STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1934 Thema: Wahlvorgang des Rektors der Hochschule für Musik Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „'Der Hochschulrat hat mit sofortiger Wirkung seinen Rücktritt erklärt. Als Grund nennt er in seinem Schreiben an die Kunstministerin deutlich entgegen gesetz te personelle und sachliche Positionen in Zusammenhang mit der Rektorwahl am 18. Mai 2015. Während der Hochschulrat in seinem Wahlvorschlag eindeutig den gegenwärtigen Amtsinhaber Prof. Ekkehard Klemm favorisierte, hat der Erweiterte Senat mit klarer Mehrheit die Prorektorin für Lehre und Studium, Frau Judith Schinker, gewählt. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: ,Ein gedeihliches und unbelastetes Zusammenwirken der Hochschulorgane zum Wohl der Hochschule ist so nicht einzulösen, ein Versuch dazu sollte den Ak teuren aller Seiten nicht zugemutet werden'. Dem Gremium gehören an: Prof. Olaf Bär, Dr. Werner Barimeyer (Vorsitzender), Prof. Wilfried Krätzschmar, Regine Lorenz und Jan Vogler.' (Quelle: http:// www.musik-in-dresden.de, 9.06.2015) Laut § 86 Abs. 1.1 SächsHSFG ist der Hochschuirat zuständig für die Erstellung eines Vorschlages für die Wahl des Rektors." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht das SMWK, zwischen dem Hoch schulrat und dem Erweiterten Senat in der Angelegenheit Wahl des Rektors zu vermitteln? Hochschulrat und Erweiterter Senat zählen gemäß § 80 SächsHSFG zu den jeweils zentralen Organen einer Hochschule. Die Aufgaben dieser Organe sind ebenfalls im SächsHSFG beschrieben. Die Einflussmöglichkeiten des SMWK beschränken sich damit auf die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht. Eine Vermittlung zwischen den Organen fällt im vorliegenden Fall nicht un ter diese Rechtsaufsicht. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/135-2015/ Dresden, ^^ Juli 2015 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche rechtliche Bindung entfaltet § 86 Abs. 1.1 SächsHSFG, wenn andere an der Wahl beteiligte Gremien zu einer anderen Auffassung als der Hochschulrat gelangen? Die rechtliche Bindung des § 86 Abs. 1Satz 3 Nr. 1 SächsHSFG ist nicht eingeschränkt worden. Der Hochschulrat erstellt den Wahlvorschlag, der gemäß § 82 Abs. 6 Satz 3 SächsHSFG bis zu drei Kandidaten enthalten kann. Die Entscheidung trifft jedoch ge mäß § 82 Abs. 6 Satz 6 der Erweiterte Senat, in dem er einen der Kandidaten zum Rektor wählt. Frage 3: Wie bewertet das SMWK die Entscheidung des Erweiterten Senats der HfM, die Personalvorschläge 1 und 2 des Hochschulrates für die Besetzung des Rektors zu überstimmen? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 4: Welche konkreten Vorschläge lagen seitens der drei Bewerber um das Rektorenamt für die Profilierung und Konzeptentwicklung der Hochschule vor und inwieweit korrespondieren diese mit der Hochschulentwicklungsplanung? Die drei Kandidaten konnten sich und ihre Konzepte der hochschulinternen Öffentlich keit und den Gremien präsentieren. Aufgrund dieser Präsentationen und Anhörungen haben die Organe schließlich entschieden. Die Vorgabe zur vorherigen Einreichung von Konzeptionen und Ideen hat nicht bestanden. Frage 5: Welche Pläne verfolgt das SMWK, im Fall des zurückgetretenen Hoch schulrates wieder eine Arbeitsfähigkeit herzustellen? Die Mitglieder des Hochschulrates wurden durch das SMWK bereits gebeten, ihre Ar beit bis zur Beendigung der Amtszeit des amtierenden Rektors weiterzuführen. Das SMWK und die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden werden die kom menden Wochen nutzen, um Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder beruflicher Praxis, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind, für die Aufgabe als Mitglied im Hochschulrat der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden zu gewinnen. Mit freurialichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange ' Seite 2 von 2 2015-07-07T16:49:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes