STAATSM INISTERIUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2002 Thema: Arbeit des Sächsischen Tierschutzbeirates Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Anfang Mai 2010 berief die damalige Sozialministerin Christine Clauß (CDU) einen Tierschutzbeirat, über dessen Zusammensetzung, Agenda und bisherige Tätigkeit kaum Informationen verfügbar sind. Daraus ergeben sich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Personen aus welchen Institutionen arbeiten im sächsischen Tierschutzbeirat mit, und wie oft trifft sich dieser Tierschutzbeirat ? Der Beirat besteht aus • einem Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz als Vorsitzenden, • einem Vertreter des Landestierschutzverbandes Sachsen e. V ., • je einem Vertreter eines örtlichen Tierschutzvereins e.V. aus den Regierungsbezirken Chemnitz, Dresden und Leipzig, • einem Vertreter der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig, • einem Vertreter des Fachbereichs Biowissenschaften der Universität Leipzig, • einem Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, • einem Vertreter des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V., • einem Vertreter des Verbandes der privaten Landwirte und Grundstückseigentümer Sachsen e.V. und • einem Vertreter der Sächsischen Landestierärztekammer. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564·5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-01 41 .51-15/298 D~sden, 4~uli2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der Beirat für Tierschutz wird von der Vorsitzenden in der Regel zweimal jährlich einberufen . Er ist auch einzuberufen, wenn der mehr als die Hälfte der Mitglieder dies unter Vorlage eines Vorschlages für die Tagesordnung schriftlich beantragen. Frage 2: ln welcher Höhe erhalten die Mitglieder eine Vergütung ihrer Arbeit im Beirat? Die Arbeit im Sächsischen Beirat für Tierschutz ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten keine Vergütung. Die Reisekosten werden auf Antrag entschädigt. Frage 3: Welche Aufgaben und Rechte hat der Tierschutzbeirat und an welche Institution ist er angebunden? Der Beirat soll über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes, mit denen das Staatsministerium befasst ist, unterrichtet und dazu gehört werden. Außerdem bewertet der Sächsische Landesbeirat für Tierschutz die Auszeichnungswürdigkeit der Einzelleistung der Vorschläge für die Sächsische Tierschutz-Medaille. Frage 4: Wo sind die Protokolle der bisherigen Treffen und/oder periodische Tätigkeitsberichte einsehbar, und wie wird der Landtag über die Arbeit des Tierschutzvereins informiert? Die Sitzungen des Landesbeirats für Tierschutz sind nicht öffentlich, die Protokolle werden nach der Sitzung allen Mitgliedern zugeschickt. Der Landtag wurde mit den Sächsischen Tierschutzberichten über die Tätigkeit des Landesbeirats informiert. Frage 5: Welchen Wortlaut hat die Geschäftsordnung des sächsischen Tierschutzbeirates ? Der Wortlaut kann der beigefügten Anlage entnommen werden. Mit freut hen G[.üßen ~b~r~(.c Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN • ".$ (-\ Anlage zu Drs. 6/2002 Anlage 1 Geschäftsordnung des Beirates für Tierschutz s 1 Aufgaben Durch Erlaß vom 14.10.1992 wurde beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie ·(SMS) am 10.03.1993 ein Beirat für Tierschutz berufen. Er hat seinen Sitz in .Dresden. Der Beirat für Tierschutz soll über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes, mit denen der Staatsminister b~faßt ist, unterrichtet und dazu geh8rt werden. Des weiteren soll er: - an der Tierschutzerz~ehung der Bev8lkerung mitwirken, - den Erfahrungs- und Informationsaustausch der auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen Einrichtungen und Organisationen f8r- ' dern und im außerbeh8rdlichen Raum koordinierend wirken, - das SMS bei der Umsetzung vqn Tierschutzmaßnahmen unterstützen. s 2 Mitgliec:ler (1) Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden und zehn Mitgliedern. Die Mitgliedschaft ist an die Person gebunden. Die Mitglieder können jederzeit schriftlich gegenüber dem Staatsminister· ihren Austritt aus dem Tierschutzbeirat erklären. 'j -2- (2) Der Vorsitzende kann weitere Personen mit besonderen Fachkenntnissen zu den Sitzungen einladen. Sie nehmen an Abstimmungen nicht teil. s 3 Geschäftsführung Die Geschäftsführung liegt in der für den Tierschutz zuständigen Abteilung des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie.- s 4 Sitzungen, Niederschriften (1) Der Vorsitzende teilt den Termin der nächsten Sitzung mindestens 8 Wochen vorher den Mitgliedern mit. Anträge zur Tagesordnung aus dem Kreis der Mitglieder müssen dem SMS · 4 Wochen vor dem Sitzungstermin zugehen. Die Einladungen einschließlich der Tagesordnung sind mindestens 3 Wochen vor der Sitzung den Mitgliedern zuzuleiten . (2) Die Sitzungen des Tierschutzbeirates sind grundsätzlich nicht öffentlich. Nach jeder Sitzunq wird die Öffentlichkeit durch eine Presseerklärung des SMS über die Ergebnisse der Beratung unterrichtet. Ober die Sitzunq wird ein Protoko.ll gefertigt , das a l len Mitgliedern des Tierschutzbeirates zugesandt wird. Die Protokollführung wird durch die Geschäftsführung wahrgenommen. -3- s 5 Pflicht zur Verschwiegenheit Die Mitglieder verpflichten sich, über Vorgange, von denen sie in ihrer Bigenschaft als M~tgli~d Kenntnis erhalten und die nicht fü~ die Öffentlic~keit und für Dritte bestimmt sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt ~uch im Falle ihres .Ausscheidens aus dem Beirat tür Tierschutz. Dresden, den 10.03.1993 2015-07-17T11:48:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes