STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/8888 Dresden, ^ 3. Juli 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1964 Thema: Regelungen zum Umgang mit sogenannten "asylkritischen" Veranstaltungen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erlasse, Runderlasse, Dienstvorschriften, Richtlinien und/oder anderen Regelungen und/oder Vereinbarungen existieren im Freistaat Sachsen, die den Umgang der Polizei, der Ordnungs- und/oder Versammlungsbehörden mit Veranstaltungen und/oder Versammlungen sogenannter "asylkritischer" Initiativen betreffen? Derartige Festlegungen zum Umgang mit Veranstaltungen und/oder VerSammlungen "asylkritischer" Initiativen wurden nicht getroffen. Frage 2: Wann, durch wen und für welchen sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich wurden die etwaigen Regelungen im Sinn der Frage 1 in Kraft gesetzt? Frage 3: Was ist der jeweilige wesentliche Inhalt der etwaigen Regelungen im Sinn der Frage 1? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelmßuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN15TERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Kriterien werden zugrunde gelegt, um eine Veranstaltung oderVersammlung als "asylkritisch" zu klassifizieren? Eine Antwort auf die Fragen 2 bis 4 entfällt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Barbara Klep'scf Staatsministerin Seite 2 von 2 2015-07-21T13:20:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes