STAATSIVIIISIISTBKIUM DES INNERN Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7409 Dresden, . November 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/198 Thema: Soziale Betreuung von Asylsuchenden in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden gegenwärtig zur Betreuung von Asylsuchenden kommunal finanziert? (Bitte Personenzahl sowie Vollzeitäquivalente (VZÄ) angeben und auf Landkreise bzw. Kreisfreie Städte aufschlüsseln!) Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Sozialarbeiter VZÄ Landkreis Zwickau 11 11 Landkreis Vogtlandkreis 3 2 Heimleiterinnen leisten zusätzlich 50% bzw. 25% Sozialarbeit 3 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 7 5,375 Landkreis Leipzig 0 Sozialarbeiter 0 (3 Mitarbeiter für dezentrale Unterbringung, nehmen u. a. auch Aufgaben der sozialen Betreuung wahr) (3) Landkreis Görlitz 10 4,75 Landkreis Mittelsachen 4 * Stadt Leipzig 26 17,2 Stadt Dresden 21 11,8 Stadt Chemnitz 9 8,625 Landkreis Bautzen 0 0 Landkreis Erzgebirgskreis 6 4 Landkreis Nordsachsen 5 4 Landkreis Meißen 6 (zusätzlich 1 Praktikant, 2 Mitarbeiter in geringfügiger Beschäftigung) 4,75 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. * wurde nicht gemeldet STAATSM1M1STER1UM des mmm Freistaat Up SACHSEN Frage 2: Welche Pläne bestehen seitens der Staatsregierung, die im „Unterbringungskonzept für Asylbewerber im Freistaat Sachsen“, Punkt 5 „Soziale Betreuung“, dargelegten Empfehlungen durch Landesmittel finanziell zu unterstützen? Frage 3: Welche Pläne zur Verteilung der Landesmittel auf die Landkreise und Kreisfreien Städte bestehen in diesem Zusammenhang ggf.? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat eine Förderrichtlinie im Entwurf erarbeitet, womit den Landkreisen und Kreisfreien Städten - vorbehaltlich der Zustimmung des Kabinetts und des Haushaltsgesetzgebers zum sächsischen Doppelhaushalt 2015/16 - bis zu 90 % der Personal- und Sachkosten für die soziale Betreuung von Asylbewerbern auf Antrag gefördert werden können. Die Verteilung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der Vorgaben der Förderrichtlinie auf Antrag und ist abhängig vom Antragsvolumen, der dem jeweils geplanten Projektcharakter und den daraus entstehenden Grüßen Förcjferfäbflgkeit, Kosten./ Mit TT Märkus Ulbiö Seite 2 von 2