STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8891 Dresden, £C . Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1976 Thema: Straftaten in direkter Verbindung mit Asylbewerbern 1. Quartal 2015 - Nachfrage zu Drs. 6/1725 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: a) In der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/1725 antwortete die Staatsregierung auf Frage 1 mit der Aussage, dass die Fragestellung zu weit gefasst sei. Mit dieser Nachfrage schränkt der Fragesteller die Frage ein. Der Fragesteller geht davon aus, dass alle polizeilich relevanten Sachverhalte zur Strafverfolgung als auch der Gefahrenabwehr im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem-IVO erfasst werden und damit über den ,Aufenthaltsstatus Ausländer' im IVO und PASS grundsätzlich recherchefähig sind. Auch eingeleitete Ermittlungsverfahren finden ihren Niederschlag im IVO, sofern die Polizei an der Ermittlung beteiligt ist. Dem Fragesteller ist deshalb eine Recherche über IVO und PASS ausreichend. b) Am 24.11.14 sicherte Innenminister Ulbig in einem Interview mit MoPo24 zu eine spezialisierte Gruppe bei der Polizei einzusetzen, die sich mit den straffälligen Asylbewerbern intensiv beschäftigt.,Denn oft beeinflussten sich Abschiebung und Strafverfahren gegenseitig.'" Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Teiefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeieinsätze und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit EinSätzen , an denen Asylbewerber beteiligt sind, wurden im 1. Quartal 2015 durch die Polizei Sachsen registriert? Bitte aufschlüsseln nach: Datum, Ort, Gefahrenabwehr /StraftaüOrdnungswidrigkeit, ggf. Delikt, Anzahl und Rolle der Asylbewerber (Opfer/Geschädigter, Zeuge, Tatverdächtiger/Verursacher). Wenn möglich bitte Hinweis ob eine Tat von einem Intensivtäter begangen worden ist. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Drucksache 6/1725 wird verwiesen . Soweit der Fragesteller in der Vorbemerkung die Möglichkeit einer Recherche über das Katalogfeld "Aufenthaltsstatus Ausländer" anspricht, ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um kein Pflichtfeld handelt. Frage 2: Nach welchem Intensivtäterkonzept werden ausländische Intensivtäter in Sachsen bearbeitet? Tatverdächtige Personen, bei denen als Grund des Aufenthaltes die Werte "Asylbewerber ", "Duldung (z. B. abgelehnte Asylbewerber)" oder "Unerlaubter Aufenthalt" erfasst sind und welche in den letzten zwölf Monaten mehr als fünf Straftaten begangen haben, werden im PASS mit dem personengebundenen Hinweis "Mehrfach Intensivtäler Asylbewerber" (MITA) versehen und es erfolgt bei den Kriminalpolizeiinspektionen der Polizeidirektionen eine gebündelte und täterorientierte Bearbeitung der MITA. Somit wurde in Sachsen die Systematik vom Straftatenbezug auf den Täterbezug umgestellt . Frage 3: Wie sind die Ausländerbehörden in dieses Konzept einbezogen? Frage 4: Wann und wie oft findet ein Austausch zwischen Polizei und Ausländerbehörde bezüglich der betreuten Klientel statt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Polizeidirektionen unterrichten gemäß § 87 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz die jeweils zuständigen Ausländerbehörden unverzüglich über die Einleitung bzw. die Erledigung eines Strafverfahrens, in dem ein Ausländer bzw. Asylbewerber als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Darüber hinaus werden ab September 2015 gemeinsame Fallkonferenzen in Verantwortung der unteren Ausländerbehörden auf örtlicher Ebene unter Einbeziehung von Vertretern der Staatsanwaltschaften und Polizeidirektionen zu Asylbewerbern und geduldeten Ausländern, die wiederholt Straftaten begehen, durchgeführt. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wieso ist die Staatsregierung noch nicht einmal in der Lage teilweise Frage 3 aus Drs. 6/1725 für den Zuständigkeitsbereich der "spezialisierten Gruppe bei der Polizei" zu beantworten? In der Beantwortung der Drs. 6/1725 wurde darauf hingewiesen, dass in der zur Verfügung stehenden Zeit keine Antwort möglich ist, da hierzu eine händische Auswertung der Akten bei der Zentralen Ausländerbehörde erforderlich wäre. Die Zentrale Ausländerbehörde ist im Juni mit der Erstellung einer derartigen Auswertung/Statistik beauftragt worden. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung s^- Sebastian GKmkow Seite 3 von 3 2015-07-24T10:50:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes