STAATSMINISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7645 Dresden, . Juli 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1952 Thema: EU Blue Cards in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland besteht in Deutschland seit 2012 die Möglichkeit, mit der Blauen Karte EU einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung zu erlangen. Voraussetzung dafür sind eine akademische Qualifikation und ein definiertes Mindesteinkommen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele EU Blue Cards sind in den Jahren 2012 bis 2014 in Sachsen beantragt worden und wie viele sind tatsächlich erteilt und wie viele abgelehnt worden? (bitte nach Erteilung und Ablehnung pro Jahr und wenn möglich Gründen für etwaige Ablehnungen aufschlüsseln) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 9, 13 Bes uc herpa rkplätze: Bitte beim Empfang WilheimBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Anträge: Bautzen Chemnitz Dresden Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Stadt Leipzig Land Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächs. Schw.-O. Vogtlandkreis Zwickau Gesamt: Erteilungen: Bautzen Chemnitz Dresden Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Stadt Leipzig Land Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächs. Schw.-O. Vogtlandkreis Zwickau Gesamt: Ablehnungen 2012 6 23 671 2 1 19 2 6 13 4 0 10 4 157 6 222 67 2 1 19 2 6 13 4 0 10 4 156 0' 2013 7 53 1921 9 3 60 7 5 12 7 5 20 18 398 7 493 192 9 3 60 7 5 12 7 5 20 18 394 0' 2014 6 32 1851 11 4 93 7 6 10 8 10 12 28 412 6 264 185 11 4 92 7 6 10 8 10 12 28 405 1 ' Die Stadt Dresden hat mitgeteilt, dass etwaige Ablehnungen statistisch nicht auswertbar seien, deshalb könne auch die Zahl der Antragstellungen nicht ermittelt werden. Die aufgeführten Zahlen decken sich daher mit den Angaben zu den tatsächlich erteilten Blue Cards. 2 Ober einen Antrag konnte wegen Wegzug nicht abschließend entschieden werden. 3 Über vier Anträge konnte wegen Wegzug nicht abschließend entschieden werden. 4 Über die übrigen 6 Anträge konnte zum Teil wegen Wegzug nicht abschließend entschieden werden, zum Teil wurden die Anträge zurückgenommen, zum Teil stehen die Entscheidungen noch aus. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat E SACHSEN 5 Die Ablehnung erfolgte, da der Antragsteller einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - des Aufenthaltsgesetzes besitzt und somit der Ausschlussgrund nach § 19a Abs. 5 Nr. 1 i. V. § 9a Abs. 3 Nr. 1 AufenthG gegeben ist. Frage 2: Wie viele Personen haben eine Blue Card beantragt bzw. erhalten, die vorher ein Studium in Sachsen abgeschlossen haben? 134 Personen mit in Sachsen abgeschlossenem Studium haben eine Blue Card beantragt und auch erteilt bekommen. Davon wurden allein von der Landeshauptstadt Dresden 123 gemeldet. Diese Zahl enthält allerdings keine Angaben der Ausländerbehörden Chemnitz, Leipzig Stadt, Meißen und Zwickau, da dort diesbezüglich keine statistisehe Erfassung erfolgt. Frage 3: In welchen Arbeitsbereichen sind die EU Blue Card-lnhaberlnnen in Sachsen tätig ? Die Blue Card-lnhaberlnnen sind hauptsächlich als wissenschaftliche Mitarbeiterlnnen an der TU Chemnitz, in Forschung und Entwicklung an der TU Dresden oder hiesigen Forschungsinstituten (Max-Planck-lnstitut, Leibnitz-lnstitut), in ausgewählten Industr^eunternehmen (z. B. Globalfoundries, Mobile Communications GmbH, Innius GTD GmbH, KLA-Tencor GmbH), als Ingenieure, Techniker, Softwareentwickler und insbesondere auch als Ärzte in verschiedenen Kliniken tätig. Frage 4: Wie" viele EU Blue Card-lnhaberlnnen haben bisher ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland beantragt? Anträge auf DA pro AusländerbehördeAngefragter Zeitraum 2012 bis 2014 Bautzen keine Chemnitz 20 Dresden keine Angaben, nicht stat. erfasst Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Stadt 42 Leipzig Land Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis 11 Zwickau keine Angaben, nicht stat. erfasst Soweit zu dieser Frage von den einzelnen Behörden Fallzahlen benannt wurden, beziehen sich diese in erster Linie auf Anträge auf Erteilung einer Niederiassungserlaubnis nach § 19a Abs. 6 AufenthG, nicht hingegen auf Anträge auf Erteilung einer Seite 3 von 4 STAAT5M1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU nach § 9a AufenthG oder einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG Frage 5: Welche Möglichkeiten gibt es für Personen, die sich im Asylverfahren befinden oder deren Asylverfahren abgeschlossen ist, gleichzeitig aber die Voraussetzung für die Erteilung einer EU Blue Card erfüllen, einen EU Blue Card-Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung oder einen vergleichbaren Aufenthaltstitel zu erlangen und inwieweit befördert der Freistaat diese Möglichkeit? Sofern der Asylbewerber die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 19a AufenthG erfüllt, ist ihm ein Aufenthaltstitel zu erteilen. Einem Ausländer, dessen Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist oder der seinen Asylantrag zurückgenommen hat, ist ebenfalls ein Aufenthaltstitel zu erteilen, wenn die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllt sind. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Brunhild Kurth Staatsministerin Seite 4 von 4 2015-07-20T14:50:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes