STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1Ü40E-LR-2683/14 Dresden, g^Oktober 2014 Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2 Thema: Konsequenzen aus dem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, sog. „Antifa-Sportgruppe“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der SPIEGEL berichtete am 22.9.2014, dass die Ermittlungsverfahren und mehrjährigen Ermittlungen gegen insgesamt 25 Beschuldigte einer sog. „Antifa-Sportgruppe“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestellt worden seien. Auch bei dem angeblichen Rädelsführer konnte nur die Teilnahme an einer friedlichen Demonstration gegen Neonazis festgestellt werden.“ Namens und in Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsm i nisteri um der Justiz und für Europa Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden Frage 1: Inwieweit wurde das Ergebnis der langjährigen Ermittlungen im Bereich des Innen- und Justizministeriums mit Blick auf die große Anzahl durch das Verfahren Betroffener, die Auswahl der Ermittlungsmethoden, Zeit-und Personaleinsatz, Schaden für die demokratische Kultur in Sachsen etc. ausgewertet? www.iustiz.sachsen.de/smi Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 ■"Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.eqvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche personellen und dienstrechtlichen Folgen hat die Fehleinschätzung des Vorhandenseins einer linksextremen kriminellen Vereinigung? Frage 3: Welche konkreten Konsequenzen werden aus dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens für künftige Ermittlungen gezogen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa wurde eine Auswertung des Ermittlungsverfahrens in Auftrag gegeben. Die Auswertung dauert derzeit noch an. Erst mit Vorliegen des Ergebnisses der Auswertung kann entschieden werden, ob personelle und dienstrechtliche Konsequenzen bzw. konkrete Konsequenzen für künftige Ermittlungen gezogen werden müssen. Aufgrund des im Strafverfahrensrecht verankerten Verhältnisses zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei obliegt der Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens die Sachleitungsbefugnis im Ermittlungsverfahren. Dies schließt auch die Federführung bei der Auswertung von Ergebnissen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen ein, weshalb seitens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bisher keine Auswertungen veranlasst wurden. Frage 4: Inwieweit, unter welchen Aktenzeichen, aufgrund welcher Sachverhalte und gegen wie viele Beschuldigte werden derzeit Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Bereich der Antifa (weiter-)geführt? Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden unter dem Aktenzeichen 204 Js 53957/13 gegen 12 Beschuldigte als Mitglieder einer als linksextremistisch eingestuften Gruppierung wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Beschuldigten werden verdächtigt, überwiegend in Leipzig gefährliche KörperverletzunSeite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Freistaat SACH SEM gen, Sachbeschädigungen und Brandstiftungen zum Nachteil von Personen begangen zu haben, die von dieser Gruppierung als rechts eingestuft werden. In einem weiteren Verfahren, Aktenzeichen 204 Js 38022/14, ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen vier Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Beschuldigten werden verdächtigt, bei Demonstrationen in Dresden und Berlin im Zeitraum von 2011 bis 2013 gewalttätige Angriffe auf politisch Andersdenkende organisiert zu haben. Mit freundlichen Grüßen Dr. Jürgen Martens Seite 3 von 3