STAATSM1NISTBRIUM DES INNETiN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/8900 Dresden, !^. Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2024 ~ -----.»-, Thema: "Verdächtig gute Jobs" - Beamte im Vorbereitungsdienst und Ausbildungsumstände Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Standorten werden Beamtinnen und Beamte im Vorbereit .ungsd.'e"st (B' '; Y: -frühe1' A"wärterinnen und Anwärter) ausgebildet und fü.r.welcl1e Sollstärke an B. i. V. sind diese Standorte baulTch und hmsichtlich der Lehr- und Ausbildungskräfte ausgestattet? "(ffitte auTschlüsseln nach Standorten der Hochschule der Polizeii (FH')7 der ~B~ereitschaftspolizei sowie weiteren Ausbildungsstandorten sowie* Ausbildungsjahrgängen !) Nachfolgend sind die gegenwärtig genutzten Ausbildungsstandorte mit ihren Ausbildungskapazitäten dargestellt7 Standort Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Standort Rothenburg 'räsidium der BereitschaflspolizeI7 J^lizeifachschule Chemnitz Prasidium der Bereitschaftspolizei, Polizeifachschule Leipzig Ausbildungskapazität bauseitig/lehrpersonalseitig 450/450 273/250 275/225 Mitten für die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und die Polizeifachschuten fest?ete9ten Personalstärken für die7eweiligen'Leh(:beretehe die aktuellen Ausbildungsaufgaben erfüllt werden. Frage 2: wervjeleB: \:y:slnd an de" Jeweiligen Standorten derzeit (30. Juni in Ausbildung und wie viele Ünterkunftsplätze werden'für'die B. i. V. an den jeweiligen Ausbildungsstandorten in-Heimunterkünfte'n vorgehalten und wie viele sind in" den Heimunterkunften'unterge^ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 5S4-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wtlhelm'BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN bracht? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten und Ausbildungsjahrgängen!) Zum Stichtag 30. Juni 2015 stellt sich die Situation für die Polizeimeisteranwärter (PMA) an den Polizeifachschulen (PFS) wie folgt dar: LG 1.2 Pol PMA an der PFS Chemnitz PMA an der JfS Leipzig PMA gesamt Ausbildungsjahrgang 2013/2016 (davon Unterbringung im Objekt) 134 (46) 97 (-) 231 Ausbildungsjahrgang 2014/2017 (davon Unterbringung im Objekt) 118 (32) 114 (-) 232 iportfördergruppe 2011 Sportfördergruppe 2012 (davon Unterbringung im Objekt) 3 (2) i po rtförde rg ru p pe_20J3^ Mr^die PMA stehen an der PFS Chemnitz 86 Unterkunftsplätze zur Verfügung. An der PFS Leipzig stehen keine Unterkunftsplätze für die PMA zur Verfügung. Fu^rdie Polizeikommissaranwarter (PKA) stellt sich die Situation zum Stichtag 30. Juni 2015 an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), (PolFH), wie folgt dar:' LG 2.1 Pol PKA Ort der Ausbildung 19. Studienjahrgang (2012/2015) 76 in einer Dienststelle der sächsischen Polizei im Praktikum 20. Studienjahrgang (2013/2016) 77 PolFH, Standort Rothenburg 21. Studienjahrgang (2014/2017) 73 PolFH, Standort Rothenburg Für alle zum Stichtag 30. Juni 2015 anwesenden 150 PKA des 20. und 21. StudienJahrganges wird bei der PolFH am Standort Rothenburg ein Unterkunftsplatz vorgehaiten und durch diese genutzt. Frage 3: Wie viele B. i. V. sind in weiteren Unterkünften des Freistaates oder dezentral untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsstandorten und AusbUdungsjahrgängen !) In weiteren Unterkünften des Freistaates oder dezentral sind keine PMA oder PKA untergebracht . Frage 4: welcheBrlItt0'bzw; Nettove''güt"ng el'halte" die B- '. V. während der Ausbildung zum Stand 30. Juni 2015 und welche Zulagen sind für die B. i. V. vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahr, Bruttovergütung, Heilfürsorae, Zulagen etc.!) *' »--.", ---...- --. g-, Seite 2 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Frage 4 wird bezogen auf die Fachrichtung Polizei wie folgt beantwortet: Dle Etezü?e.cter Beamten auf Widerruf m Vorbereitungsdienst (Anwärter) ergeben sich aus Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (Sä( Yom-1aDezember20,'l3,(sachsGVBI'.s' 97°. 1005)- zu den'Anwärterbezügengeho^ ren^nach § 70 Abs. 2 SächsBesG der Anwärtergrundbetrag und die Anwärtereonderzus .ch,lä,9e' Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach der'Anlage 9 zum SächsBesG. Welcher Betrag maßgebend ist, richtet sich nach dem Eingangsamt in~das-der'Anw'ä~i:- ter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar'einfritt. Daneben werden folgende Bestandteile der Besoldung gezahlt: * der FamN'snzuschlag nach §§ 41^ 42 SächsBesG'mit der Maßgabe, dass für die Höhe die^Besoldungsgruppe des Eingangsamtes maßgebend istFin'das'die Anwar" ler nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittefbar eintreten: * Polizeivollzugszulage nach § 49 Abs. 1 Satz 1 SächsBesG: . Erschwerniszulagen nach § 59 SächsBesG i. V. m. Teil 2 der Sächsischen ErschwernJszulagen -undMehrarbeitsvergütungsverordnung(SächsEMAvÖ): o Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, o Wechseldienst- und Schichtzulage. Zur Höhe der Erschwerniszulagen wird auf die Antwort auf die Kleine D.ru(:k.sache6/1.677 Bezu9 9enommen. Die Höhe der Erschwerniszulagenist'in'di^ duell vom jeweiligen Einsatz abhängig. Eine pauschale Angabe'kann'daher'nicht erfolgen. . vermögenswirksame Leistungen nach § 77 SächsBesG. D'®A"warterbezü9e-deIFamNier1zuschla9 und die Zulagen unterliegen der Kür der Besoldung nach § 8 SächsBesG um 0,5 Prozent des vollen Monatsbezugs. Für die Ermittlung der Nettobesoldung derAnwärter sind die individuellen Steuermerkmale maßgebend, d^sich an den persönlichen Verhältnissen der Anwä'rter orientieren (vgl. insoweit § 38b EStG). Anwärte''haben semäß §135 Abs- 2 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) AnSpruch auf freie Heilfürsorge. Frage 5: ^u ^welchem Anteil werden die Unterbringungskosten bzw. die Reisekosten der 3. i. V^ durch den Freistaat übernommen und für welche Unterkunftsartbzw"we^ ches Reisemittel trifft dies zu? ---...-.. -... Nachfolgend werden die ^maßgebenden Rechtsgrundlagen mit ihrem für den Bereich Polizeivollzugsdienst mitgeteilt. 1. Reisekosten: ch-§-1.6 Absatz 1 des Sächsischen Reisekostengesetzes (SächsRKG) können Beamten auf Widerruf ^ im Vorbereitungsdienst für Reisen zum Zwecke' der Ausbih Auslagen bis zur Höhe von 75 Prozent der bei Dienstreisen zustehenden'Rei'sekost"enyVergütung erstattet werden. Auf Abschnitt A Ziffer XV der VwV des SMFzu7 des Sächsischen Reisekostengesetzes (VwV-SächsRKG) wird hingewiesen.' Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN §16AbsatzJ SächsRKG^kann überwiegend für Lehrgangsantritts- und Beendiaunasder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienstzu/von den A'usbirdun^ss'tä'tten ^der Polizei zur Anwendung kommen. Als ReFsemittel kommen'für diese'B'ea'mten Beförderungsmittel in Betracht wie für Beamte und Richter; in der Re'gel'so^ mlt-°ffCTt"che verkehremi"si (vgi § 4 SächsRKG) und private KraftfahrzeuqeTvaT S'5 SächsRKG). - ' ' .--...--.-""- »a- i-y.. 2. Trennunasaeld: Nach§15Absatz2 in verbindun9 mit Absatz 1 SächsRKG steht Beamten auf Widerruf Lm-v°rb.ereiSunssd'enst.bei Abordnung,im Rahmen der Ausbildung"75"P'rozenltd'es*'Be^ amten und Richtern bei Abordnung außerhalb des Dienst- oderWohnort'es'ohne'Zu^a- 9eder umzugskostenver9ütu^ zustehenden Trennungsgeldes zu. 'Das T'rennunas- 9eld dwl3eamten ist m..dersa.chsischen Trennungsgeldvei:ordnung~(SachsTGV')'a'ear^ ?elt-h.AlAbsatz 2SächsTGVist festgelegt, aufgrund welcher"P°er's'onalmaßnaham'en Trennungsgeldjjewährt wird, siehe z. B" § 1" Absatz'2 Nummer 7 Sä~chs"TG^'A'b'o'r°^ nung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung. zusamm,ensetzung.u.nd.die Höhe des Trennungsgeldes hängen davon ab, ob die än-während der woche an dw auswärtigen Äu"sbildungssrätteverbleiben''(i§"3 bis.5.sich^Gy) oder täg"ch von der Ausbildungsstätte-'zum'Wohnort'zurückke^e^ unte,rbm9.ungsk°sten^nd.Re'sekosten werden den anspruchsberechtigten Beamten a"ufwidermf,auf Antrag entsPrechend den persönlichen Voraussetzunge^undlatsa'c^ gezahlt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2015-07-28T14:49:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes