STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7644 Dresden, ^ Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1945 Thema: Sächsische Asyl- und Flüchtlingspolitik Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Geld wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2014 aus welchen Haushaltstiteln für die Unterbringung von Asylbewerbern (gemäß § 3 Absatz 1 Ziffern 1 bis 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes , aufgeschlüsselt in Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und sonstigen Unterkünften) insgesamt verausgabt ? Für Aufwendungen für den Betrieb der Aufnahmeeinrichtung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SachsFlüAG) hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2014 aus Kapitel 0303, Titel 547 63, Ausgaben in Höhe von 17.529.546,17 EUR getätigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Frage 2: Welcher Betrag wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2014 aus welchen Haushaltstiteln für Ausreiseeinrichtungen gemäß § 4 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes insgesamt verausgabt? Gemäß § 61 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes können die Länder Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. Von dieser Möglichkeit hat der Freistaat Sachsen bislang keinen Gebrauch gemacht . Demnach wurden keine Haushaltsmittel aufgewendet. Frage 3: Wie viel Geld wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2014 aus welchen Haushaltstiteln für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 10 Abs. 1 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz, Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherpark platze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Slr. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN aufgeschlüsselt nach eigenen Leistungen und Kostenerstattungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte) insgesamt ausgegeben? Frage 4: Wie viel Geld wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2014 aus welchen Haushaltstiteln für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§10 Abs. 2 und Absatz 3 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz, aufgeschlüsselt nach eigenen Leistungen und Kostenerstattungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte) insgesamt ausgegeben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht um Ausgaben des Freistaates Sachsen handelt , sondern um Ausgaben der jeweiligen Landkreise und Kreisfreien Städte (Träger der Leistungen). Empfänger und Ausgaben nach dem AsylbLG werden jährlich erhoben und vom Statistischen Landesamt in der Asylbewerberleistungsstatistik veröffentlicht . Für das Jahr 2014 liegen noch keine Ergebnisse vor. Für die sich aus dem AsylbLG ergebenden Ausgaben muss der jeweilige Leistungsträger selbst aufkommen. Bei der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung werden diese Ausgaben vom Freistaat Sachsen getätigt. Diese sind Bestandteil der Ausgaben für Aufwendungen in der Aufnahmeeinrichtung (s. hierzu Antwort zu Frage 1). Im Übrigen wurden durch den Freistaat Sachsen für Erstattungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte gemäß § 10 SächsFlüAG Haushaltsmittel aus Kapitel 0303, Titel 633 63, in Höhe von insgesamt 55.299.016,35 EUR aufgewendet; davon 52.707.000,00 EUR für Erstattungen gem. § 10 Abs. 1 SächsFlüAG. Frage 5: Wie viel Geld wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2014 aus welchen Haushattstiteln für Sprachkurse und andere Integrationsmaßnahmen (aufgeschlüsselt nach Landkreise und Kreisfreie Städte) insgesamt ausgegeben? Die Staatsregierung geht bei der Beantwortung dieser Frage davon aus, dass es sich bei dem in Rede stehenden Personenkreis um Asylbewerber handelt. Insofern wurden im Jahr 2014 keine entsprechenden Haushaltsmittel aufgewendet. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Brunhild Kurth Staatsministerin Seite 2 von 2 2015-07-15T13:13:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes