Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Meyer, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1933 Thema: Planfeststellungsverfahren zur Bundesstraße 178n - Umweltund Verkehrssicherheitsaspekte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gutachten und Stellungnahmen sind im laufenden Planfeststellungsverfahren für den Teilabschnitt 1.1 zum 31.12.2014 abgelaufen und müssen neu erstellt werden? Keine der vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten hat am 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit verloren. In einem Planfeststellungsverfahren abgegebene Stellungnahmen sowie Gutachten besitzen kein konkretes Verfallsdatum. Vielmehr ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob ältere Gutachten und Stellungnahmen noch dem erforderlichen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Ferner muss der zu Grunde gelegte Sachverhalt mit den heutigen Verhältnissen vor Ort vereinbar sein. Frage 2: Warum wurden folgende Defizite für die Plantrasse gemäß dem Einwendungsschriftsatz vom 14.6.2013 und 8.4.2014 der Rechtsanwälte Labbe&Partner mbH München offensichtlich durch den Planungsträger ignoriert?: Seite 1 von 2 - Defizitäre Ermittlung der Lufthygiene/Schadstoffbelastung - Fehlende Prüfung der 39.BimSchV - Fehlende Stickstoffanalyse für die FFH-Verträglichkeitsprüfung - Immense Durchschneidungswirkung, insbesondere im Bereich der geplanten Anschlussstelle. (IStCHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4022/1 /16 Dresden, ;2 4. JULI. 2015 , ... Zertifikat 'iClt 2006 aucllt berufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektrornsche Dokumente STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR - Freistaat WSACHSEN Die in den Einwendungen von 2013 (wortgleich wiederholt 2014) behaupteten Defizite wurden geprüft und in der schriftlichen Erwiderung des Vorhabenträgers an die Planfeststellungsbehörde widerlegt bzw. dazu Stellung genommen. Frage 3: Gab es Gespräche mit den Eigentümern/ Bewirtschaftern während der Planung hinsichtlich Bewirtschaftstungsschlag, Drainageerhaltung und Spitzkehre Maltiz (Kreuzung S 112 und K7729)? Die DEGES hat hierzu Gespräche mit den Eigentümern/Bewirtschaftern geführt. Auch im Erörterungstermin wurden die angesprochenen Punkte diskutiert. Frage 4: Wie positioniert sich das SMWA zu den im Rahmen der 1. Tekturplanung erstellten Verkehrsgutachten durch Prof. Dr. Lippold und das Ingenieurbüro K. Langenbach Dresden GmbH und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für den Teilabschnitt 1.1? Das Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros Langenbach wurde nach den geltenden Regeln der Technik erstellt. Die für das Jahr 2025 prognostizierte Verkehrsmenge von 12.500 Kfz/24 h ist plausibel. Herr Prof. Dr. Lippold hat im Rahmen seines Gutachtens noch einmal die Aspekte zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für einen vierstreifigen Querschnitt betrachtet. Die Verkehrssicherheit ist jedoch nur ein Aspekt unter vielen, die bei der Abwägung aller baurechtlichen Belange bewertet werden müssen. Grundsätzlich sind alle Straßenquerschnitte , die den geltenden Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) entsprechen, verkehrssicher. Sowohl die juristische Stellungnahme der international anerkannten Anwaltskanzlei White & Case LLP zu den planungsrechtlichen Konsequenzen des prognostizierten reduzierten Verkehrsaufkommens als auch die gutachterliche Stellungnahme zur Verkehrsprognose der bundesweit tätigen Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung kommen zu dem Schluss, dass für einen vierstreifigen Querschnitt der Bundesstraße keine ausreichende Planrechtfertigung gegeben ist und sprechen sich für einen richtlinienkonformen dreistreifigen Neubau aus. Insoweit wurden die Schlussfolgerungen der Landesdirektion Sachsen und des SMWA vom Januar 2015 bestätigt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung 3ri~t~ Seite 2 von 2