STAATSM1N1STER1UM des innern Freistaat SACH SEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7651 Dresden, Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1975 Thema: Verwendung von Zelten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerben und Asylbewerberinnen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 13. Juni 2015 berichtete die ,Freie Presse1 Chemnitz unter der Überschrift: .Mehr Platz für Flüchtlinge: Freistaat lässt Zelte aufbauen1, dass auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber in Chemnitz-Ebersdorf am 12. Juni 2015 fünf Zelte mit einer Gesamtkapazität für 50 Flüchtlinge aufgestellt wurden. ,Sie sollen bezogen werden, wenn in der Erstaufnahmeeinrichtung eine Infektionskrankheit ausbricht, sagt Holm Felber, Sprecher der zuständigen Landesdirektion.1 Anlass war ein Windpocken-Verdachtsfall, der sich nicht bestätigt hatte sowie der Umstand, dass die vorhandenen 200 Quarantäneplätze schon seit langem für den normalen Betrieb genutzt werden. Am 17. Juni 2015 schreibt die .Freie Presse1 über die Forderung der Chemnitzer Oberbürgermeisterin, die Zelte wieder abzubauen, da die Stadtverwaltung über den Aufbau der Zelte nicht informiert wurde und 2012 die Landesdirektion eine Zusage gegeben hat, keine Zelte mehr aufzustellen. Auch gibt die o. g. Zeitung die Korrektur der Aussage von Holm Felber wieder, der nun erklärte, dass ,bei Ausbruch einer Infektionskrankheit die Zelte ausschließlich für neuan-kommende Asylbewerber genutzt werden, damit sie sich nicht anstecken.“1 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, dass die fünf Zelte mit einer Gesamtkapazität für 50 Personen am 12. Juni 2015 aufgebaut und zur Nutzung von neuankom-menden Asylbewerbern ausschließlich im Falle des Ausbruchs einer Infektionskrankheit bzw. einer zu verhängenden Quarantäne eingerichtet wurden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAÄTSTVIlNISTElRllJlVl DES INNERN ....1.. Freistaat |P SACHSEN Zutreffend ist, dass am 12. Juni 2015 Zelte im separaten Bereich des Objektes errichtet worden sind. Zu diesem Zeitpunkt bestand ein Anfangsverdacht einer Windpockeninfizierung eines Asylsuchenden in der Einrichtung. In einem solchen Fall empfiehlt das zuständige Gesundheitsamt zum Schutz der Bewohner der Einrichtung und zur Vermeidung der Ausbreitung der Krankheit auf andere Unterkünfte regelmäßig eine Zugangs- und Abverlegungssperre. Wird eine solche ausgesprochen, ist es nicht mehr möglich, eintreffende Asylsuchende im Objekt aufzunehmen. In einem separaten umzäunten Bereich ist jedoch eine Aufnahme möglich. Aus diesem Grunde wurden die Zelte errichtet. Die Zelte wurden daher als Notunterkunft für neu ankommende Personen genutzt, bevor diese am nächsten Tag dem Gesundheitsamt zur Erstuntersuchung und der für die Aufnahme zuständigen Stelle zugeführt wurden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die in der Vorbemerkung aufgestellte Behauptung, die Erstaufnahmeeinrichtung verfüge über 200 Quarantäneplätze, nicht zutrifft. Frage 2: Mit wie vielen Personen und in welcher Zusammensetzung (alleinstehende Männer, alleinstehende Frauen, Familien, Kinder) waren diese fünf Zelte am 16. Juni 2015 und in den Foigetagen bis zur Einreichung dieser Kleinen Anfrage belegt? Stand der Belegung vom 16. Juni 2015 bis zur Einreichung der Kleinen Anfrage (24. Juni 2015): 16. Juni 2015: 17. Juni 2015: 18. Juni 2015: 19. Juni 2015: 22. Juni 2015:* 23. Juni 2015: 24. Juni 2015: 25 Personen 20 Personen 50 Personen 50 Personen 50 Personen 0 Personen 6 Personen * Am Wochenende erfolgt keine Erfassung. Angaben zur Familienstruktur o. ä. werden statistisch nicht erfasst. Entsprechende Recherchen könnten nur im Rahmen von Einzelauswertungen vorgenommen werden, die in der für die Bearbeitung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sind. Frage 3: Wie viele Asylbewerber, Asylbewerberinnen und Flüchtlinge kamen im Juni 2015 durchschnittlich an einem Tag in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz-Ebersdorf an, und wäre die Kapazität von 50 Plätze im Ereignisfall nach Frage 1 überhaupt ausreichend für die „Unterbringung“ der Neuankömmlinge gewesen? Im Monat Juni 2015 wurden in der Aufnahmeeinrichtung durchschnittlich 80 Personen am Tag aufgenommen. Die Frage, ob die Kapazitäten ausreichen, kann nicht isoliert nach der Kapazität eines Objekts beurteilt werden. Frage 4: Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM des mmm Freistaat SACH SEIN Warum wurde die Chemnitzer Stadtverwaltung über die Absicht der Landesdirektion, auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz-Ebersdorf wieder Zelte aufzubauen, nicht informiert? Die Landesdirektion Sachsen informiert bei Hinzunahme von Unterbringungskapazitäten regelmäßig die örtlich zuständige Polizeidirektion sowie die örtlich zuständige Feuerwehr und damit auch die Stadtverwaltung. Wegen der kurzen Reaktionszeit nach Bekanntwerden des Infektionsfalles ist eine Unterrichtung der Stadt, über die veränderte Nutzung der bestehenden Unterkunft unterblieben. Erfolgt die Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und Asylbewerberinnen nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Städte und Gemeinden durchgängig adäquat zu den für die einzelnen Städte und Gemeinden festgesetzten Aufnahmequoten und wenn nicht, aus welchen sachlichen und/oder rechtlichen Gründen? Die Verteilung von Asylsuchenden aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt nach Maßgabe des § 6 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach der dort bestimmten Quote. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Frage 5: Staatsministerin Seite 3 von 3