass ein Ausgabestand von ca. 10 % der jeweils berechneten Baukosten erreicht sein könnte. Dies entspricht einer Größenordnung von 6Mio.€. Seite 1 von 3 8SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-402211116 Dresden, 2 4. JULI. 2015 Zertifikat ~it 2006 alnlll berufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR EiJ Freistaat .SACHSEN Frage 2: Wie erfolgte die Dokumentation des Auftragscontrollings seitens des Auftraggebers SMWA mit dem Planungsbüro DEGES von 2010 bis 2015? Als Projektmanagementgesellschaft übernimmt die DEGES die Aufgaben des Bauherrn (ohne hoheitliche Aufgaben) und vertritt dabei die Auftragsverwaltung des Bundes . In einem komplexen und in sich vernetzten Projekt- und Qualitätsmanagement koordiniert , optimiert und kontrolliert die DEGES die Leistungen externer Planer, Grunderwerber , Bauüberwacher, Bauunternehmen und sonstiger ausgewählter Dienstleister. Insoweit erfolgt das Auftragscontrolling durch die DEGES. Die DEGES arbeitet nach den gleichen Regeln der Technik und Verwaltungsvorschriften wie die Auftragsverwaltung des Bundes. Im Rahmen von vorgeschriebenen Projektabstimmungen sind die Planungsergebnisse dem Bund vorzustellen und zur Genehmigung vorzulegen. Durch das SMWA erfolgt ein Zielerreichungscontrolling. Hierzu finden regelmäßig Abstimmungsgespräche zwischen DEGES und SMWA statt. Frage 3: Beabsichtigt die Staatsregierung nach der bislang erfolglosen Planung des Bauabschnittes 1.1. weiter am Planungsbüro DEGES für die folgenden Arbeiten festzuhalten? Es ist kein Wechsel in der Projektsteuerung vorgesehen, da sonst erheblicher Zeit- und Wissensverlust droht. Frage 4: Warum wurde dem Landkreis Görlitz und dem Bürgermeister der Stadt Weißenberg die beantragte Akteneinsicht gemäß § 13 VwVfG am 11.06.2015 verweigert? Das Akteneinsichtsrecht des Bürgermeisters von Weißenberg sowie des ebenso vom Trassenverlauf unmittelbar betroffenen Landkreises Bautzen wurde nie bestritten. Der Bürgermeister von Weißenberg erhielt mit Schreiben der Landesdirektion vom 8. Mai 2015 die Zusage für eine Akteneinsicht in die Wortprotokolle, die Auswertung der Erörterungstermine, der Stellungnahmen sowie für sämtliche Planunterlagen. Am 9. Juni 2015 erhielt der Landrat des Landkreises Görlitz die Zusage für oben dargestellte Akteneinsicht. Daten und Schriftsätze Privater unterfallen dem Daten- und Vertrauensschutz. Sie können nicht eingesehen werden. In den einzusehenden Unterlagen wurden diese sensiblen Daten geschwärzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 3 der Drs. 6/1930 verwiesen. Frage 5: Aus welchem Grund wurden die Gutachter für die erneute Verfahrensprüfung , entgegen der Zusagen des SMWA am 03.03.2015, nicht mit den Vertretern der Region abgestimmt? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR llil! Freistaat .SACHSEN Es wird auf den an alle Teilnehmer übersandten Ergebnisvermerk zum Informationsgespräch vom 3. März 2015 verwiesen. Die hier angefragte Abstimmung ist nicht vereinbart worden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ~.EfJ...Z Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3