SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1936 Thema: Nutzung von Landesliegenschaften in Leipzig zur Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die weiter steigenden Zahlen von Asylsuchenden stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Für die Stadt Leipzig wurde mit der neuen Prognose des BAMF vom Mai die Zahl der aufzunehmenden Menschen in 2015 auf 2700 erhöht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Liegenschaften des Freistaates Sachsen befinden sich in der Stadt Leipzig? Der Freistaat Sachsen ist im Gebiet der Stadt Leipzig Eigentümer von 21 O Liegenschaften im Verantwortungsbereich des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB). Liegenschaften im Sinne von Satz 1 können auch aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken oder Flurstücken im Rechtssinne bestehen, wenn sie eine Einheit darstellen. S Y\CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2200/5/145/16- 2015/31716 Dresden, 4~ . Juli 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 2: Welche davon sind zu Wohnzwecken nutzbar? (bitte einzeln unter Angabe ob derzeit bewohnt oder unbewohnt aufführen) Frage 3: Welche der Liegenschaften können zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzbar gemacht werden? (bitte einzeln aufführen) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 3: Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen. Frage 4: liegen dem Freistaat Sachsen Anfragen der Stadt Leipzig bezüglich der Überlassung von Landesliegenschaften zur Unterbringung von Asylsuchenden vor? Dem Freistaat Sachsen liegen aktuell keine konkreten Anfragen der Stadt Leipzig bezüglich der Überlassung von Landesliegenschaften zur Unterbringung von Asylsuchenden vor. Frage 5: Welche Liegenschaften werden der Stadt Leipzig im Ergebnis zu welchen Konditionen überlassen? (wenn keine, bitte begründen) Im Ergebnis werden der Stadt Leipzig keine landeseigenen Liegenschaften überlassen. Aus der in der Anlage beigefügten Übersicht geht hervor, dass lediglich eine landeseigene Liegenschaft in der Kieler Straße 58 in Leipzig für Wohnzwecke geeignet ist und zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzbar gemacht werden könnte. Die Liegenschaft ist im Rahmen einer Fiskalerbschaft in das Eigentum des Freistaates Sachsen übergegangen. Im Hinblick auf ein ggf. zu eröffnendes Nachlassinsolvenzverfahren ist die Verfügungsmöglichkeit des Freistaates Sachsen über die Liegenschaft eingeschränkt . Sofern die Prüfung keine Verfügungsbeschränkungen ergibt, würde die Liegenschaft auf der Immobilienplattform des Staatsbetriebes SIB unter www.immobilien.sachsen.de angeboten werden. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Wenn dem SIB kommunale Belange (wie z. B. Asylunterbringung) bekannt sind, informiert er regelmäßig die Belegenheitskommune über seine Veräußerungsabsicht und räumt ihr ein Vorrecht auf Erwerb der Liegenschaft ein. Voraussetzung für das Erwerbsvorrecht ist die zweckgebundene Nutzung der Liegenschaft für kommunale oder zumindest öffentliche Aufgaben. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ' 4. *" (/(/}-{__, Brunhild Kurth Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/1936 Zu Wohnzwecken geeignete Liegenschaften des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 24.6.2015) PLZ Ort Straße Nr. bewohnt/ Möglichkeit der vermietet Nutzbarmachung zur Unterbringung von Asylsuchenden 04103 Leipzig Nürnberger Str. 48 ja nein 04103 Leipzig Straße des 18. Oktober 23 -33 ja nein 04318 Leipzig Ungerstr. 18 nein nein 04317 Leipzig Riebeckstr. 22 nein nein 04315 Leipzig Gretschelstr. 12 nein nein 04315 Leipzig Edlichstr. 32 nein nein 04349 Leipzig Seelestr. 28 ja nein 04288 Leipzig Arthur-Polenz-Str. 2 ja nein 04207 Leipzig Lausner Weg 64 ja nein 04277 Leipzig Bornaische Str. 77 nein nein 04347 Leipzig Fritz-Siemon-Str. 47 nein nein 04103 Leipzig Gutenbergplatz 2-4 ja nein 04347 Leipzig Obludastr. 33 nein nein 04103 Leipzig Vor dem Hospitaltore 2 ja nein 04179 Leipzig Mathiesenstr. 7 ja nein 04249 Leipzig Seumestr. 149 nein nein 04249 Leipzig Seumestr. 102 ja nein 04249 Leipzig Weidenweg 7 nein nein 04357 Leipzig Kieler Str. 58 nein ja 04103 Leipzig An den Tierkliniken 11 - 21 ja nein 04103 Leipzig An den Tierkliniken 27 - 31 ja nein 04103 Leipzig An den Tierkliniken 21 A ja nein 04103 Leipzig An den Tierkliniken 33- 37 ja nein 04103 Leipzig Semmelweisstr. 12 ja nein 04159 Leipzig Am Luppedeich 3 ja nein 04103 Leipzig Linnestr. 1 ja nein 04109 Leipzig Marschnerstr. 30 ja nein 04129 Leipzig Dübener Landstr. 4 ja nein 2015-07-21T11:05:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes