2014/38331 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/201 Thema: Kiefernholznematoden in Sachsen Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 6. November 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4736 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse besitzt die Staatsregierung bezüglich des Vorkommens von Kiefernholznematoden in sächsischen Wäldern? Im Freistaat Sachsen wurde bisher kein Vorkommen von Kiefernholznematoden festgestellt. Der Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. September 2012 „über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Bursaphelenchus xylophilus (Steiner et Buhrer) Nickle et al. (Kiefernfadenwurm) in der Union“ (2012/535/EU) sieht Überwachungsmaßnahmen in der gesamten Europäischen Union vor. Das jährliche, systematische Monitoring ergab keinen Hinweis auf einen Befall in der Bundesrepublik Deutschland. Frage 2: Wie viele Schadensfälle wurden bisher in Sachsen registriert? Es wurden bisher keine Schadensfälle im Freistaat Sachsen registriert. Seite 1 von 2 Jetzt vüi schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umweit und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/38331 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Frage 3: Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um den Befall mit Kiefernholznematoden im Freistaat Sachsen zu erforschen und ggf. Strategien zu entwickeln, die vor einem Befall schützen? Der Durchführungsbeschluss 2012/535/EU (Artikel 2) schreibt ein Überwachungsprogramm für alle Mitgliedsstaaten vor. Unter der Anleitung des Julius-Kühn-Instituts (JKI) wird auch in der Bundesrepublik Deutschland ein Monitoring durchgeführt. Im Freistaat Sachsen werden jährlich, entsprechend der Größe der Kiefernfläche, 50 Holzproben von Risikoflächen entnommen und an der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) untersucht. Risikoflächen sind in erster Linie Flächen mit Befall des Vektors Monochamus spp. (verschiedene Bockkäferarten). In einem EU-Projekt wurden Fallen für den Vektor entwickelt, die zusätzlich auch im Freistaat Sachsen zum Einsatz kommen. Außerdem schreibt der Durchführungsbeschluss 2012/535/EU (Artikel 5) die Erstellung eines Notfallplans für jeden Mitgliedsstaat vor. Dieser wird vom JKI zurzeit erarbeitet. Der geplante sächsische Notfallplan wird dann darauf aufbauen. Frage 4: Welche Mittel dürfen in Deutschland bzw. in Sachsen zur Bekämpfung der Kiefernholznematoden eingesetzt werden? Zugelassene Pflanzenschutzmittel stehen für die Bekämpfung nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ' $ Thomas Schmidt Seite 2 von 2