STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/8902 Dresden, £f. Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2023 Thema: Zusätzliche Spezialisten der sächsischen Polizei - Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/881 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der zusätzlichen Spezialisten wurden bereits eingestellt (in 2014 und 2015, Stand 30. Juni 2015) und werden voraussichtlich 2015 und 2016 eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Einstellungsdatum, voraussichtlichem Einstellungsdatum und Einsatzbereich!) Zusätzliche Spezialisten wurden im Bereich zur Sicherstellung der polizeilichen luK wie folgt eingestellt: Zum Zeitraum 2014 bis einschließlich Januar 2015 wird auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. 6/881 verwiesen. Februar 2015: März 2015: Juni 2015: Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung , weil sie sich auf in der Zukunft liegende Einstellungen bezieht, die ihrerseits noch interne Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse voraussetzen . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smisachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli nien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wtlhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAAT5M1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele der zusätzlichen Spezialisten, die bereits eingestellt wurden oder voraussichtlich 2015 und 2016 eingestellt werden (Stand 30. Juni 2015), befanden sich bereits dauerhaft oder zeitweise in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder sonstigem Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen und bei welcher Dienststelle des Freistaates wurden diese bislang geführt (Festanstellung , befristete Anstellung, Werk- bzw. Dienstleistungsverträge, Honorarverträge etc.)? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Vertragsverhältnisses/BeschäftigungsVerhältnisses , Einsatzbereich und -ort vor der Einstellung als oben genannter Spezialist!) Hinsichtlich der Einstellungen bis einschließlich Januar 2015 wird auf die Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/881 verwiesen. Von den in der Antwort auf die Frage 1 genannten Einstellungen ab Februar 2015 befanden sich bereits folgende Spezialisten in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder sonstigem Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen: Festanstellung bei anderer Dienststelle: 4 befristete Anstellung beim Freistaat Sachsen: 1 Frage 3: In welchen Besoldungs- bzw. Gehaltsgruppen erfolgten die bisherigen Einstellungen und erfolgen die künftigen Einstellungen der zusätzlichen Spezialisten? (Bitte aufschlüsseln nach Einsatzbereich und Besoldungsgruppe!) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs. 6/881 verwiesen. Frage 4: Gab es unter den bislang eingestellten zusätzlichen Spezialisten bereits Beförderungen , Stellenhebungen oder sonstige Vergütungsänderungen? Unter den bislang eingestellten zusätzlichen Spezialisten wurde in Einzelfällen bei Beschäftigten die Möglichkeit der Zuerkennung einer höheren Stufenzuordnung in der entsprechenden Entgeltgruppe genutzt, sofern langjährige Berufserfahrung mit förderlichen Tätigkeiten ausgeübt wurde. Darüber hinaus erfolgten Höhergruppierungen bei Beschäftigten. Beförderungen erfolgten bislang nicht. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2015-07-28T14:49:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes