STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/8903 Dresden, Z/Juli 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2019 Thema: "Gefährliche Orte", Kontrollstellen und Kontrollbereiche in Leipzig/2. Quartal 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgtFrage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 31. März 2015 bis zum 30. Juni 2015 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend der §§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen aufschlüsseln) Die Übersicht zu Kontrollbereichen im Sinne der Fragestellung ist der Anlage zu entnehmen. Kontrollstellen wurden nicht eingerichtet. Frage 2: Welche "gefährlichen Orte" gemäß § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 SächsPolG wurden im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 31. März 2015 bis 30. Juni 2015 aufgrund welcher Lageerkenntnisse ausgewiesen? (bitte nach Datum, Zeitraum, Ortsangabe und aufgrund welcher Einsatzlage auflisten) Da keine Erfassungs- oder Berichtspflichten über sogenannte "gefährliche Orte" nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG bestehen, werden kein'e entsprechenden Statistiken geführt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 D1097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherpark platze: Bitte beim Empfang Wilhelm. Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 31. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 aufgrund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen ? (bitte nach Datum, Zeitraum, Ortsangabe und aufgrund welcher Lageerkenntnis oder welcher Einsatzlage auflisten) Siehe Antwort auf die Frage 1. Darüber hinaus wurden in der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 1. April 2015 bis 30. Juni 2015 keine Kontrollbereiche eingerichtet. In Bezug auf das 1. Quartal 2015 wird auf die Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1278 verwiesen. Frage 4: Welche tatsächlichen Erkenntnisse zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten lag den unter 1., 2. und 3. erfragten Maßnahmen zu Grunde? Der Entscheidung zur Einrichtung der in der Antwort auf Frage 1 genannten Kontrollbereiche lagen Erkenntnisse aus den jeweils vorangegangenen Einsätzen über festgestellte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und sich hieraus ergebende GefährdungsPotentiale zu Grunde. Diesbezüglich wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/1278, 6/1402, 6/1556 und 6/1662 verwiesen. Hinsichtlich der Frage zu Maßnahmen gemäß den Fragen 2 und 3 wird auf die Antwort auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich aufgrund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert? (bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung auflisten) Gemäß Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a.a.0). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Die Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a.a.0). Eine gesonderte Statistik zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Befugnissen aufgrund der Einrichtung von Kontrollbereichen festgestellt und geahndet werden, wird durch die sächsische Polizei nicht geführt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Für den angefragten Zeitraum vom 1. April 2015 bis 30. Juni 2015 (siehe Frage 3) wurden für das gesamte Stadtgebiet Leipzig 19.036 Straftaten für den genannten Zeiträum erfasst. Elektronisch recherchierbar ist allein, welche dieser Straftaten den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden können. Für sämtliche sonstige, für die Beantwortung erforderliche Recherchen, wäre die Durchsicht und Auswertung der Verfahrensakten zu den Straftaten erforderlich, die den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden konnten. Aus diesen Verfahrensakten müssten zunächst diejenigen ermittelt werden, bei denen die Straftaten in den jeweiligen zeitlichen Geltungsbereich der betreffenden Kontrollbereiche fallen. Die verbleibenden Verfahrensakten müssten dann darauf hin gesichtet werden, ob die betreffenden Straftaten tatsächlich aufgrund der polizeilichen Befugnisse aufgrund der Einrichtung der betreffenden Kontrollbereiche festgestellt oder geahndet wurden oder ob die Feststellung der Straftat z. B. aufgrund einer Anzeige erfolgte. Erst die so recherchierten Strafverfahrensakten könnten dann nach den Vorgaben der Fragestellung ausgewertet werden. Vorstehende Ausführungen gelten im Wesentlichen auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren. Soweit im Rahmen der Fragestellung auch nach der Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgrund der polizeilichen Befugnisse infolge der Einrichtung eines Kontrollbereichs gefragt wird, wird darauf verwiesen, dass spezielle Angaben im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden. Die Beantwortung der Frage ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebasti emkow Anlage Seite 3 von 3 Kontrollbereiche bei Versammlungen 2. Quartal 2015 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2019 Datum VersammlungsanlassZeit Räumliche Ausdehnung (der Kontrollbereich wurde durch folgende Straßen begrenzt) 1. 20.04.2015 AUFZUG LEGIDA 16:00-22:00 Uhr Tröndlinring/Nordstraße/Packhofstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Preußenseite Brandenburger Straße/Georgiring -^ Richard-Wagner-Straße/Am Hallischen Tor/Brühl/Katharinenstraße/Salzgäßchen/Schuhmachergäßchen/Nikolaikirchhof/Ritterstraße/Th eaterpassage/Augustusplatz/Querstraße/Nürnberger Straße/Bauhofstraße/Leplaystraße/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Münzgasse/Riemannstraße/ Beethovenstraße/Wilhelm-Seyfferth-Straße/Friedrich-EbertStraße /Reichelstraße/Elsterstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Thomasiusstraße Naundörfchen/Tröndlinring 27.04.2015 AUFZUG LEGIDA 16:00-22:00 Uhr Tröndlinring/Nordstraße/Packhofstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Preußenseite Brandenburger Straße/Georgiring -> Richard-Wagner-Straße/Am Hallischen Tor/Brühl/Katharinenstraße/Markt/GrimmaischeStraße/Peterstraße/Wilhelm-LeuschnerPlatz /Petersteinweg/Münzgasse/Riemannstraße/Beethovenstraße/Wilhelm-SeyfferthStraße /Friedrich-Ebert-Straße/Reichelstraße/Elsterstraße/Käthe-KollwitzStraße /Thomasiusstraße -* Naundörfchen/Ranstadter-Steinweg/Tröndlinring 04.05.2015 AUFZUG LEGIDA 16:00-22:00 Uhr Tröndlinring/Nordstraße/Packhofstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Preußenseite Brandenburger Straße/Georgiring -^ Richard-Wagner-Straße/Am Hallischen Tor/Brühl/Katharinenstraße/MarküGrimmaischeStraße/PeterstraßeA/Vilhelm-LeuschnerPlatz /Petersteinweg/Münzgasse/Riemannstraße/Beethovenstraße/Wilhelm-SeyfferthStraße /Friedrich-Ebert-Straße/Reichelstraße/Elsterstraße/Käthe-KollwitzStraße /Thomasiusstraße -> Naundörfchen/Ranstadter-Steinweg/Tröndlinring 15.06.2015 AUFZUG LEGIDA 16:00-23:00 Uhr Jacobstraße/Humboldtstraße/Löhrstraße/Keilstraße/Gerberstraße/Preußenseite Brandenburger Straße/Querstraße/Nürnberger Straße/Johannisgasse/Sternwartenstraße/Grünewaldstraße/Windmühlenstraße/Petersteinweg/ Münzgasse/Riemannstraße/Beethovenstraße/Ferdinand-Rhode-Straße/Ferdinand-LasalleStraße /Gustav-Mahler-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Reichelstraße/Elsterstraße/KätheKollwitz -Straße/Thomasiusstraße -^ Naundörfchen/Jacobstraße Seite 1 von 1 2015-07-28T15:38:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes