SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr. 6/1941 Thema: Kommunalinvestitionsförderungsfonds Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen des Freistaates und wie wird sie bewertet? Mit Förderung des Freistaates Sachsen hat der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. eine landesweite Studie „Bedarfsgerechte nachhaltige Entwicklung von Kleingartenanlagen in Sachsen" durchführen lassen, an der von den 36 Regional-, Territorial-, Kreis- und Stadtverbänden 34 mitwirkten. Die kürzlich veröffentlichte Studie beziffert den Kleingartenbestand in Sachsen mit 217.500 Parzellen. Dies entspricht 5,4 Kleingärten je 100 Einwohner. Im Durchschnitt der ostdeutschen Länder kommen auf 100 Einwohner ca. vier Kleingärten. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/641- 2015/31886 Dresden , Af. . Juli 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen .de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. 'Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Im Jahr 2014 sind laut der Studie 44 Prozent der Vereine in den untersuchten Verbänden vom Leerstand betroffen. Während ein Drittel der untersuchten Verbände keinen oder einen nur sehr geringen Leerstand bis unter fünf Prozent aufweisen, beträgt der Leerstand in den anderen zwei Dritteln zwischen fünf und 21 Prozent. Nach Berücksichtigung des Leerstandes ergibt sich derzeit eine Kleingartendichte von 5,0 Kleingärten je 100 Einwohner. Unter Beibehaltung dieser vergleichsweise hohen Kleingartendichte ergibt sich bis zum Jahr 2025 laut Studie ein Überhang zwischen 26.000 und 32.700 Kleingärten (12 bis 15 Prozent). Der allgemeine Bevölkerungsrückgang und der prognostizierte Mitgliederrückgang in den Vereinen sind laut Studie lokal verschieden, am stärksten fernab urbaner Ballungsräume in den ländlichen Regionen. Dort wird die bedarfsgerechte Anpassung von Parzellenflächen zukünftig Bedeutung erlangen. Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 2: Wird die Staatsregierung Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFG) zur Bewältigung des Leerstands in Kleingartenanlagen strukturschwacher Regionen einsetzen und in welcher Höhe? Frage 3: Wie werden die Förderbereiche, die Pkt. 2 zum Inhalt haben, ausgestaltet? zusammengefasste Antwort auf die Fragen 2 - 3: Die Einsatzmöglichkeiten der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds sind sowohl in Bezug auf die einzelnen Fördertatbestände als auch die adressierten finanzschwachen Kommunen grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBI. 1 S. 974, 975) bestimmt die zulässigen Förderbereiche. Den Ländern obliegt jeweils entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände (vgl. § 6 Abs. 3 KlnvFG). Über die konkrete landesinterne Umsetzung ist bislang noch nicht entschieden worden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung