STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2567 Dresden, ^ . Juli 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1963 Thema: Vormalige Anhänger der verbotenen "Kameradschaft Aachener Land" (KAL) im Freistaat Sachsen; Nachfrage zu Drucksaehe 6/1702 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der in Bezug genommenen Kleinen Anfrage, Drs. 6/1702, begehrte die Fragestellerin u.a. Auskunft darüber, ob und inwieweit der Staatsregierung Informationen über Personen vorliegen, die der Gruppierung KAL angehörten und zwischenzeitlich im Freistaat Sachsen in Erscheinung getreten sind, (ebd., Frage 1). Der Staatsminister des Innern beauskunftete die Frage dahingehend, dass .keine Erkenntnisse über Aktivitäten der in der Verbotsverfügung zur KAL genannten Verbotsadressaten seit 2010 in Sachsen' vorlägen. - Die damit vorgenommene Einschränkung auf ,Verbotsadressaten' war in der Frage jedoch ausdrücklich nicht enthalten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsmjnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele Personen, die vormals der inzwischen verbotenen KAL angehörten - ganz gleich, ob es sich um "Verbotsadressaten" handelte oder nicht -, sind nach Kenntnis der Staatsregierung seit dem Jahr 2010 im Zusammenhang mit welchen Bestrebungen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen in Erscheinung getreten ? Die Zuordnung einer Person als Mitglied der KAL fällt in die Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde Nordrhein-Westfalen. Die Behörde hat die Personen der KAL zugeordnet, gegen die das Verbot der KAL ausgesprochen wurde. Die Sächsische Staatsregierung kann - aufgrund fehlender Zuständigkeit - nicht eigenständig Mitgliedschaften in einer Gruppierung in einem anderen Land feststellen. Weitere Angehörige der KAL sind somit auch der Staatsregierung nicht bekannt. Dementsprechend konnte sich die Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1702 nur auf die Personen beziehen, die in der Verbotsverfügung als Verbotsadressaten benannt sind. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1702 wird daher nochmals verwiesen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ^J Barbara Klepsi Staatsministerin Seite 2 von 2 2015-07-21T11:22:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes