STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7662 Dresden, ^ ?. Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2001 Thema: Bearbeitungsdauer von Asylanträgen im 1. Quartal 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lang war im 1. Quartal 2015 die Dauer eines Asylverfahrens in Sachsen im Durchschnitt? a) von der Antragstellung bis zum Erstentscheid, b) von der Antragstellung bis zur bestandskräftigen Entscheidung? Frage 2: In wie vielen Fällen verzögerte sich im 1. Quartal Jahr 2014 ein Asylverfahren aufgrund mangelnder Bereitschaft des Asylbewerbers zu der nach §§ 48, 49, 82 AufenthG geschuldeten Kooperation? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird verwiesen. Frage 3: Wie lang war im 1. Quartal die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz inklusive deren Außenstellen? In den ersten Wochen des 1. Quartals 2015 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung zwischen 3 und 4 Wochen und danach zwischen 5 und 8 Wochen. Frage 4: Wie viele Asylbewerber wurden jeweils in den Jahren 2014 und 2015 (Stichtag 31.03.2015) von der oberen Unterbringungsbehörde an die Hausanschrift: Sächsisches Staats min Esten u m des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-319S www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN unteren Unterbringungsbehörden verwiesen, ohne dass sie bis dahin einen Asylantrag gestellt hatten? Auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. : 6/1967 wird mit der Maßgabe verwiesen, dass statt der dort genannten Anzahl von mehr als 7.000 auszuwertenden Ausländerakten für den angefragten Zeitraum mehr als 10.000 Ausländerakten auszuwerten wären. Frage 5: Wie viele Personen mit abgelehntem Asylantrag wurden im Jahr 2015 bis zum 31.03.2015 ins Ausland abgeschoben und in welcher Zahl in welche Länder? Die Antwort ist der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ^ Barbara Kle&fech Staatsministerin Anlage Seite 2 von 2 Anlage der Drs.-Nr. 6/2001 1. Herkunftsländer vollzlehbar ausreisepfllchtigerAsylbewerber, die 2015 gemäß § 58 l AufenthG abgeschoben wurden Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug | Sept ^id Nov f Dez Gesamt Afghanistan 1 Ägypten Athiopien Albanien Algerien Angola Armenien Aserbaidschan Bangladesch Bosnien u. Herzegowina Bulgarien China Cote d'lvoire Dem.Rep.Kongo Eritrea Estland Georgien 11 Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Indien Irak l ran Israel Jordanien Kamerun Kasachstan Kenia Kirgistan Kosovo Kroatien Kuba Lettland Libanon Libyen Liberia Litauen Mali Marokko Mauretanien (Mazedonien 12 19 IMoldau Mongolei Mosambik Monte negro Myamar Nepal Niederlande Nigeria 'akistan Peru Polen Rumänien Russische Föderation 12 Schweden Senegal Serbien Serbien/Montenegro 4 l 10 l 2 Sierra Leone Slowake i Somalia Sowjetunion Sonst.afrik.Staaten Sonst, asiat. Staaten Sonst. Europ. Staaten Sri La n ka Staatenlos Sudan Syrien Thailand Tschechische Republik Tunesien Togo Türkei Uganda U kra ine Ungarn Usbekistan ungeklärt Venezuela Vietnam Vei&ruBland iesamt: 40 39 32 16 18 111 2. Herkunftsländer vollziehbar ausreisepflichtiger Asylbewerber, die gemäß § 58 (überwacht) AufenthG abgeschoben wurden Jan TCF TBBF ~Kp ins; .Tun -OT "ss? ^?T T5I7 TMOV TC? Gesamt [Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Armenien Angola Aserbaidschan Bangladesch Bosnien u. Herzegowina Brasilien Bulgarien Burkina Faso Dem.Rep.Kongo China Eritrea Estland Gambia Ghana Georgien 14 Guinea-Bissau Indien Irak l ran Jordanien Kenia Kroatien Kirgistan Kosovo Kuba Lettland Libanon Liberia Libyen Marokko Mazedonien Moldau Mongolei Montenegro Mosambik Nepal Niederlande Nigeria ohne Angabe Pakistan IPolen [Rumänien Russische Föderation 12 29 Serbien 11 20 Serbien/Montenegro Slowenien Slowake! Sierra Leone Senegal Sri Lanka Staaten los sonstige afrik. Staaten [Sonstige asiat. Staaten ISomalia [Syrien [Tschechische Republik |Togo ITurkmenistan ITunesien Türkei Ungarn ungeklärt Ukraine Usbekistan k/enezuela fietnam WeißrusslancT iesamt: 35 | fTTSs 2015-07-21T13:25:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes