STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Akte nzei chen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8878 Dresden. J^uli 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1938 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/1 663 - Meldungen an die Zentraldatei "PMK-links-Z" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Staatsregierung weist in der Beanhvortung der o.g. Kleinen Anfragen darauf hin, dass die Aufnahme in die Datei 'PMK-links Z' dem BKA obliegt. Die dort einfließenden Daten jedoch stützen sich auch auf die Übermittlungen der Länder. Im Kontrollbericht des BfDI vom 13.09.2012 findet sich die Einschätzung: 'Beim Kriminalpolizeilichen Meldedienst besteht meines Erachtens dringender Uberarbeitungsbedarf , insbesondere in den Ländern. [...] Die Zulässigkeit der Datenübermittlungen an das BKA liegt jedoch soweit im Verantwortungsbereich der Länder. Bzgl. einzelner Lagemeldungen bzw. KTA beabsichtige ich daher, die zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz zu informieren.'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personendaten wurden aus Sachsen in den Jahren 2008- 2014 an das BKA im Rahmen Kriminaltaktischer Anfragen bzw. des Kriminalpolizeilichen Meldedienst übermittelt? (bitte einzeln nach Kategorien der Betroffenen auflisten) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Bes uc herparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl übermittelte Tatverdächtige PMK-links 390 387 394 724 255 186 929 Frage 2: Hat'die sächsische Staatsregierung den besagten Kontrollbericht zur Kenntnis genommen und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Der Sächsischen Staatsregierung liegt der besagte Kontrollbericht nicht vor. Frage 3: Gehörte der sächsische Landesbeauftragte für Datenschutz zu den durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit informierten Landes beauftragten? 3a. Wenn ja, um welche Lagemeldungen bzw. KTA handelte es sich dabei? 3b. Wenn ja, wurden darauf Konsequenzen, wie z. B. Löschung oder Sperrung der monierten Daten gezogen? Der Kontrollbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit richtete sich nicht an die Sächsische Staatsregierung, sondern an die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes. Inwieweit der Sächsische Datenschutzbeauffragte "den Kontrollbericht erhalten hat, ist der Staatsregierung nicht bekannt, Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Brunhild Kurth Staatsministerin Seite 2 von 2 2015-07-20T14:47:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes