STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8890 Dresden. ^>7. Juli 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1969 Thema: Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime in Freiberg und Brand-Erbisdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 19.06.2015 berichtete der MDR, dass es sich bei einem Anschlag auf das Asylbewerberheim in Freiberg am 13.02.2015 nicht - wie es zunächst aus hieß - um eine ,Böllerattacke' gehandelt habe, sondern um einen Sprengstoffanschlag mit tödlicher Sprengkraft. Nach Informationen der Freien Presse vom 23.06.2015 werde zudem ein Zusammenhang mit einem ähnlichen Anschlag auf das Asylbewerberheim in Brand-Erbisdorf am 31.12.2014 geprüft?" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen konkreten Gründen wurde der Öffentlichkeit erst nach über vier Monaten mitgeteilt, dass es sich bei dem Anschlag um einen gefährlichen Sprengstoffanschlag gehandelt hat? Eine Information der Öffentlichkeit erfolgte bereits im Rahmen der ersten Offentlichkeitsfahndung und Pressearbeit am 14. Februar 2015. Zu diesem Zeitpunkt wurde durch die ermittelnden Beamten aufgrund der Spurenlage vor Ort von der Umsetzung eines industriell gefertigten pyrotechnischen Gegenstandes, umgangssprachlich "Böller", ausgegangen. Es ist anzumerken, dass es pyrotechnischen Gegenständen und anderen Sprengvorrichtungen immanent ist, während ihrer Umsetzung zerstört zu werden. Die sichere Feststellung der Art des eingesetzten Sprengmittels bedarf daher weiterer Ermittlungen. Durch chemische Analysen müssen gegebenenfalls noch vorhandene Sprengmittelanhaftungen identifiziert werHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihetm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr , 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN den. Zudem bedarf die Ermittlung der Größe und des Aufbaus der eingesetzten Sprengvorrichtung entsprechenden Rekonstruktionen. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen lagen am 11. Juni 2015 vor. Im Rahmen der Auslobung einer Geldsumme für Hinweise auf den Täter wurde sodann eine zweite Offentlichkeitsfahndung mit den nun vorliegenden Ermittlungsergebnissen begonnen. Unabhängig hiervon ist darauf hinzuweisen, dass jeder Information der Öffentlichkeit grundsätzlich eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes unter Betrachtung des Einzelfalles sowie Berücksichtigung ermittlungstaktischer Belange vorausgeht. Medieninformationen mit Bezug zu laufenden Strafverfahren sind des Weiteren regelmäßig mit der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft abzustimmen. Der Anspruch auf eine Information der Öffentlichkeit besteht ausschließlich unter den vorgenannten Maßgaben. Frage 2: Ab welchem konkreten Zeitpunkt wurde wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt und inwiefern wird ein fremdenfeindliches Motiv angenommen ? Die Ermittlungen wurden durch die Polizei unmittelbar nach dem Ereignis am 13. Februar 2015 wegen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB aufgenommen. Auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden "neuen" Ermittlungsergebnisse wurden die Ermittlungen im Ergebnis einer Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz am 19. Februar 2015 wegen des Verdachtes des versuchten Totschlages gemäß § 212 StGB in Verbindung mit der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB fortgesetzt. Eine Tatbegehung aus einem fremdenfeindlichen Motiv wird durch die Polizei auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Ermittlungen seit dem 14. Februar 2015 angenommen . Frage 3: Aus welchen Gründen konnten Unbefugte ungehindert in das Heim eindringen und den Sprengsatz deponieren und zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wurden welche Maßnahmen zum Schutz der Heimbewohner eingeleitet, um einen ähnlichen Angriff künftig zu verhindern? Die Erforschung der Gründe für das unbefugte Betreten der Unterkunft in Freiberg sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. In diesem Objekt leben nicht ausschließlich Asylbewerber, sondern auch deutsche Mieter . Somit kann nicht verhindert werden, dass auch fremde Personen Zutritt zum Gebäude erhalten. Einen 24 h vor-Ort-Wachdienst gibt es in Freiberg nicht. Die Gemeinschaftsunterkünfte in Freiberg werden regelmäßig von Mitarbeitern des beauftragten Wachschutzunternehmens bestreift, deren Anzahl verstärkt wurde. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wegen des Verdachts welcher Straftat mit welchen Motiven wurde ab welchem Zeitpunkt wegen des Anschlages in Brand-Erbisdorf ermittelt? Die angefragte Straftat ereignete sich am 31. Dezember 2014. Seit diesem Zeitpunkt wird wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB ermittelt. Ein fremdenfeindliches Motiv wird auch in diesem Fall seit Beginn der Ermittlungshandlungen angenommen. Frage 5: Ab welchem Zeitpunkt wurde aus welchen Gründen wegen eines möglichen Zusammenhangs zwischen beiden Straftaten ermittelt? Aufgrund von aktuellen Erkenntnissen aus den laufenden Ermittlungen, die einen Zusammenhang zur Straftat vom 13. Februar 2015 möglich erscheinen lassen, wurden die Ermittlungen am 15. Juni 2015 durch das Operative Abwehrzentrum übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Ermittlungen durch die Polizeidirektion Chemnitz geführt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Klfepsbh Staatsministerin Seite 3 von 3 2015-07-22T12:47:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes